Die mit der Einführung des PVS verfolgten Ziele vgl

Aufgrund dessen haben die BVG die Personalkosten des Blockverkaufs und folglich auch die Betriebskostenvorteile des PVS zu hoch bemessen.

T 347:

Die mit der Einführung des PVS verfolgten Ziele (vgl. T 340) wurden nicht oder nur deutlich später als geplant erreicht: Das IT-Unternehmen stellte den BVG erst zum 1. August 2001 ein fehlerfreies Programm zur Verfügung, sodass der vom 1. April 1999 an verbindliche VBB-Tarif erst mit mehr als zweijähriger Verzögerung vollständig angeboten werden konnte. Den BVG sind damit Fahrgeldeinnahmen entgangen, wenn auch im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen in nur geringer Höhe (im Jahr 2004 betrug beispielsweise der Anteil der außerhalb des ABC-Tarifbereichs verkauften VBB-Fahrkarten lediglich 0,16 v. H.).

Die BVG haben eingeräumt, dass keine Unterlagen zur Marktposition zur Verfügung stehen. Statt des geplanten Ausbaus des Verkaufsstellennetzes auf insgesamt 3 000 Verkaufsstellen blieb deren Zahl nahezu gleich, sodass insoweit eine Stärkung der Marktposition der BVG nicht erreicht worden ist.

Nach den Angaben der BVG war die vereinfachte Bedienung erst vom 1. Januar 2002 an mit der Systemversion 4.0, spätestens jedoch mit der Einführung der SAP-Branchensoftware Public Transport zum 1. Oktober 2002 gegeben.

Damit wurde das Ziel, Vertriebsinformationen leichter zu gewinnen und Tarifumstellungen „auf Knopfdruck" umzusetzen, fast drei Jahre nach Abnahme der Leistungen (vgl. T 342) erreicht.

T 348:

Der Rechnungshof hat die grundsätzliche Notwendigkeit einer Ablösung des Blockverkaufs nicht infrage gestellt. Er hat allerdings zusammenfassend beanstandet, dass bei der Einführung des PVS

· während der Projektdurchführung zahlreiche, auch von den BVG zu verantwortende Mängel aufgetreten sind, die zu einem zusätzlichen Aufwand von 3,8 Mio. geführt haben,

· die Anzahl der wirtschaftlich einsetzbaren Geräte und deren Standorte nicht vor der Beschaffung des Systems ermittelt wurden, sodass eine deutlich zu hohe Gerätezahl beschafft wurde, eine unangemessen hohe Reserve existiert und infolge ungenutzter PVS-Geräte ein Schaden von 2,2 Mio. entstanden ist,

· weder eine sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnung für die geplante Erweiterung auf 3 000 Verkaufsstellen noch eine alternative Wirtschaftlichkeitsberechnung für insgesamt 1 200 Verkaufsstellen (bzw. PVS-Geräte) erstellt wurde und die Gesamtkosten und laufenden Betriebskosten für das PVS erheblich über den in der Planung angenommenen Werten liegen sowie

· die mit der Systemeinführung verfolgten Ziele nicht oder nur deutlich verzögert erreicht wurden.

T 349:

Die BVG erkennen die Beanstandungen des Rechnungshofs an. Sie haben darauf hingewiesen, dass es keine vergleichbaren Großprojekte gegeben habe, an denen sie sich hätten orientieren können. Mit einer zentral direkt beim Vorstand angesiedelten Projektsteuerung habe die BVG bereits Kontrollinstrumente und Frühwarnsysteme geschaffen, um eine fachlich und wirtschaftlich korrekte Projektarbeit sicherzustellen. Damit könnten Zielverfehlungen in Zukunft reduziert oder sogar ausgeschlossen werden. Im Übrigen haben die BVG eingeräumt, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung unter zu optimistischen Annahmen der Entwicklung erfolgt sei und getroffene Annahmen nicht vollumfänglich dokumentiert oder nicht wie erwartet eingetreten seien, sodass es sich nicht um eine sachgerechte Berechnung handele.

Zu T 340 bis 349:

Die BVG weist darauf hin, dass die strategische Ausrichtung des Unternehmens zum Planungszeitpunkt des neuen Verkaufssystems auch dem Umstand geschuldet war, dass nur mit dieser Ausrichtung ein Einnahmeaufteilungsvertrag zwischen den Partnern des Verkehrsverbundes zu erreichen war.

T 350:

Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG die bei dem Projekt PVS aufgetretenen prinzipiellen Mängel bei weiteren Projekten vermeiden und dafür sorgen, dass Investitionsvorhaben mit einem qualifizierten Projektmanagement vorbereitet und durchgeführt werden. Er erwartet zudem, dass die BVG zuvor sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erstellen und diese ggf. geänderten Zielen zeitnah anpassen.

