Ausbildung

Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung des Gesetzes zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) zum Stand 31. Dezember 2005 zu evaluieren.

Bei der Evaluation sollen insbesondere folgende Indikatoren berücksichtigt werden:

- Kundenzufriedenheit (transparente Sachbearbeitung; Information; Bearbeitungsfristen; Öffnungszeiten),

- Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahren (Antragsstellung und ­bearbeitung),

- Qualifizierung der Beschäftigten im Innendienst, insbesondere im Front-Office-Bereich,

- Bereitstellung und Management der Ressourcen (Personal und Finanzen, einschließlich des Einsatzes),

- Ausbildung, Ausrüstung sowie Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes sowie der Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter.

Die Ordnungsämter sollen im Sinne einer weiteren Entbürokratisierung, einer Bündelung der Verwaltungsleistungen nach Lebenssituationen und einer effizienteren Erledigung der Ord2 nungsangelegenheiten (Geschäftsprozessoptimierung, front-office/back-office) fortentwickelt werden. Die Innenverwaltung hat dem Abgeordnetenhaus ebenfalls mit Stand 31. Dezember 2005 zu berichten, in welchen Bezirken dieser zweite Projektschritt mit welchen Ergebnissen realisiert wurde.

Beide Berichte sind dem Abgeordnetenhaus bis Ende Februar 2006 vorzulegen."

Hierzu wird berichtet:

1. Umsetzung des Beschlusses

Die Senatsverwaltung für Inneres hat nach Abstimmung mit dem Sonderausschuss „Ordnungsämter in den Bezirken" des Rates der Bürgermeister und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 21. Juni 2005 ein Projekt zur Durchführung einer Evaluation eingerichtet. Als Entscheidungsinstanz des Projektes wurden Herr Udo Rienaß (SenInn ZS AbtL), Herr Heinz Buschkowsky (BA Neukölln BzBm), Herr Svend Simdorn (BA Marzahn-Hellersdorf BzStR BauWohnBürgOrd) und Herr Rolf Brodback (SenStadt VII D) eingesetzt. Das Projekt wurde von einer Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Inneres geleitet (Frau Kirsten Dreher, SenInn ZS B 2). Abstimminstanz des Projektes waren der Sonderausschuss „Ordnungsämter in den Bezirken" des Rates der Bürgermeister und Herr Hans-Jürgen Frey (SenStadt VII D 1). Neben Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Inneres bestand die Projektgruppe aus acht Ordnungsamtsleitern, drei Tiefbauamtsleitern, einer Bürgeramtsleiterin sowie Mitarbeitern des Polizeipräsidenten in Berlin und der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Evaluationsprojekt hat am 17.03.2006 seinen Abschlussbericht vorgelegt (vgl. Anlage).

2. Evaluierungsergebnisse

Im Rahmen der Evaluation wurden:

- der organisatorische Ist-Zustand systematisch ermittelt, analysiert und dargestellt,

- festgestellt oder festgelegt, welche Ziele verfolgt werden, und das Ausmaß der gegenwärtigen Zielereichung ermittelt sowie

- Vorschläge zur Verbesserung der Zielerreichung erarbeitet.

Im Einzelnen führt die Evaluation zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Umsetzung des Ordnungsämtererrichtungsgesetzes

Das in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Inneres in Kooperation mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführte Projekt Ordnungsämter und das Ordnungsämtererrichtungsgesetz hatten eine Reihe unmittelbarer Inhalte und Ziele. Die Erreichung dieser Ziele stellt sich wie folgt dar: