Behindertenparkausweise und personenbezogene Stellplätze

„Es werden Behindertenparkausweise für alle Berechtigten ausgestellt" / „Es werden personenbezogene Stellplätze für die Berechtigten angeordnet"). Bezirken keine Angaben vor. Die vier bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, sehen das Ziel als erreicht an.

- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und Blinde (Behindertenparkausweise und personenbezogene Stellplätze):

Die neun bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, erreichen jeweils (sowohl bei Behindertenparkausweisen wie auch bei personenbezogenen Stellplätzen) den Zielwert. Die VLB ist in beiden Fällen unzuständig.

Fazit: Die Zielsetzung „Rechtmäßigkeit der Entscheidungen" wird nahezu uneingeschränkt erreicht. Als Operationalisierung der Zielsetzung wurden bis zu drei Teilziele gebildet, zu denen in den einzelnen Aufgabenfeldern die folgenden Zielerreichungen festzustellen sind: das wirkungsmessende Ziel „Wenig Beschwerden" (Indikator: „Anteil der genehmigten Nutzungen, zu denen im laufenden Jahr Beschwerden eingegangen sind"):

- Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen (Soll-Wert: weniger als 25%): Alle neun bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, unterbieten den Zielwert deutlich. Der Beschwerdeanteil bewegt sich zwischen 0% und "weniger als 10%"; der Durchschnittswert liegt bei weniger als 2%. Die VLB ist für die Aufgabenstellung unzuständig.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Lieferzwecke, Umzüge, Dreharbeiten (Soll-Wert: weniger als 5%): Nur von einer der 11 bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, wird der Zielwert nicht erreicht („5%" und „weniger gleich 5%" wurden hierbei als faktisch zielerreichend gewertet). Der Beschwerdeanteil bewegt sich zwischen 0% und "mehr als 5%"; bei sechs bezirklichen StrBVerkBeh liegt der Wert unter 2%; ein Durchschnittswert lässt sich wegen überwiegend unkonkreter Zahlenangaben nicht berechnen. Von der VLB wird der Zielwert ebenfalls mit 2% deutlich unterboten.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Baustellen (Soll-Wert: weniger als 5%): Zehn der elf bezirklichen StrVerkBeh und die VLB erreichen den Zielwert. Sieben Bezirke geben an, der Wert läge bei Ihnen bei bzw. unter 3% (ein Durchschnittswert lässt sich wegen überwiegend unkonkreter Zahlenangaben nicht berechnen).

- Ausnahmegenehmigungen wie zur Lagerung von Materialien auf Gehwegen (auch Bauschutt), Aufstellen von Containern und Miettoiletten, saisonalen Handel mit Weihnachtsbäumen, Maiengrün, Straßenschmuck (Soll-Wert: weniger als 2%): Zehn der elf bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, erreichen den Zielwert. Die VLB ist für dieses Aufgabengebiet unzuständig.

- Veranstaltungen (Soll-Wert: weniger als 25%): Die zehn bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, und die VLB erreichen den Zielwert. Bei den sieben bezirklichen StrVerkBeh, die Zahlenangaben machen, erreicht der Wert maximal 10% (ein Durchschnittswert lässt sich wegen überwiegend relativer Zahlenangaben nicht berechnen).

- Erteilung, Ablehnung und Widerruf von Sonderparkberechtigungen für Bewohner (Bewohnerparkausweise) (SollWert: weniger als 2%): Die Aufgabenstellung betrifft nur die 6 Bezirke mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten.

Hiervon liegen aus zweien keine Angaben vor. Eine Angabe ist unklar. Die restlichen drei StrVerkBeh sehen das Ziel als erreicht an.