Zu T 350:

Die BVG haben im Unternehmen eine zentral direkt dem Vorstand zugeordnete Projektsteuerung, mit den Aufgaben

· einer unternehmensweiten Koordination der Planung von Projekten, inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung;

· einer Steuerung von Projekten;

· der Durchführung von Projektreviews;

· der Erstellung einer Projektportfolios (inkl. Schnittstellenmanagement) unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und

· der Unterstützung von Projektaktivitäten und permanent angepasster Korrekturen entsprechend der Vorstandsbeschlüsse implementiert, mit dem Ziel eine fachlich und wirtschaftlich korrekte Projektarbeit mit allen Anforderungen sicherzustellen. Diese Organisationseinheit wird Investionsvorhaben mit einem qualifizierten Projektmanagement vorbereiten und durchführen.

4. Zu hohe Verluste des Universitätsklinikums Charite - Universitätsmedizin Berlin im ambulanten Bereich

Das Universitätsklinikum Charite - Universitätsmedizin Berlin hat im ambulanten Bereich jährliche Verluste in zweistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet. Derartige Verluste werden erfahrungsgemäß durch Mittel des Landes subventioniert, die nicht für die Krankenversorgung bestimmt sind. Der Rechnungshof hat die Charite aufgefordert, die kostenverursachenden Faktoren zu analysieren, und Empfehlungen zur Reduzierung der Kosten gegeben.

T 351:

Die Hochschulkliniken erfüllen u. a. Aufgaben der ambulanten ärztlichen Versorgung (Untersuchungen und Behandlungen) für Forschung und Lehre, soweit sie hierzu von einem Zulassungsausschuss aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und Ersatzkassen ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung ist auf Verlangen von Hochschulen oder Hochschulklinika zu erteilen und so zu gestalten, dass die Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulklinika (Hochschulambulanzen) in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang tätig werden können (vgl. § 117 SGB V). Da die Hochschulambulanzen dabei in erheblichem Maße auch Aufgaben der allgemeinen Krankenversorgung wahrnehmen, erhalten sie von den Krankenkassen eine pauschale Vergütung (vgl. § 120 SGB V).

Der Rechnungshof hat die wirtschaftliche Situation der ambulanten Bereiche des Universitätsklinikums Charite Universitätsmedizin Berlin (Charite) mit den Schwerpunkten Hochschulambulanzen und Zahnkliniken geprüft und dabei die ehemaligen Universitätsklinika Benjamin Franklin (UKBF) und Charite vor deren Fusionierung zum Universitätsklinikum Charite - Universitätsmedizin Berlin im Jahr 2003 einbezogen. Die dem Rechnungshof vorgelegten Unterlagen waren oft unzureichend oder unstimmig, sodass die Charite nachbessern musste. Teilweise waren sogar Neuberechnungen durch den Rechnungshof erforderlich.

Zu T 351:

Die Prüfung des Rechnungshofes fand zu einem Zeitpunkt statt, in dem die heutige Charite Universitätsmedizin Berlin noch aus den zwei verschiedenen universitären Kliniken / Fakultäten der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin bestand. Dies bedingt, dass aus den beiden zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht fusionierten Betriebsteilen Datensätze geliefert wurden, die nicht vollständig miteinander deckungsgleich waren. Dies zeigt sich auch in der Notwendigkeit wiederholter Nachfragen und Nachbesserungen im Zahlenwerk.

Die inhaltliche Unterteilung des Prüfungsinhaltes ist nicht trennscharf erfolgt. Einmal spricht der Prüfbericht von „Verlusten im ambulanten Bereich" und „Aufwendungen Erträgen der Polikliniken/ambulanten Bereiche", bei anderer Gelegenheit von „Hochschulambulanzen und Zahnkliniken". Hierzu ist festzustellen, dass die Hochschulambulanzen nur ein Teilbereich der ambulanten Versorgungseinrichtungen der Charite sind, die gelieferten Daten für die Prüfung sich aber, wie gefordert, auf die gesamten ambulanten Bereiche des damaligen Universitätsklinikums Benjamin Franklin der FUB und des damaligen Universitätsklinikums Charite der HUB beziehen. Es ist methodisch sehr problematisch die Zahlenbasis aller ambulanten Versorgungsbereiche der Charite - Universitätsmedizin Berlin auf den Teilbereich der Hochschulambulanzen zu übertragen.

T 352:

Die Verluste der Hochschulambulanzen beider Universitätsklinika betrugen 43,4 Mio. im Jahr 2001 und gingen in den Jahren 2002 und 2003 mit 42,2 Mio. bzw. 39,2 Mio. leicht zurück. Die Kostendeckung betrug durchgängig weniger als 50 v. H. Berechnungen des Rechnungshofs zeigen, dass nicht einmal die direkten Personal- und Sachkosten von den Erlösen der Hochschulambulanzen gedeckt werden. So beliefen sich im Zeitraum 2001 bis 2003 diese jährlichen Aufwendungen auf 28,2 Mio. bis 30,0 Mio., während die Erlöse nur zwischen 14,4 Mio. und 17,6 Mio. lagen.

Zu T 352:

Die Verluste der Hochschulambulanzen sind hier nicht genau ausgewiesen. An dieser Stelle sind die „Aufwendungen/Erträge der Polikliniken ambulante Bereiche 2002" ausgewiesen.

