Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und des Aufbaus der Ordnungsämter

Evaluationsergebnisse „Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und des Aufbaus der Ordnungsämter" und „(Einheitlicher) Ausbau der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen" im Detail

Die Vorschläge „(Einheitlicher) Ausbau der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen" und „Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und des Aufbaus der Ordnungsämter" hat das Evaluierungsprojekt wie folgt konkretisiert: Zuständigkeiten der Ordnungsämter

Den vorgesehenen Zuständigkeiten der Ordnungsämter beruhen auf drei Grundprinzipien: Ausgangspunkt der Betrachtung sind die bestehenden Organisationsentscheidungen der Bezirksämter. Diese haben in den einzelnen Bezirken zu unterschiedlichen Ordnungsamtszuständigkeiten geführt. Überall dort, wo eine Zuständigkeit in einigen Bezirken zum Ordnungsamt gehört und in anderen nicht, war zwangsläufig zu entscheiden, ob diese dem vorgeschlagenen Muster-Ordnungsamt zugeordnet werden sollten, oder nicht.

Leitbild des Ordnungsamtes sollte nicht das einer „Ordnungswidrigkeitsverfolgungsbehörde", sondern das einer „Ordnungsgestaltungs- und ­durchsetzungsbehörde" sein. Erwartet werden aus Bürgersicht „Problemlösungen" und nicht zuständigkeitsbegründete Beschränkungen auf einseitige Handlungsmöglichkeiten und Verweisnotwendigkeiten auf anderweitige Zuständigkeiten. Die fortlaufend sachgerechte, bedarfs- und interessenausgleichende Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Regelungen ist ein wesentlicher Schlüssel zur (präventiven) Reduzierung von Ordnungswidrigkeiten. Unterschiedliche Zuständigkeiten, Abstimmungsbedarfe und ­aufwände, möglicherweise gegensätzliche Interessen, Prioritätensetzungen und fachpolitische Auffassungen stehen bei getrennten Zuständigkeiten einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung entgegen. Eine Ausgestaltung, bei der die Ordnungsämter nur die bestehenden Regelungen durchsetzen, ohne ihren jeweiligen Sinn zu kennen, vertreten zu können, fragliche Regelungen optimieren zu können usw. beeinträchtigt die Akzeptanz, das Ansehen, die Relevanz und damit die Wirksamkeit der Ordnungsämter.

Ausgehend von der o.g. Kernaufgabe „Nutzung des öffentlicher Raums" sollte konkretes Zuordnungskriterium der Zusammenhang zwischen den einzelnen Aufgabenstellungen, angezeigt durch bürgerseitige oder verwaltungsinterne Beteiligungserfordernisse sein. Hierbei können nie alle Schnittstellen integriert werden, vielmehr kommt es auf die relative Bewertung und Gewichtung der bestehenden Schnittstellen (Clustering) an.

Vor diesem Hintergrund schlägt das Evaluierungsprojekt die folgende fachliche Ausgestaltung der Ordnungsämter vor.

Das Projekt hält sowohl eine Zuordnung zum Tiefbauamt als auch zum Ordnungsamt für vertretbar.

Zuständigkeiten der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen:

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle soll nicht der Innendienst der Ordnungsämter sein, sondern eine darüber hinausgehende Aufgabe wahrnehmen. Er soll zentrale Anlaufstelle für Lebenslagen sein, unabhängig davon, wo und in welcher Aufteilung diese verwaltungsintern bearbeitet werden. Hierbei ist es allerdings aus Projektsicht nicht sinnvoll, ein einheitliches „Gesamt-Frontoffice des Bezirksamtes" zu schaffen, sondern eine Synthese zwischen diesem Extrem und der früheren Zersplitterung zu finden. Bei Anliegen für die nur ein eindeutig erkennbares Amt zuständig ist, wäre ein Verweis auf ein amtsexternes, weniger kompetentes Frontoffice künstlich und nicht im Kundeninteresse. Des Weiteren ist eine leicht nachvollziehbare und fach11 lich gerechtfertigte Abgrenzung zwischen den Anlaufstellen für Bürgerangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten und Investoren (Wirtschaftsförderung) zu finden.

Das Evaluierungsprojekt schlägt vor, der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle ­ ausgehend von Prinzip der Lebens- und Geschäftslagen ­ die folgenden Aufgabenbereiche und ­aspekte zuzuordnen:

3. Bewertung der Evaluierungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Die Evaluation zeigt auf, dass die Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter und die Abschichtung der Verkehrsüberwachungskräfte und der Straßenverkehrsbehörde erfolgreich vollzogen wurden, dass - mit Einschränkungen bei den Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter - die grundlegenden Funktionsfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung der Ämter gegeben ist bzw. - von der anderen Seite aus betrachtet - keine grundlegenden Funktionsprobleme bestehen, dass sich die Ordnungsämter noch in einem internen Optimierungsprozess befinden, der zu zahlreichen positiven Ansätzen, die verallgemeinerbar sind, aber auch zu problematischen Auseinanderentwicklungen geführt hat, und wo in besonderer Weise noch Handlungsbedarf besteht und welche Erfolg versprechenden Methoden der Optimierung der Zielerreichung dort bestehen.

In erster Linie ist die Evaluation als ein sinnvoller und im Ergebnis erfolgreicher Schritt auf dem Weg zur fortlaufenden Optimierung der Arbeit der betrachteten Ämter anzusehen.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Evaluation, um dieses zu erreichen, die festgelegten und zur Bewertung herangezogenen Ziele nicht am schon erreichten Ist-Zustand oder dem, was zurzeit schon zu überprüfen ist, ausgerichtet, sondern an einem "idealen Zustand", der ungeachtet aller Schwierigkeiten anzustreben ist, orientiert und eine im Detail kritische Sichtweise eingenommen hat. Voraussetzung für die Erschließung der geschaffenen Potenziale ist ein ernsthaftes und konsequentes Aufgreifen der Evaluationsergebnisse.

Der Senat wird den Erfolg der Ordnungsämter und Straßenverkehrsbehörde weiterhin unterstützen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen richten sich ungeachtet dessen in erster Linie an Vorgesehene Aufgaben:

- Beratung und qualifizierte Entgegennahme von Anträgen

- Terminüberwachung und Vorgangssteuerung

- Zusammengefasster Bescheid bei Zuständigkeit mehrerer Ämter

- Beschwerdemanagement Nichttechnische Straßennutzung (d.h. ohne Eingriff in die physische Substanz) Veranstaltungen Lärm Gewerbeausübung,z.B.Eröffnung/Erweiterung einer/s Gaststätte/ SchankvorgartensAbfall/ Sauberkeit