FU und TU stellen im Semester zusammen durchschnittlich 210 Plätze in Vorbereitungslehrgängen bereit
Studienbewerber. Diese werden von den Studienkollegs zu einem Aufnahmetest eingeladen. Im Aufnahmetest sind vor allem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, um an den Vorbereitungslehrgängen teilnehmen zu können. Über die Aufnahme entscheiden die Studienkollegs auf der Grundlage der Testergebnisse und der Zahl der verfügbaren Plätze. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs erwerben die Kollegiaten die Studienbefähigung für jede deutsche Hochschule, jedoch keinen Anspruch auf einen Studienplatz.
T 308: FU und TU stellen im Semester zusammen durchschnittlich 210 Plätze in Vorbereitungslehrgängen bereit. Weitere 80 Plätze je Semester am Studienkolleg der TU sind ausschließlich Studienbewerbern an Fachhochschulen vorbehalten. Für die Aufgabenverteilung zwischen den an FU und TU bestehenden Studienkollegs ist die fachliche Ausrichtung der Universität maßgeblich. So werden drei Kurse des technischen Zweigs und zwei Kurse des Fachhochschulzweigs am Studienkolleg an der TU angeboten, wobei die Kurse des Fachhochschulzweigs überwiegend durch die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) und die Technische Fachhochschule Berlin (TFH) finanziert werden. Im Bereich der Sprach-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Medizin und Biologie können insgesamt vier Kurse am Studienkolleg der FU besucht werden.
T 309:
Die Nachfrage nach Vorbereitungslehrgängen ist seit einiger Zeit rückläufig. Bereits am Aufnahmetest der Studienkollegs nehmen weit weniger Studienbewerber teil als in früheren Jahren. Diese Entwicklung hat am Studienkolleg an der TU nach dem Wintersemester 2002/2003 eingesetzt. Während zu diesem Zeitpunkt noch 343 Bewerber, darunter 269 im Universitätszweig, am Aufnahmetest teilgenommen haben, waren es im Wintersemester 2004/2005 nur noch 157 bzw. 114 Teilnehmer. Seit dem Wintersemester 2003/2004 ist diese Tendenz auch am Studienkolleg an der FU zu beobachten. Trotz des Zustroms ausländischer Studienbewerber auch an die Fachhochschulen haben die Studienkollegs für diesen Personenkreis fast keine Bedeutung für den Hochschulzugang. ausländische Bildungsabschlüsse, beispielsweise im Rahmen der EU-Osterweiterung, zunehmend anerkannt werden und
· die Hochschulen sich angesichts der Nachfrage internationaler Studienbewerber bei der Studierendenauswahl vorrangig auf Bewerber konzentrieren können, deren Hochschulzugangsberechtigung zur direkten Aufnahme des Studiums berechtigt.
T 310:
Neben der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen gehört auch die Entwicklung von Angeboten, um bestehende Nachteile bei ausländischen Studienbewerbern im Studium auszugleichen, zum hochschulübergreifenden Bildungsauftrag der Berliner Studienkollegs. Aber erst jetzt - angesichts der rückläufigen Nachfrage nach Vorbereitungskursen - beginnen die Studienkollegs, diese bereits seit 1990 im BerlHG verankerte Aufgabe wahrzunehmen. Allerdings werden von den Hochschulen entsprechende Unterstützungsleistungen bei den Studienkollegs nicht nachgefragt.
Vielmehr wird die Gestaltung der Studieneingangsphase und die Betreuung von ausländischen Studierenden von den Hochschulen eigenverantwortlich wahrgenommen. Auch die Träger-Universitäten, die über die Mittelausstattung der Studienkollegs und damit über die Art und Weise der Aufgabenerfüllung befinden, haben notwendige Ressourcen bislang nicht zur Verfügung gestellt.
T 311:
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass angesichts der sinkenden Nachfrage und der Veränderungen im Hochschulbereich künftig kein Bedarf mehr für die Vorbereitungslehrgänge und Feststellungsprüfungen an zwei Studienkollegs in Berlin bestehen dürfte. Auch sind Ausbildungsangebote, die ausländischen Bewerbern den Studieneinstieg erleichtern und diese im Studium unterstützen, bisher nicht von den Hochschulen nachgefragt worden.
T 312:
Die Hochschulen teilen die Auffassung des Rechnungshofs, dass der Bildungsauftrag, ausländische Studienbewerber in Vorbereitungslehrgängen zur Feststellungsprüfung zu führen, so stark an Bedeutung verloren hat, dass er künftig kaum mehr zentrale Aufgabe der Studienkollegs sein kann. Die Hochschulen weisen jedoch auch darauf hin, dass Studienbewerber, die ein Studienkolleg besucht hätten, den Studienalltag wesentlich besser bewältigten, als Studienbewerber mit einer anerkannten ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Die Mehrzahl der Hochschulen halte daher studienvorbereitende und studienbegleitende Angebote der Studienkollegs für geeignet, ausländische Studierende zu unterstützen. Eine Zusammenführung der Kapazitäten in einem Studienkolleg werde befürwortet. Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beabsichtigt, mit den Hochschulen Verhandlungen zur Struktur und den Aufgaben eines hochschulübergreifenden Studienkollegs aufzunehmen, Veränderungen seien angesichts der bis 2009 geschlossenen Hochschulverträge aber erst von 2010 an möglich.
