Finanzhilfen

Die IBB kann diese Leistungen finanzieren, da sie in anderen Geschäftsbereichen (in Teilen der Immobilienförderung, im Treasurygeschäft und vor allem auch aus den Erträgen ihrer als Stille Einlage des Landes bei der Landesbank Berlin (LBB) verbliebenen früheren Zweckrücklage) Gewinne erwirtschaftet, die die Übernahme der Leistungen für das Land Berlin und gleichzeitig auch den (Wieder-)Aufbau einer nach der Ausgliederung reduzierten Eigenkapitalausstattung ermöglichen. Im Rahmen der im Abgeordnetenhaus geführten Diskussion um die angemessene Höhe der Eigenkapitalausstattung der selbstständigen IBB wurde davon ausgegangen, dass die IBB zukünftig jährliche Leistungen für das Land in Höhe von etwa 60 Mio. übernehmen wird. Dies führte zur Übertragung von Aufgaben in Höhe von jährlich ca. 25 Mio., die zuvor im Einzelplan 13 veranschlagt waren. Das Abgeordnetenhaus wurde mit Schreiben an die Vorsitzende des Hauptausschusses vom 21.01.2004 über diese Aufgabenübertragung informiert (Rote Nr. 2190) und hat sie mit der Verabschiedung der Haushaltsgesetze 2004/05 und 2006/2007 mitgetragen.

Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Abgeordnetenhauses

Die Verlagerung von Aufgaben ging mit der Schaffung von vielfältigen Informations- und Einflussmöglichkeiten einher, um die Kontrollmöglichkeiten des Abgeordnetenhauses von Berlin zu erhalten:

· Erstmalig wird durch die Liste der „Förderleistung" ein vollständiger Überblick über die nicht kostendeckenden Aufgaben, die die Investitionsbank für das Land übernommen hat, erstellt und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt. Da diese Aufstellung Daten aus dem internen Rechnungswesen eines Unternehmens enthält, wird sie regelmäßig dem Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung gestellt. Auf Bitten des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie ist sie aber auch diesem zugeleitet und dort behandelt worden.

· Eine direkte Einflussnahme des Abgeordnetenhauses auf die mit Beschluss zum Doppelhaushaltsplan 2004/2005 übertragenen Aufgaben ist bei denjenigen Förderleistungen weiterhin möglich, die mit EU-Mitteln kofinanziert werden, da die korrespondierenden Titel für die Kofinanzierung weiterhin im Haushaltsplan abgebildet werden. Damit sind die Wirtschaftsförderprogramme auch weiterhin direkt durch das Abgeordnetenhaus beeinflussbar.

· Die endgültige Zustimmung zur Übernahme der anfallenden Kosten für die vereinbarten Aufgaben kann die Investitionsbank aus bilanziellen Gründen erst zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres und damit erst nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen geben. Zukünftig ist jedoch vorgesehen, dem Abgeordnetenhaus bereits im Vorfeld der Verhandlungen darüber zu berichten, welchen Änderungsbedarf die Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen bzw. für Stadtentwicklung bei der Fortschreibung der Förderleistungs-Liste sehen. Dadurch besteht die Möglichkeit, bereits vor Abschluss der Vereinbarung zwischen Senat und Investitionsbank, Einfluss auf Einzelpositionen zu nehmen.

· Ein Gesamtbericht über die Wirtschaftsförderprogramme des Landes wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mit Schreiben vom 12.09.2005 (Rote Nr. 3422) vorgelegt.

Zukünftig ist vorgesehen, Förderleistungen der IBB soweit sie Finanzhilfen darstellen im Finanzhilfebericht des Landes auszuweisen.

Vor diesem Hintergrund sind die Kernaussagen des Berichts ­ weniger Transparenz und zu geringe Einflussmöglichkeiten des Abgeordnetenhauses ­ unbegründet. Die Transparenz wird erhöht, das Abgeordnetenhaus hat durch die kontinuierliche Information die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

4. Unzulänglichkeiten bei der Aus- und Fortbildung an der Finanzschule Berlin

Die Finanzschule hat den nebenamtlichen Dozenten der Steuerverwaltung Honorare gezahlt, die deutlich über den für diesen Personenkreis empfohlenen Honorarsätzen der Senatsverwaltungen für Inneres und für Finanzen liegen.

Dies dürfte allein in den letzten vier Jahren zu ungerechtfertigten Mehrausgaben von etwa 50 000 geführt haben.

Auch war der Anteil der Unterrichtsleistung der hauptamtlichen Dozenten an der wöchentlichen Arbeitszeit erheblich zu gering. Die Finanzämter haben versäumt, den konkreten Fortbildungsbedarf ihrer Dienstkräfte zielgerichtet und sachgerecht zu ermitteln.

