An den Berliner Eliteschulen werden gegenwärtig Sportlerinnen und Sportler aus 39 Sportarten gefördert

Situation im Schuljahr 2004/2005

Mit dem Coubertin-Gymnasium, der Flatow-Oberschule, Werner-Seelenbinder-Schule und Poelchau-Oberschule (seit dem Schuljahr 2000/2001 mit zwei Leistungssportzügen) gibt es vier Schulen, die in ihrer Gesamtheit leistungssportlich orientiert sind. An den Schulen lernen und trainieren gegenwärtig 1.090 Schülerinnen und Schüler mit einer Kaderzuordnung der Sportfachverbände. Das allein erfasst jedoch nicht die Zahl aller leistungssportlich trainierenden Schülerinnen und Schüler (5 bis 10 mal pro Woche). Die Sportfachverbände haben eigenständige Regelungen für die Berufung in den Kaderkreis. Aus diesem Grund können folgende Schülergruppen an den Eliteschulen des Sports noch nicht zum Kaderkreis hinzugerechnet werden: Schülerinnen und Schüler des Grundschulteils der Werner-Seelenbinder-Schule Schülerinnen und Schüler der Eingangsklassen der Eliteschulen des Sports Schülerinnen und Schüler, die Sportarten betreiben, die eine Kaderberufung erst im späten Schulalter vornehmen (u. a. Rudern, Kanu, Fußball) Berücksichtigt man auch diese Schülerinnen und Schüler, so werden in Berlin an den Eliteschulen des Sports gegenwärtig ca. 2.000 leistungssportlich trainierende Schülerinnen und Schüler zielgerichtet gefördert und pädagogisch betreut. 1.000 Schülerinnen und Schüler sind nicht mehr im Leistungssportsystem erfasst. Sie haben an den Schulen die Möglichkeit, den jeweiligen Schulabschluss erfolgreich zu erreichen.

An den Berliner Eliteschulen werden gegenwärtig Sportlerinnen und Sportler aus 39 Sportarten gefördert. Mit dem Landessportbund Berlin abgestimmt ist die Förderung in 22 Profilsportarten und 5 Projektsportarten.

Die angestrebte Konzentrierung der Sportarten bei enger Anbindung an die Landesleistungszentren/Bundesstützpunkte (LLZ/BSTP) ist noch nicht durchgängig erreicht worden. Folgende Sportarten sind mit einer nennenswerten Schülerzahl an mehreren Schulen vertreten: Basketball 3, Eiskunstlauf 2, Eisschnelllauf 2, Fußball 3, Leichtathletik 4, Moderner Fünfkampf 2, Rudern 2, Schwimmen 3, Volleyball 2.

Im Schuljahr 2004/2005 besuchten insgesamt 2.974 Schüler/-innen die Berliner Eliteschulen des Sports. Davon erfüllten 1.090 Schüler/-innen (37 %) die Landes- bzw. Bundeskadernormen ihrer Fachverbände. Die Aufschlüsselung in die einzelnen Kaderbereiche ergibt folgendes Bild: D- Kader: 797

D/C Kader: 163

C- Kader: 117

B- Kader: 11

A- Kader 2

Gesamt: 1.

Die konkrete Situation ist an den jeweiligen Schulen sowie in den einzelnen Sportarten sehr differenziert zu sehen.

Werner-Seelenbinder-Schule 1.111 Schüler 560 Kadersportler 50 % Coubertin-Gymnasium 712 Schüler 295 Kadersportler 41 % Flatow-Oberschulen 722 Schüler 121 Kadersportler 17 % Poelchau-Oberschule 429 Schüler 114 Kadersportler 27 %

Insgesamt ist bei der Beurteilung der Situation jedoch zu berücksichtigen, dass einige Schüler der Einschulungsjahrgänge altersmäßig noch keinem Kader angehören können, wie z. B. im Eiskunstlauf, im Schwimmen und in den Spielsportarten Eishockey, Fußball, Handball, Hockey und Volleyball. Darüber hinaus befinden sich Schülerinnen und Schüler im leistungssportlichen Training, die aus unterschiedlichen individuellen Gründen (z. B. Verletzung, Sportartenwechsler usw.) die Kaderkriterien „noch" nicht erfüllen.

Nach einer erfolgreichen Phase der Veränderung und Stabilisierung stehen die Eliteschulen des Sports wie auch andere Schulen in Berlin bezüglich der Umsetzung der Profilbildung auf dem Prüfstand. Viele erfolgreiche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sind den Weg über die Sportschulen gegangen und die bisher erreichten Ergebnisse zeigen deutlich auf, dass eine zielgerichtete Talentförderung in Berlin nur an diesen Schulen möglich ist.

Durch das neue Schulgesetz von 2004 sind mit dem § 93 für die Sportschulen (Eliteschulen des Sports) auf der Grundlage der besonderen pädagogischen und organisatorischen Bedingungen die Abweichungen von Teil I bis V (Bildungs- und Erziehungsauftrag, Schulgestaltung, Aufbau der Schule, Schulpflicht und Schulverhältnis) durch eine besondere Rechtsverordnung zu regeln. Diese Regelungen sind von besonderer Bedeutung für die qualitative Ausgestaltung der einzelnen Schulprofile und der Fortschreibung der Schulprogramme. Es wird angestrebt, dass mit der Rechtsverordnung für die Eliteschulen des Sports für das Schuljahres 2006/2007 ein neuer Abschnitt bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Schulen erreicht wird. Auch um aus bildungsökonomischen Gründen die vorhandenen Struktur-, Finanz-, Personal- und Investitionsmittel so effektiv wie möglich einzusetzen, sollen die speziellen Bedingungen für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages optimiert werden.

Zusammengefasst ergibt sich folgende Schwerpunktsetzung bei der Fortschreibung des Konzepts der Eliteschulen des Sports: Konzentration auf die Förderung leistungssportlich trainierender Schülerinnen und Schüler (u. a. Regelungen zur Aufnahme, Verbleib und Verlassen der Schulen); Verringerung der Schülerzahlen und effizienter Einsatz der personellen, materiellen und finanziellen Mittel an den Eliteschulen des Sports (vgl. Vorschlag für Neustrukturierung); zielgenaue Beschreibung der schulischen und sportlichen Fördermöglichkeiten (u. a. Förderunterricht, Schulzeitstreckung, Lehrer-Trainer-Einsatz); effiziente Nutzung der vorhanden Schulstrukturen (Vermeidung von schulischen und sportlichen Doppelangeboten; Auslastung der Schulen nach schulischem Standardprogramm und auf der Grundlage von Aufnahmezahlen für die Profil- und Projektsportarten entsprechend der Planung des LSB.

Die Neustrukturierung der Eliteschulen des Sports erfolgt mit folgender Zielstellung: Verringerung der Schülerzahlen auf der Grundlage der mit dem Landessportbund Berlin abgestimmten und reduzierten Schwerpunktsportarten, der Umsetzung der Rechtsverordnung zum Aufnehmen, Verbleib und Verlassen der Schule sowie der vorhandenen Schulräume nach Standardprogramm Schulbau.

Um schulische und sportliche Doppelangebote zu vermeiden, werden beide Schulen zu einem „Schul- und Leistungssportzentrum Berlin" zusammengefasst. Am „Schul- und Leistungssportzentrum Berlin" können die Schülerinnen und Schüler alle Bildungsabschlüsse erwerben. Es ist zu prüfen, ob für leistungssportlich trainierende Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss noch eine berufliche Ausbildungsmöglichkeit an dieser Schule realisiert werden kann.

An dieser Schule kann der Lehrer, Trainer und Lehrer-Trainer-Einsatz und die Steuerung des leistungssportlichen Trainings effizienter als bisher gelöst werden.

Die Flatow-Oberschule erhält entsprechend ihrer speziellen Ausrichtungen auf die Wassersportarten 2 Leistungssportzüge mit allen Fördermöglichkeiten; Schülerinnen und Schüler, die nicht diesen Leistungssportzügen zugeordnet werden können, verbleiben an der Schule in „normalen" sportbetonten Zügen und werden aus den Sonderbedingungen für die Eliteschulen des Sports herausgenommen.

Die (nicht zentral verwaltete) Poelchau-Oberschule wird analog der Flatow-Oberschule geführt (Leistungssportzüge und sportbetonte Züge).

Ballettschule und Schule für Artistik

Die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik ist eine Schule mit besonderer pädagogischer Prägung gemäß § 18 des Schulgesetzes für Berlin (SchulG), die durch die Verbindung von allgemeiner schulischer Bildung mit einer beruflichen Ausbildung (in der Fachrichtung Bühnentanz oder in der Fachrichtung Artistik) in einem durchgehenden Bildungsgang gekennzeichnet ist.

Die Ausbildung in der Fachrichtung Bühnentanz beginnt in Jahrgangsstufe 5 und erstreckt sich über die Grundstufe (Klasse 5 und 6), die Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) und die Oberstufe (entweder als Klasse 11 und 12 der Berufsfachschule oder als Klasse 11 bis 13 als berufliches Gymnasium mit der Doppelqualifikation Berufsausbildung und Abitur). In der Fachrichtung Artistik beginnt die Ausbildung in Jahrgangsstufe 9 und umfasst die Jahrgangsstufen 9 und 10 der Sekundarstufe I sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 der Berufsfachschule.

Die Schule bildet einerseits Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer, die den heutigen technischen und künstlerischen Anforderungen der Berufspraxis an Opernhäusern, Theatern und in freien Ballett- und Tanzkompanien in Deutschland und international entsprechen, andererseits professionelle Artistinnen und Artisten aus, die sich im Zirkus, im Variete und in anderen Formen des Showgeschäfts national und international behaupten können.

Die Standards der Ausbildung in beiden Fachrichtungen orientieren sich an diesem hohen Niveau. Gleichzeitig sollen die auszubildenden Schülerinnen und Schüler eine qualifizierte, der Regelschule entsprechende Allgemeinbildung erhalten, die ihnen über ihre künstlerische Karriere hinaus eine solide Basis auch für eine alternative Berufstätigkeit bietet.