T 353:

Eine Ursache für die hohen Verluste liegt in der bei weitem nicht auskömmlichen Vergütung durch die Krankenkassen (Hochschulambulanzenpauschale). Der Gesundheitsforschungsrat (ein das Bundesministerium für Bildung und Forschung beratendes Expertengremium) weist darauf hin, dass derartige Verluste durch eine Quersubventionierung im Wege der Umwidmung stationärer Erträge oder mit für die Aufgaben von Forschung und Lehre an den Hochschulkliniken vorgesehenen öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden. Die Einführung der Fallpauschalen (DRG) werde z. T. noch mögliche innerklinische Quersubventionierungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich substanziell verhindern.

Die Charite konnte während der Prüfung durch den Rechnungshof auch mit Hilfe der von ihm erhobenen Zahlen über die wirtschaftliche Situation der Hochschulambulanzen eine Erhöhung der Hochschulambulanzenpauschale erreichen. So erhöhte sie sich von 40,65 auf 55,96 pro Fall und Quartal. Bezogen auf die zugelassene Zahl von 243 600 Behandlungen für das Jahr 2002 ergeben sich Mehreinnahmen von mehr als 3,5 Mio. jährlich.

Zu T 353:

Die getroffene Feststellung des Gesundheitsforschungsrats ist zutreffend. In der Charite sind die Hochschulambulanzen nunmehr der Fakultät zugeordnet und die übrigen ambulanten Versorgungsbereiche dem Klinikum. Im Bereich der Hochschulambulanzen ist eine Kofinanzierung aus dem Budget von Forschung und Lehre in den Fällen, wo diese dort geleistet werden, sachlich richtig und zweckmäßig. Soweit hier Lehre z. B. in Form von Unterricht am Krankenbett oder Forschung in Form klinischer Studien stattfindet, ist die Unterstützung der Ambulanzen notwendig und sachgemäß.

Für das Jahr 2006 hat die Fakultät für den Bereich der Hochschulambulanzen primär die dort (nach den Zahlen aus 2005) zu erwartenden Erlöse in Höhe von insgesamt 16,3 Mio. budgetiert. Hinzu kommt ein Zuschuss klinische Forschung in Höhe von 20 Mio., davon ca. 4 Mio. für die Zahnklinik. Während die Erlöse sich an den Erlösen des Vorjahres orientieren, hat der Zuschuss klinische Forschung die Forschungs- und Lehrleistung der einzelnen Bereiche als Grundlage. Diese neue erlösbezogene Herangehensweise macht für jeden Bereich die finanzielle Situation der Hochschulambulanzen transparenter (primär werden nur die zu erwartenden Erlöse budgetiert) und gibt den Bereichen die Freiheit, je nach ihrer Leistung, entweder in den Hochschulambulanzen oder in anderen Bereichen klinische Forschung und Lehre zu finanzieren. Dieser Zuschuss wird demnach sachgemäß zugeteilt. Bis 2010 muss dieser Bereich „klinische Forschung", bedingt durch die Absenkung des Landeszuschusses, auf dann 9 Mio. abgesenkt werden.

T 354:

Die Ergebnisse einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenen Studie zur Situation deutscher Hochschulambulanzen (Hochschulambulanzenstudie) zeigen, dass die nicht auskömmliche Vergütung durch die Krankenkassen alle Hochschulkliniken in Deutschland betrifft. Während die Gesamtkosten eines Behandlungsfalls von sechs Universitätsklinika im Jahr 2002 durchschnittlich 149 betrugen, beliefen sich die Hochschulambulanzenpauschalen auf nur bis zu 56 3). Mit 223 bei der Charite bzw. 234 Gesamtkosten pro Behandlungsfall beim UKBF überschritten die ehemaligen Universitätsklinika den Vergleichswert allerdings erheblich. Dies dürfte auch für die Werte des Jahres 2003 von 205 bzw. 212 zutreffen.

Unter Berücksichtigung der Anzahl der tatsächlichen Behandlungsfälle von 251 100 ergeben sich gegenüber dem Vergleichswert Mehrkosten von 19,3 Mio.. Da die Universitätsklinika im Jahr 2002 nur 243 200 Fälle abgerechnet hatten, wurden insgesamt 7 900 Fälle nicht vergütet. Hieraus resultiert ein Defizit von 1,8 Mio.. Hingegen haben die Krankenkassen auskunftsgemäß alle Behandlungsfälle im Jahr 2003 vergütet. Wegen anhängiger Streitverfahren besteht überdies ein Verlustrisiko von bis zu 6,4 Mio..

Zu T 354: Grundsätzlich ist die Hochschulambulanzenstudie aktuell die einzige verfügbare Quelle für den Bereich der Hochschulambulanzen an Universitätskliniken. Gleichwohl gibt es in dieser Studie 3)

Eine Analyse der Arbeitszeit in 51 Hochschulambulanzen ergab ein Verhältnis von 81 : 19 zwischen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre.