Versicherung

T 132 bis 134). Inwieweit dies zu einer weiteren Optimierung der Arbeitsabläufe beitragen wird, kann erst mittelfristig beurteilt werden.

Bereits im Zusammenhang mit der Haushaltsplanaufstellung 2004/2005 sind seitens der Justiz Haushaltsmittel zur Finanzierung von Spracherkennungssystemen angemeldet worden, aber aufgrund der Haushaltsnotlage im weiteren Aufstellungsverfahren wieder gestrichen worden.

Die Senatsverwaltung für Justiz ist seit geraumer Zeit darum bemüht, die technischen Möglichkeiten zur Unterstützung des Protokolldienstes zu verbessern. Sie teilt daher die Auffassung des Rechnungshofs, dass der Personaleinsatz verringert werden könnte, sofern hierfür eine entsprechende leistungsfähige technische Unterstützung zur Verfügung steht, deshalb wird im Amtsgericht Charlottenburg die Pilotierung des Einsatzes von Spracherkennungssoftware für den September 2006 angestrebt.

T 127: Aufgabe der Rechtsantragstellen bei den Amtsgerichten ist es, rechtsuchenden Antragstellern bei der Protokollierung von Erklärungen und Anträgen gegenüber den Gerichten sowie bei der schriftlichen Formulierung von Klagen und Klageerwiderungen in angemessenem Umfang behilflich zu sein. Es können Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt sowie Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft zu Protokoll gegeben werden. Antragsteller müssen häufig ein zweites Mal vorsprechen, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Der Rechnungshof hat dem Amtsgericht Charlottenburg bereits während seiner Prüfung vorgeschlagen, den Antragstellern durch bereitliegendes Informationsmaterial doppelte Wartezeiten zu ersparen. Antragsteller in Beratungshilfesachen sollten künftig in einer Datenbank erfasst werden. Im Rahmen des Projekts Justizreform wird überlegt, den Rechtsantragstellen künftig jeweils eine Informationsstelle vorzuschalten, die Antragsformulare und Checklisten für die gängigsten Gerichtsverfahren bereithält. Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass sie bemüht sei, im Rahmen der Justizreform Anregungen zum Komplex „Informations- und Rechtsantragstelle" umzusetzen, dies sei allerdings bisher an den völlig unzureichenden räumlichen Gegebenheiten gescheitert. Antragsteller in Beratungshilfesachen würden mittlerweile IT-gestützt registriert.

Zu T 127:

Beim Amtsgericht Charlottenburg wird nach Durchführung von unvermeidlichen Umbaumaßnahmen, deren Finanzierung noch sicherzustellen ist, eine Infostelle der Rechtsantragstelle vorgeschaltet. Die Senatsverwaltung für Justiz verspricht sich von dieser Maßnahme, wie auch der Rechnungshof von Berlin, eine Verbesserung des Services für den rechtsuchenden Bürger und gleichzeitig eine Verbesserung der Arbeitsabläufe. Bereits jetzt werden - wie in der Stellungnahme des Rechnungshofs ausgeführt - die Antragsteller in Beratungshilfesachen in der AULAK-Datenbank erfasst.

T 128:

Die Hauptwachtmeisterei nimmt die Aufgaben einer Poststelle wahr. Hinzu kommen weitere Aufgabenbereiche wie Begleiten und Vorführen von Gefangenen, der Einsatz bei Störungen durch Besucher und beim Durchsetzen ausgesprochener Hausverbote, Kopierarbeiten sowie die sog. Banktour. Bei den Bareinzahlungen im Amtsgericht Charlottenburg handelt es sich hauptsächlich um Gelder aus Nachlasssicherungen, Geldstrafen und um im Voraus fälligen Gebühren für das Ausfertigen von Handelsregisterauszügen, die in der Zahlstelle entgegengenommen werden. Für den Transport dieser Bargeldbestände zur Bank gelten die Richtlinien für die Sicherung von Kassen, Zahlstellen und Geldtransporten (Kassensicherheitsbestimmungen). Demnach sind zumindest Beträge über 25 000 mit einem Kraftfahrzeug zu befördern, das besondere Sicherungsmaßnahmen aufweist. Seitdem die Justizfahrbereitschaft aufgelöst wurde, wurden die Bargeldbestände mehrmals in der Woche von mindestens zwei Dienstkräften aus der Hauptwachtmeisterei bei der Bank eingezahlt. Für die Fahrt dorthin wurde ein Taxi genutzt, da das Amtsgericht Charlottenburg über kein eigenes Fahrzeug verfügt. Das Angebot der Senatsverwaltung, den Transport durch einen privaten Dienstleister durchzuführen, wurde nicht genutzt. Das praktizierte Verfahren unterlag einem erhöhten Sicherheitsrisiko und hat Personalkapazitäten der Hauptwachtmeisterei gebunden.

Der Rechnungshof hat die Senatsverwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit der Bargeldtransport einheitlich, sicher und wirtschaftlich organisiert werden kann. Mit Ausnahme des Zwangsversteigerungsverfahrens besteht für die Zahlungspflichtigen die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über die Konten der Justizkasse. Der Zahlungsverkehr sollte grundsätzlich bargeldlos abgewickelt und beispielsweise durch Kassenautomaten ergänzt werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Die Senatsverwaltung sieht die Barzahlungsmöglichkeit in besonderen Fällen für unerlässlich an. Ferner hält sie den Einsatz von Justizwachtmeistern aus Sicherheitsgründen im Hinblick auf die jüngsten Vorfälle im Justizbereich weiterhin für geboten. Maßnahmen zur Ausweitung des unbaren Zahlungsverkehrs werden von der Senatsverwaltung unterstützt. Auf das gemeinsame Projekt Kassenkooperation der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Justiz wird verwiesen, Ergebnisse sollen im Herbst 2006 vorliegen. Die Gerichte wickeln die Geldtransporte in eigener Verantwortung ab. Das Amtsgericht Charlottenburg hat inzwischen ein privates Geldtransportunternehmen beauftragt, sodass für hauseigene Sicherheitsmaßnahmen Kapazitäten des Justizwachtmeisterdienstes nunmehr verstärkt zur Verfügung stehen. Der Rechnungshof regt an, dass die Senatsverwaltung allgemeinverbindliche Vorgaben für Geldtransporte erarbeitet.

Zu T 128:

Der Geldtransport wird weiterhin von einem privaten Geldtransportunternehmen durchgeführt.

Die Zeitanteile der hierfür nicht mehr eingesetzten Justizwachtmeister reichen jedoch nicht aus, um den Belangen des Amtsgerichts Charlottenburg im Übrigen gerecht zu werden.

Darüber hinaus weist die Präsidentin des Amtsgerichts Charlottenburg darauf hin, dass sie sich durch die Unterausstattung im Justizwachtmeisterdienst bereits in der Vergangenheit gezwungen gesehen hat, eine originäre Aufgabe der Wachtmeister - den Aktenabtrag - durch die übrigen Mitarbeiter ihrer Dienststelle erledigen zu lassen.

Die Geldtransporte der Zahlstellen der Gerichte und der Justizvollzugsanstalten wurden bis März 2005 entweder durch die Fahrbereitschaft des Berliner Justizvollzugs oder in eigener Regie durchgeführt. Mit der Privatisierung der Sachtransporte des Berliner Justizvollzugs zum 01.04.2005 sind die Geldtransporte europaweit ausgeschrieben worden. Den Zuschlag erhielt das Geldtransportunternehmen SIBA GmbH.

Im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung entscheiden die Gerichte eigenverantwortlich, ob sie ihre Geldtransporte in eigener Regie oder durch die Fa. SIBA GmbH durchführen lassen. Soweit Mitarbeiter der Gerichte das Bargeld transportieren, erfolgt dies unter den Sicherheitsvorgaben der Kassensicherheitsbestimmungen des Landes Berlin. Übernimmt die Fa. SIBA GmbH den Transport, gelten die Sicherheitsstandards des Geldtransportunternehmens. Das Risiko geht mit der Geldübergabe in den gesicherten Räumen der Zahlstelle auf das Geldtransportunternehmen über, welches entsprechend versichert ist.