- Ausnahmegenehmigung, um in den durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen dem Parken mit Bewohnerparkausweis oder mit Parkschein vorbehaltenen Zonen ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein zu parken („Gewerbeparkausweise") (Soll-Wert: weniger als 2%): Die Aufgabenstellung betrifft nur die 6 Bezirke mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Hiervon liegen aus zweien keine Angaben vor. Eine Angabe ist unklar. Die restlichen drei StrVerkBeh sehen das Ziel als erreicht an. das Leistungsziel „Die Einhaltung der Auflagen wird überwacht" (Indikator: „Anteil der überwachten Genehmigungen/ Erlaubnisse (mindestens 1 Kontrolle pro Jahr)")"

- Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen (Soll-Wert: 100%): Der Anteil der mindestens einmal jährlich überwachten Genehmigungen ist in den zehn Bezirken, von denen Angaben vorliegen, sehr unterschiedlich. Er ist in drei Bezirken sehr hoch (zweimal Zielerreichung, einmal 95-99%) und in sieben Bezirken sehr gering (0% bis 10%). Der Durchschnittswert liegt bei den neun Bezirken mit konkreten Zahlenangaben 38,6%. bei. Die VLB ist für diesen Aufgabenbereich nicht zuständig.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Baustellen (Soll-Wert: 100%): Nur zwei Bezirke erreichen den definierten Zielwert. Die Überwachung durch die Bezirke ist extrem unterschiedlich und liegt zwischen 0% und 100%. Der rechnerische Durchschnittswert liegt bei 32%. Die VLB gibt an, Großbaustellen zu 100% und andere Baustellen stichprobenartig zu kontrollieren und hält den ­ damit verfehlten ­ Zielwert nicht für sinnvoll.

- Veranstaltungen (Soll-Wert: 100%): Nur vier bezirkliche StrVerkBeh (hierbei wurde eine Angabe „99%" als faktisch zielerfüllend gewertet) erreichen den definierten Zielwert. Die Überwachung durch die Bezirke ist deutlich unterschiedlich und liegt zwischen 0% und 100%; der rechnerische Durchschnittswert liegt bei 55%. Die VLB gibt an, Großveranstaltungen zu 100% und andere Veranstaltungen nach Bedeutung zu kontrollieren und hält den ­ damit verfehlten ­ Zielwert nicht für sinnvoll. und das Leistungsziel „Es wird überwacht, ob erforderliche Genehmigungen vorliegen" (Indikator: „Eine Liste der verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen liegt den fachlich zuständigen Außendienstmitarbeitern vor"):

- Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen: Je die Hälfte der zehn Bezirke, aus denen Angaben vorliegen, erfüllen die Zielsetzung oder noch nicht. Die meisten nicht zielerfüllenden Bezirke führen an, dass kein Außendienst besteht (sofern Kontrollen durch die fachlich zuständigen Sachbearbeiter erfolgt, verfügen diese über die benötigte Sachverhaltskenntnis). Die VLB ist für diesen Aufgabenbereich nicht zuständig.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Lieferzwecke, Umzüge, Dreharbeiten: Sechs der elf erfassten bezirklichen StrVerkBeh und die VLB erfüllen den Zielwert nicht. Die meisten nicht zielerfüllenden StrVerkBeh (inkl. der VLB) führen an, dass kein Außendienst besteht.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Baustellen: Lediglich drei bezirkliche StrVerkBeh erfüllen gegenwärtig die Zielsetzung. Die meisten nicht zielerfüllenden StrVerkBeh (inkl. der VLB) führen an, dass kein Senatsverwaltung für Inneres Außendienst besteht.

- Ausnahmegenehmigungen wie zur Lagerung von Materialien auf Gehwegen (auch Bauschutt), Aufstellen von Containern und Miettoiletten, saisonalen Handel mit Weihnachtsbäumen, Maiengrün, Straßenschmuck: Lediglich drei bezirkliche StrVerkBeh erfüllen gegenwärtig die Zielsetzung. Die meisten nicht zielerfüllenden Bezirke führen an, dass kein Außendienst besteht. Ein Bezirk weist darauf hin, dass kontrollierte Nutzer die Ausnahmegenehmigung vorweisen müssen. Die VLB ist für dieses Aufgabengebiet unzuständig.

- Veranstaltungen: Fünf der zehn bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, und die VLB verfehlen die Zielerreichung. Zwei nicht zielerfüllende Bezirke und die VLB führen an, dass kein Außendienst besteht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass gemessen am nur geringen Anteil der Genehmigungen, über die es Beschwerden gibt, eine gute Zielerreichung besteht. Vor dem Hintergrund der mangelnden Kontrolltätigkeit ist diese Feststellung allerdings zu hinterfragen.