T 313:
Die Senatsverwaltung verkennt, dass eine einvernehmliche Änderung der Hochschulverträge jederzeit möglich ist.
Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zeitnah eine Entscheidung darüber herbeiführt, ob angesichts der sinkenden Nachfrage und des Bedeutungsverlusts der Studienkollegs
· weiterhin Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen für ausländische Studienbewerber zur Erlangung der Studienbefähigung angeboten werden sollen,
· bei einer Fortführung die Kapazitäten in einem für Bewerber aus allen Hochschulen zugänglichen Studienkolleg gebündelt werden sollen.
Zu T 306 bis 313:
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird mit der Freien Universität Berlin (FU) und der Technischen Universität Berlin (TU) in Verhandlungen eintreten, mit dem Ziel, die Studienkollegs beider Hochschulen gemäß § 13 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) zu einem Studienkolleg in zentraler Berliner Lage zusammenzuführen. Die Senatsverwaltung entspricht damit einer Empfehlung des Rechnungshofs von Berlin, auf die nachhaltig rückläufige Nachfrage nach Plätzen des Studienkollegs in Berlin zu reagieren.
Nachdem die allgemeine Zustimmung der Hochschulleitungen von FU und TU zu einer Fusion zu einem Studienkolleg für Berlin vorliegt, beabsichtigt die Senatsverwaltung in den Verhandlungen das gemeinsame Studienkolleg effizienter zu gestalten und die Aufgaben neu festzule158 gen. Die Senatsverwaltung hält an der „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" fest. Sie hält ebenfalls daran fest, dass ausländische Studienbewerber in einem Aufnahmetest vor allem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen haben, um an den Vorbereitungslehrgängen teilnehmen zu können. Über die Aufnahme entscheiden die Studienkollegs auf der Grundlage der Testergebnisse und der Zahl der verfügbaren Plätze. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht weiterhin nicht. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs erwerben die Kollegiaten die Studienbefähigung für jede deutsche Hochschule, jedoch keinen Anspruch auf eine Studienplatz.
Zur Zeit stellen FU und TU im Semester zusammen durchschnittlich 290 Studienplätze an den Studienkollegs zur Verfügung. In den Verhandlungen über die Bereitstellung eines gemeinsamen Studienkollegs der Berliner Hochschulen ist diese Zahl zu überprüfen, insbesondere aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten rückgängigen Nachfrage nach den Vorbereitungslehrgängen.
Vor dem Hintergrund einer Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ausländische Bildungsabschlüsse, beispielsweise im Rahmen der EU-Osterweiterung, zunehmend anerkannt werden und die Hochschulen sich angesichts der Nachfrage internationaler Studienbewerber/innen bei der Studierendenauswahl vorrangig auf Bewerber/innen konzentrieren können, deren Hochschulzugangsberechtigung zur direkten Aufnahme des Studiums berechtigt, sind mit den Hochschulen konkrete Bedarfsverhandlungen zu führen.
Da neben der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zu den Aufgaben auch die Entwicklung von Angeboten gehört, um bestehende Nachteile bei ausländischen Studienbewerbern im Studium auszugleichen, gewinnen die Verhandlungen über die künftige Struktur und Mittelausstattung eines gemeinsamen Studienkollegs wesentlich an Bedeutung.
Die Senatsverwaltung versucht bereits im Rahmen der zur Zeit geltenden Hochschulverträge eine einvernehmliche Regelung mit den Berliner Hochschulen zu erzielen, die Aufgaben eines gemeinsamen Studienkollegs effizienter zu gestalten und allen ausländischen Studienbewerbern/innen einen Zugang zu dem gemeinsamen Studienkolleg zu eröffnen. Bei der Strukturfrage sind auch Rechtsfragen im Sinne des BerlHG (nach § 13 und § 120) und der Lehrverpflichtungsverordnung zu berücksichtigen.
Die Senatsverwaltung strebt an, im Haushaltsjahr 2007 eine Vereinbarung der Hochschulen über ein gemeinsames Studienkolleg der Berliner Hochschulen zu erzielen und wird dem Rechnungshof von Berlin unaufgefordert darüber berichten.
J. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
1. Unangemessene finanzielle Leistungen und sonstige Vergünstigungen für Vorstandsmitglieder der Anstalten nach dem Berliner Betriebegesetz
Die Jahresbezüge der Vorstandsmitglieder der Berliner Verkehrsbetriebe, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und der Berliner Wasserbetriebe wurden nach 1993 im Zuge der zum 1. Januar 1994 durchgeführten Rechtsformänderung und im weiteren Verlauf stark erhöht. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Vorstandsbezüge von 1993 bis 2004 teilweise auf das Dreifache angewachsen sind. Darüber hinaus wurden sonstige Vergünstigungen vereinbart, die sachlich oder ihrer Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Insbesondere die zugesagten Versorgungsleistungen übersteigen das übliche Maß. Bei der Beendigung von Dienstverträgen wurden teilweise unangemessen hohe Abfindungen gezahlt und sonstige nicht gerechtfertigte Leistungen gewährt. Der Rechnungshof hat die vorgefundene Praxis beanstandet und gefordert, die wirtschaftliche Sonderstellung der Anstalten nach dem Berliner Betriebegesetz mehr als bisher zu beachten, ungerechtfertigte Leistungen nicht mehr zu gewähren und künftig auch bei den Personalaufwendungen für Vorstände und leitende Angestellte Einsparungen vorzusehen.