Für weitere Vorgaben für Geldtransporte über die Kassensicherheitsbestimmungen hinaus durch die Senatsverwaltung für Justiz wird keine Notwendigkeit gesehen.

T 129:

Die fünf Geschäftsstellen des Bereichs Zwangsvollstreckung sind mit insgesamt sechs Dienstkräften besetzt. Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung" abgegeben haben oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist, sind in ein Schuldnerverzeichnis einzutragen. Dafür sind zwei Dienstkräfte eingesetzt.

Künftig soll im Amtsgericht Charlottenburg das Schuldnerverzeichnis in das IT-Programm AuLAK integriert werden, das seit Mai 2005 probeweise auch in der Zwangsvollstreckung eingesetzt wird. Die Serviceeinheit für die IT in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ITOG) beim Kammergericht schätzt den Rationalisierungseffekt der IT-gestützten Bearbeitung auf bis zu 5 v. H. Die Vorgänge werden nach unterschiedlichen Ordnungsmerkmalen verteilt; eine gleichmäßige Auslastung ist nicht gegeben. Die Aufgaben werden nicht ganzheitlich, sondern zu starr nach Funktionen und uneinheitlich wahrgenommen. Dies führt zu Doppelarbeiten. Das Erfassen von erheblichen Datenmengen in AuLAK, die nicht für die Bearbeitung notwendig sind, bindet erhebliche Kapazitäten.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Vorgänge gleichmäßig und mit einem einheitlichen Verfahren auf die Geschäftsstellenmitarbeiter zu verteilen. Die Datenerfassung in AuLAK sollte durch Arbeitsanweisungen auf ein für die Zwangsvollstreckung nötiges Maß reduziert werden. Spätestens nach der Integration des Moduls Schuldnerverzeichnis in das AuLAK-Verfahren wäre die Eingabe in das Schuldnerverzeichnis den Geschäftsstellen zuzuordnen und eine Teamorganisation einzuführen. Dabei sollten einheitliche Abläufe und Standards festgelegt werden. Nach Umsetzen aller Maßnahmen würde das nichtrichterliche Personal entlastet. Deshalb können mindestens je eine Stelle im Geschäftsstellenbereich und für das Schuldnerverzeichnis eingespart werden.

Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass nunmehr alle Mitarbeiter, einschließlich der Richter, das inzwischen weiterentwickelte Verfahren AuLAK benutzen. Die Zuständigkeiten, die sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens regeln, werden durch das Präsidium des Amtsgerichts Charlottenburg aufgeteilt. Dies soll eine gleichmäßige Aktenverteilung ermöglichen. Nach Feststellungen des Rechnungshofs müssen bei einem solchen Verfahren die Buchstaben jährlich neu den Dienstkräften zugeordnet werden. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Der Rechnungshof hält eine IT-gestützte Vergabe nach fortlaufenden Nummern für zweckmäßiger und wirtschaftlicher.

Erst nach Abschluss der Modifizierung des AuLAK-Verfahrens für den Zwangsvollstreckungsbereich sollen Serviceeinheiten gebildet werden, ohne jedoch das Schuldnerverzeichnis zu integrieren.

Das Amtsgericht hat in einem vergleichenden Probebetrieb festgestellt, dass die Übertragung der Arbeiten des Schuldnerverzeichnisses auf die Geschäftsstellen nicht zu einer Arbeitszeiteinsparung führt. Die Bildung von Serviceeinheiten befinde sich in der Planungsphase und soll mittelfristig abgeschlossen werden. Der Rechnungshof hält an seiner Forderung fest, die Eingabe in das Schuldnerverzeichnis zu dezentralisieren. Bei einer ganzheitlichen Bearbeitung entfallen zusätzliche Transport- und Liegezeiten, verkürzen sich Durchlaufzeiten und die insgesamt zu erwartende Geschäftsprozessoptimierung setzt Einsparkapazitäten frei.

Zu T 129:

Im Probebetrieb des IT-Programmes AULAK in der Zwangsvollstreckungsabteilung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen. Die Parteien müssen bei der Ersteingabe nicht mehr vollständig erfasst werden. Nur wenn bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen Zwischenverfügungen erfolgen, werden die vollständigen Daten nachgepflegt.