T 275:

In Berlin werden die fachtheoretische Ausbildung des mittleren Dienstes sowie im Wesentlichen auch die Fortbildungsveranstaltungen für alle Dienstkräfte der Steuerverwaltung von der Finanzschule Berlin durchgeführt. Für sie waren zum Zeitpunkt der Untersuchung sieben hauptamtliche Dozenten, etwa 100 nebenamtliche Dozenten der Steuerverwaltung sowie fünf Dienstkräfte der Finanzschulverwaltung tätig. Die Finanzschule setzt ihre hauptamtlichen Dozenten überwiegend im Ausbildungs- und die nebenamtlichen Dozenten vornehmlich im Fortbildungsbereich ein.

T 276:

Nach den Richtlinien der Finanzschule betrug die wöchentliche Lehrverpflichtung der hauptamtlichen Dozenten grundsätzlich zehn Doppelstunden (à 90 Minuten). Die in den letzten vier Jahren auf die eigentliche Unterrichtstätigkeit entfallende Arbeitszeit der hauptamtlichen Dozenten war von Dozent zu Dozent sehr unterschiedlich und lag teilweise deutlich unter der Vorgabe von zehn Doppelstunden je Woche. Die Finanzschule hat - teilweise erhebliche pauschale Abzüge für Fachkoordinationen, fachübergreifende Auswertung von Zeitschriften sowie Fahrzeiten zu externen Unterrichtsorten auf das Stundensoll vorgenommen.

Die Höhe der pauschalen Abzüge auf das Unterrichtssoll war nicht gerechtfertigt, da den Dozenten hierfür neben ihren Pflichtstunden genügend andere Arbeitszeit zur Verfügung steht. In den letzten vier Jahren entsprach allein die Summe der pauschalen Abzüge etwa einem Drittel der durchschnittlich durch die Dozenten geleisteten Unterrichtsdoppelstunden. Der Rechnungshof hatte die Finanzschule daher aufgefordert, bei der Berechnung des Stundensolls der hauptamtlichen Dozenten die pauschalen Abzüge künftig nicht mehr zu berücksichtigen und den Anteil der Unterrichtstätigkeit der hauptamtlichen Dozenten angemessen zu erhöhen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist dieser Anregung gefolgt und verzichtet seit dem 1. Januar 2005 auf pauschale Abzüge. Dies hat zur Folge, dass die hauptamtlichen Dozenten vermehrt für Unterrichtszwecke zur Verfügung stehen und weniger nebenamtliche Lehrkräfte verpflichtet werden müssen. Dies führt rein rechnerisch zu Minderausgaben von jährlich 15 000.

Zu T 276:

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Richtlinie zur Berechnung des Stundensolls rückwirkend zum 01.01.2005 geändert. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der hauptamtlichen Dozenten beträgt 10 Doppelstunden (a 90 Minuten). Das entspricht einer jährlichen Regelunterrichtsverpflichtung von 440 Doppelstunden.

Nach Auswertung der im Rahmen einer Länderumfrage ermittelten Regellehrverpflichtung der hauptamtlichen Dozenten an den Landesfinanzschulen liegt die Finanzschule Berlin im Länderdurchschnitt.

Die pauschalen Abzüge für Fachkoordination, die Mitwirkung an Arbeits- und Ausbildungsgemeinschaften und die fachübergreifende Auswertung von Literatur werden nicht mehr gewährt.

Die Dozenten weisen die Arbeitszeit für diese Tätigkeiten durch persönliche Anschreibungen nach. Dadurch konnte im Jahr 2005 der Anteil an der Unterrichtstätigkeit der hauptamtlichen Dozenten um ca. 300 Doppelstunden erhöht werden.

T 277:

Die von der Finanzschule eingesetzten nebenamtlichen Dozenten verfügen zumeist über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder über gleichwertige Kenntnisse. Sie erhalten für die Unterrichtstätigkeiten überwiegend ein Honorar. Dozenten, die über eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse verfügen, soll nach den Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres (Rundschreiben I Nr. 75/2000 vom 29.09. i. d. F. von Rundschreiben I Nr. 21/2001 vom 07.02.01) höchstens ein Honorar von 38 je Doppelstunde gewährt werden.

Entgegen dieser Vorgabe und den eigenen Regelungen in der Honorarordnung für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit an der Finanzschule hat diese bei der Bemessung des Honorars nicht auf die persönlichen Voraussetzungen des Unterrichtenden abgestellt, sondern auf die qualitativen Anforderungen des jeweiligen Unterrichtsfachs.

Die Unterrichtstätigkeit in einigen wenigen Fächern wurde mit einem Honorarsatz von jeweils 43,56 abgegolten; für die meisten Fächer betrug der Honorarsatz sogar 49,56. Dieser Honorarsatz ist nach der Honorarordnung der Finanzschule nur für Dozenten vorgesehen, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Die von der Finanzschule gezahlten Honorarsätze lagen somit jeweils deutlich über dem von der Senatsverwaltung für Inneres empfohlenen Höchstsatz von 38.

Diese Handhabung der Finanzschule dürfte allein in den letzten vier Jahren zu ungerechtfertigten Mehrausgaben von etwa 50 000 geführt haben.

Auf die Beanstandungen des Rechnungshofs hin hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Honorarordnung der Finanzschule für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit zum 1. Januar 2006 entsprechend den Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres geändert.

Zu T 277: Entgegen den Feststellungen des Rechnungshofs ist die Senatsverwaltung für Finanzen davon ausgegangen, dass die Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres (Rundschreiben I Nr. 75/2000 vom 29.09.2000 i.d.F. von Rundschreiben I Nr. 21/2001 vom 07.02.2001) die Auslegungen zulassen, bei der Festlegung der Honorarhöhe nicht auf die beruflichen Ausbildung des Dozenten, sondern auf seine Lehrtätigkeit abgestellt werden kann.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat die Auffassung des Rechnungshofs bestätigt, dass die Qualifikation des Dozenten mit dem Schwierigkeitsgrad der Veranstaltung korrelieren muss. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat daraufhin die Honorarordnung der Finanzschule für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit zum 01.01.2006 entsprechend geändert.

Bei 456 Doppelstunden, die durch nebenamtliche Dozenten in der Aus- und Fortbildung gehalten wurden, führte das im 1. Halbjahr 2006 zu Minderausgaben von 5.262. T 278:

Im Jahr 2002 haben nur etwa ein Viertel der Dienstkräfte der Berliner Finanzämter vom Fortbildungsangebot der Finanzschule Gebrauch gemacht.

Das Fortbildungsangebot der Finanzschule wird im Wesentlichen von den Dienstkräften der Veranlagungsstellen und der Außendienste der Finanzämter genutzt, für die der Fortbildungsbedarf besonders hoch ist. Bei Prüfungen der Lohnsteuer-, Bewertungs- und Grundsteuer- sowie der Vollstreckungsstellen hat der Rechnungshof aber teilweise gravierende Bearbeitungsmängel festgestellt, die nicht zuletzt auf mangelnde steuerfachliche Kenntnisse zurückzuführen waren. Diese Ergebnisse sind durch Fachgeschäftsprüfungen der ehemaligen Oberfinanzdirektion bestätigt worden. Es hätte daher nahe gelegen, diese Mängel zum Anlass zu nehmen, die Dienstkräfte dieser Stellen verstärkt fortzubilden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat erst auf die Feststellungen des Rechnungshofs reagiert und bietet nunmehr entsprechend vermehrt Fortbildungsveranstaltungen an.

Zu T 278:

Durch das vermehrte Fortbildungsangebot konnte der Anteil der Dienstkräfte der Finanzämter, die sich zu steuerrechtlichen Themen fortgebildet haben, erhöht werden. Im abgelaufenen Fortbildungsjahr 01.09.2005 bis 30.06.2006 haben etwa ein Drittel der Dienstkräfte an Fortbildungsveranstaltungen der Finanzschule teilgenommen.

Das Fortbildungsangebot der Finanzschule wird bedarfsgerecht erstellt. Die Komplexität der steuerrechtlichen Themen liegt überwiegend im Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes.

Daher werden die Fortbildungsmaßnahmen schwerpunktmäßig für den gehobenen Dienst angeboten.

Die Finanzschule hat jedoch bereits 2004 die Fortbildungsbeauftragten der Finanzämter aufgefordert, das Angebot der Finanzschule hinsichtlich der Quantität der Fortbildungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst zu überprüfen und bietet seither entsprechend vermehrt Fortbildungsveranstaltungen für diese Zielgruppe an.

Im abgelaufenen Fortbildungsjahr wurden darüber hinaus 21 Inhouse­Schulungen in den Finanzämtern durchgeführt. Die Mehrzahl der Fortbildungsthemen betraf die Dienstkräfte des mittleren Dienstes.

T 279:

Die Finanzschule führt seit einiger Zeit neben steuerfachlichen auch nichtsteuerfachliche Fortbildungsveranstaltungen durch, wie beispielsweise Umgang mit Mobbing, Stress und Konflikten am Arbeitsplatz. Damit tritt sie in direkte Konkurrenz zu Angeboten der Verwaltungsakademie, die derartige Seminare seit vielen Jahren für die Dienstkräfte der gesamten Berliner Verwaltung anbietet.