Standard schulischer und schulaufsichtlicher Tätigkeit in der Qualitätsentwicklung

Die Aufstellung des SEP erfolgt gemäß § 105 (3) des Schulgesetzes für das Land Berlin vom 26. Januar 2004 unter Einbeziehung der bezirklichen Schulentwicklungspläne, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für Berlin entsprechend §109 (3) von den Bezirken aufgestellt werden.

Aufgabenverteilung und Verfahren der Schulentwicklungsplanung - einschließlich Erarbeitung der bezirklichen Schulentwicklungspläne - werden durch die AV SEP (Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung vom 30. Dezember 1996) geregelt. Zugleich sind dort die Rahmenbedingungen festgelegt - so sind z. B. die Mindest- und Höchstzügigkeiten von Schulen benannt und schulplanerische Aspekte der Schulorganisation (Standortgegebenheiten, Schulwegelänge, etc.) beschrieben. Die dabei dem ehemaligen Landesschulamt zugewiesenen Aufgaben nimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport wahr.

Diese Ausführungsvorschriften sollen fortgeschrieben und der neuen gesetzlichen Grundlage sowie den aktuellen Anforderungen an die Fachplanung zur Schulentwicklung angepasst werden.

Die mit der Bezirksgebietsreform ab Januar 2001 einhergehenden Veränderungen hatten erhebliche Auswirkungen auf die Schulnetze und die planungsrelevanten Aussagen in den Regionen.

Nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes sind im Zusammenhang mit den umfangreichen Reformmaßnahmen in der Berliner Schule vielfältige Veränderungen in der bezirklichen Schullandschaft zu organisieren; allein die Weiterentwicklung der Grundschule zu einem ganzheitlichen System der Bildung, Erziehung und Betreuung hat Konsequenzen von erheblicher Tragweite.

Bei den bezirklichen Schulentwicklungsplänen handelt es sich vorrangig um Schulnetzpläne; die Ausformung des Schulnetzes spielt hier deshalb eine große Rolle. Zunehmend stellt sich zudem die Aufgabe, den gestiegenen Modernitätsanforderungen an die Schule trotz knapper Ressourcen gerecht zu werden und schließlich Schlussfolgerungen aus dem teilweise erheblichen Rückgang der Schülerzahlen zu ziehen.

Für die Erarbeitung der bezirklichen Schulentwicklungspläne werden den Bezirken von der Senatsverwaltung die fachplanerischen Vorgaben und Planungsdaten (Richtwerte und quantitative Vorgaben, Schülerzahlenentwicklung, Kapazitätsberechnung usw.) zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die Pläne zu entwerfen sind. Die konkrete Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Schulträgern und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erfolgt systematisch, teilweise in Arbeitsgruppen, um die einzelnen Planteile zu erörtern und abzustimmen.

2. Quantitative Planungsgrundlagen:

Entwicklung der Schülerzahlen:

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport aktualisiert und veröffentlicht regelmäßig Modellrechnungen zur künftigen Entwicklung der Schülerzahlen in den öffentlichen Schulen Berlins, die als Grundlage für die mittelfristigen Planungen von Bedeutung sind.

Die Berechnungen für die allgemein bildenden Schulen erfolgen auf der Basis der IstEntwicklung bis zum Schuljahr 2005/06, der Bevölkerungsprognose für Berlin 2002 bis 2020 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den aus der Entwicklung in der Vergangenheit empirisch ermittelten bezirks- und schulartspezifischen Struktur- und Übergangsquoten. Prognostisch berücksichtigt werden die durch das neue Schulgesetz vorgegebenen strukturellen Veränderungen: Veränderung der Schulpflicht zum Schuljahr 2005/2006

Einführung der flexiblen Schulanfangsphase Abschaffung der Zurückstellungen und der 1. Klassen in den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen Veränderte Regelung zur vorzeitigen Einschulung (Antragskinder) (Diese Veränderungen haben im Schuljahr 2005/2006 etwas über 10.000 zusätzliche Schüler in Klassenstufe 1 zur Folge, die in den Folgejahren von Klassenstufe zu Klassenstufe durch das Schulsystem „wandern".) Einführung der zweijährigen Form der gymnasialen Oberstufe Auslaufen der berufsbefähigenden Lehrgänge im 10. Schuljahr

Diese strukturellen Veränderungen werden Auswirkungen auf das Eintritts- und Übergangsverhalten in den verschiedenen Schularten haben, für die es bisher keine empirischen Erfahrungswerte gibt. Die Berechnungen sind daher im Vergleich zu den Berechnungen in den vergangenen Jahren mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden. Insbesondere ist derzeit kaum abschätzbar, wie viele Schüler (in der neuen Zusammensetzung) die Schulanfangsphase erst nach drei Jahren verlassen werden.

In den allgemein bildenden Schulen werden die Schülerzahlen im Prognosezeitraum (bis 2015/2016) insgesamt um ca. 26.600 gegenüber 2005/2006 abnehmen (- 8,3 %). Dabei ist die Entwicklung in den einzelnen Schulstufen unterschiedlich.

In der Grundstufe wurde der Tiefpunkt der Entwicklung im Schuljahr 2004/2005 erreicht. Abgesehen von dem zusätzlichen halben Jahrgang, der durch das Vorziehen des Einschulungsalters ab 2005/2006 durch das Schulsystem wandert, werden die Schülerzahlen in der Grundstufe nur geringfügig wieder steigen.

In der Sekundarstufe I werden dagegen die niedrigsten Schülerzahlen im Schuljahr 2009/2010 erreicht. Der Anstieg im Schuljahr 2011/12 ist dann die Folge der Absenkung des Einschulungsalters zum Schuljahr 2005/2006. In der weiterführenden allgemein bildenden Schule, in der die Schülerzahlen erst 2006/2007 ihren Höhepunkt erreichen wird, ist anschießend mit einem kontinuierlichen Rückgang zu rechnen, bis 2015/2016 der zusätzliche halbe Jahrgang die Oberstufe erreicht.

Die Prognose der Schulabgänger der allgemein bildenden Schulen ist zusammen mit empirisch ermittelten Eintritts- und Übergangsquoten Grundlage für die Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen in den beruflichen Schulen. Das gilt nicht für die Prognose der künftigen Schülerzahlen der beruflichen Gymnasien.

Diese wird wie für die gymnasiale Oberstufe der allgemein bildenden Schulen auf der Basis der Schüler der 10. Klassen berechnet. Die Schülerzahlen in den Fachschulen werden als im Prognosezeitraum konstant unterstellt.

Auch bei den beruflichen Schulen werden die durch das Schulgesetz vorgesehenen strukturellen Veränderungen berücksichtigt: Auslaufen der berufsbefähigenden Lehrgänge im 10. Schuljahr Einführung zweijähriger Lehrgänge für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Berufsschulen Einführung der Berufsoberschule mit zweijährigem Vollzeitbildungsgang

Diese Modellrechnung, nach der bis 2011/12 zurückgehende Schülerzahlen erwartet werden, ist mit besonderen Unsicherheiten behaftet. Sie basiert auf der Modellrechnung zur Entwicklung in den allgemein bildenden Schulen und der darauf aufbauenden Modellrechnung zur Entwicklung der Absolventenzahlen der allgemein bildenden Schulen und ist daher bereits mit den Unsicherheiten dieser beiden Prognosen belastet. Hinzu kommt, dass die Entwicklung in den beruflichen Schulen sehr stark von Entscheidungen in der Wirtschaft (Ausbildungsplätze) und damit der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist. Insbesondere ist nicht damit zu rechnen, dass im Schuljahr 2015/16 für den zusätzlichen halben Jahrgang, der dann die Sekundarstufe II erreicht hat, genügend zusätzliche Ausbildungsplätze im Dualen System bereitgestellt werden können.

Die Entwicklung des Lehrkräftebedarfs ist von der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig, dem aktuellen Versorgungsniveau (Schuljahr 2005/2006), den weiteren pädagogischen Verbesserungen und der restlichen Guthaben-Rückgabe der Arbeitszeitkonten. Bei der in der folgenden Übersicht ausgewiesenen Entwicklung des Lehrerbedarfs (Planungsstand 24.03.2006) wurde davon ausgegangen, dass insbesondere in Grundschulen die Klassenfrequenz in der Klassenstufe 2 wie im Schuljahr 2005/2006 bereits in Klassenstufe 1 auf 20 Schüler gesenkt wird, wenn in der Jahrgangstufe 2 der Anteil nichtdeutscher Schüler 40 % oder höher ist (Mehrbedarf 2006/07: 49 Vzle), Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Schuljahre und Einführung des Ethikunterrichts in der Sekundarstufe I (Mehrbedarf 2006/2007: 110 Vzle; bis 2011/2012 auf rund 550 Vzle ansteigend, bevor 2012/2013 durch den erstmaligen Wegfall des 13. Schuljahres die entsprechende Rückführung erreicht wird. Einführung von Schulinspektionen (Mehrbedarf 2006/2007: 18 Stellen) Zusätzliche Unterrichtsentlastung der Schulleiter zur besseren Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktionen (Mehrbedarf 2006/2007: 63 Stellen)

Der stellenplanmäßige Ausgleich des mit der Veränderung der Schulzeit bis zum Abitur verbundenen temporären Mehrbedarfs bedarf für die Schuljahre 2008/09 bis 2011/12 noch einer gesonderten Beschlussfassung.

Danach wird der Lehrkräftebedarf in den kommenden Jahren kontinuierlich abnehmen, innerhalb der nächsten z. B. fünf Schuljahre (2010/2011) um rund 1.800 Vollzeiteinheiten. Erst ab dem Schuljahr 2013/2014 ist wieder mit einem geringfügig steigenden Bedarf zu rechnen.

In den einzelnen Schularten ist die Entwicklung dabei unterschiedlich. In der Grundschule wird der Bedarf in den kommenden Jahren leicht ansteigen während in den allgemein bildenden Oberschulen wie auch den berufsbildenden Schulen zunächst noch mit einem abnehmenden Lehrerbedarf zu rechnen ist. Der durch den vorgezogenen Schulanfang zusätzliche „halbe Jahrgang" wird die Oberschulen erst im Schuljahr 2011/2012 erreichen.