Bislang beantworten zwei Dienstkräfte die Anfragen an das Schuldnerverzeichnis. Diese Tätigkeit sollte auch nach Auffassung der Präsidentin des Amtsgerichts Charlottenburg im Sinne einer ganzheitlichen Arbeitserledigung - bei entsprechender Personalzuordnung - von den Serviceeinheiten wahrgenommen werden. Derzeit ist dies aber noch nicht möglich, weil die beiden Mitarbeiter aus Alters- bzw. gesundheitlichen Gründen keine andere Geschäftsstellentätigkeit mehr ausführen können. Es wurde hier eigens ein Arbeitsplatz für eine schwerstbehinderte Mitarbeiterin geschaffen, der aufgrund einer halbseitigen Lähmung nach einem Schlaganfall kein anderer Arbeitsplatz geboten werden konnte.

Im Übrigen ist kein Einsparpotential zu entdecken. Eine Aktenvorlage erfolgt nicht; die Anfragen werden lediglich direkt von der Hauptwachtmeisterei oder per Fax der Dienstkraft zugeleitet.

Der Vorschlag der IT-gestützten Vergabe nach fortlaufenden Nummern wurde von der Präsidentin des Amtsgerichts Charlottenburg nochmals an das Präsidium in der Hoffnung herangetragen, dass er im neuen Geschäftsverteilungsplan zum Jahreswechsel umgesetzt werden kann.

T 130: Forderungen von Gläubigern werden überwiegend mit Hilfe von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen beigetrieben. Sie stellen etwa 80 v. H. aller Vorgänge im Bereich der Zwangsvollstreckung dar. Einheitliche Vordrucke bestehen nicht, obwohl der Gesetzgeber in § 829 ZPO das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, durch Rechtsverordnung Formulare für den Antrag auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen einzuführen. Deren Bearbeitung obliegt vorrangig den Rechtspflegern. Bei rund 50 v. H. der Anträge muss im Amtsgericht Charlottenburg eine Zwischenverfügung gefertigt werden, weil die eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder falsch sind oder die im Voraus zu zahlende Gebühr nicht geleistet wurde. Die unterschiedlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss-Vordrucke erschweren die Arbeit der Kanzleikräfte erheblich. Textergänzungen müssen in einem aufwändigen Verfahren mit Hilfe traditioneller Schreibmaschinen eingearbeitet werden. Außerdem führt die fehlende Fachkenntnis der Kanzleikräfte dazu, dass teilweise falsche Daten eingesetzt bzw. ergänzt werden. Auch die Bearbeitung der Haftbefehle zur Abgabe der „Eidesstattlichen Versicherung", die von den Kanzleikräften oder teilweise von den Gerichtsvollziehern für die Richter vorbereitet werden, ist häufig unvollständig und fehlerhaft, sodass Mehrarbeit entsteht.

Der Rechnungshof hat die Senatsverwaltung aufgefordert,

· im Rahmen der Justizreform verstärkt auf den Einsatz bundeseinheitlicher Vordrucke hinzuwirken,

· Arbeitsanweisungen zur Geschäftsprozessoptimierung zu erstellen mit dem Ziel, die Bearbeitungsqualität wesentlich zu verbessern, d. h. · insbesondere die hohe Rücklaufquote der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und der Haftbefehle auf ein vertretbares Maß zu verringern und damit

· die Bearbeitungs- und die Durchlaufzeiten zu reduzieren.

Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass die seit Jahren angestrebte Bundeseinheitlichkeit der Vordrucke für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse aufgrund divergierender Auffassungen der Länder bisher nicht realisiert werden konnte. Allerdings sei vom Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, die Entwicklung einheitlicher Vordrucke einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zu übertragen. Die Haftbefehlsentwürfe würden mittlerweile fast ausschließlich durch Kanzleikräfte gefertigt. Aufgrund praktischer Unterweisung der Dienstkräfte konnte die Rücklaufquote der Haftbefehle insgesamt gesenkt werden.