Aufgabenübergreifend (Zusammenfassung): Einhaltung der notwendigen Verfahrensschritte

Hierzu wurde jeweils der Indikator "Anteil der Verfahren, bei denen alle notwendigen Anhörungen durchgeführt wurden" mit dem Soll-Wert "100%" gebildet:

- Ausnahmegenehmigungen zum Herausstellen von Tischen und Stühlen: Nur eine bezirkliche StrVerkBeh sieht hier Probleme (Ist-Wert = 80%). Die VLB ist für die Aufgabe unzuständig.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Lieferzwecke, Umzüge, Dreharbeiten: Nur eine bezirkliche StrVerkBeh sieht hier Probleme (Ist-Wert = 80%). Die VLB erfüllt den Zielwert ebenfalls.

- Anordnung von vorübergehenden Verkehrsregelungen für Baustellen: Immerhin drei Bezirke geben an, nur 80% bzw. 50% aller notwendigen Beteiligungen durchführen zu können. Die VLB führt angabegemäß alle vorgesehenen Anhörungen durch.

- Straßenverkehrsbehördliche Daueranordnungen: Alle acht Bezirke, aus denen Angaben vorliegen, und die VLB erreichen in diesem Aufgabengebiet den Zielwert.

- Ausnahmegenehmigungen wie zur Lagerung von Materialien auf Gehwegen (auch Bauschutt), Aufstellen von Containern und Miettoiletten, saisonalen Handel mit Weihnachtsbäumen, Maiengrün, Straßenschmuck: Alle bezirklichen StrVerkBeh erreichen in diesem Aufgabengebiet den Zielwert. Die VLB ist für dieses Aufgabengebiet unzuständig

- Veranstaltungen: Alle bezirklichen StrVerkBeh (inkl. einmal „fast 100%") und die VLB erreichen in diesem Aufgabengebiet den Zielwert.

Insgesamt bestehen nur im Bereich der Baustellengenehmigungen in drei Bezirken Probleme.

Es besteht damit eine gute Zielerreichung.

Straßenverkehrsbehördliche Daueranordnungen: Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs:

Zur Messung dieser fachlichen Hauptzielsetzung im Bereich der Daueranordnungen wurden in Bezug auf sechs Zielaspekte herausgearbeitet und diese mit bis zu drei Indikatoren hinterlegt: Beseitigung von Stauschwerpunkten: Hierzu liegen nur aus sieben Bezirken und von der VLB Angaben vor.

- "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden": Der Indikatorwert wird von allen fünf bezirklichen StrVerkBeh, deren Angaben verwertet werden konnten (einmal bisher kein Beseitigungsfall, eine Angabe war unklar), und der VLB erreicht.

- "Der Anteil der positiven Entscheidungen liegt bei über 50%": Der Indikatorwert wird ebenfalls von allen fünf bezirklichen StrVerkBeh, deren Angaben verwertet werden konnten (einmal bisher kein Beseitigungsfall, eine Angabe war unklar), erreicht. Die VLB gibt an, die Interessenlage sei zu unterschiedlich um zu beurteilen, wann eine Entscheidung positiv ist.

- "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%": Der Indikatorwert wird von allen sieben bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, und der VLB erreicht. Dabei geben vier Bezirke an, dass bisher keine Widersprüche zu verzeichnen sind.

Beseitigung von Unfallschwerpunkten: Hierzu liegen nur aus acht bzw. sieben Bezirken und von der VLB Angaben vor.

- "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden" Der Indikatorwert wird von allen sechs bezirklichen StrVerkBeh, deren Angaben verwertet werden konnten (einmal bisher kein Beseitigungsfall, eine Angabe war unklar), erreicht. Die VLB gibt an, dass aufgrund zu großer Komplexität der Vorgänge keine Angabe zur Zielerreichung möglich ist. Sie weist darauf hin, dass eine Unfallkommission eingerichtet wurde.

- "Der Anteil der positiven Entscheidungen liegt bei über 50%": Der Indikatorwert wird von allen fünf bezirklichen StrVerkBeh, deren Angaben verwertet werden konnten (einmal bisher kein Beseitigungsfall, eine Angabe war unklar, einmal wurde die Auffassung vertreten, es bestünde generell keine bezirkliche Zuständigkeit), und der VLB erreicht.

- "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%": Der Indikatorwert wird von allen sieben bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, und der VLB erreicht. Dabei geben vier Bezirke an, dass bisher keine Widersprüche zu verzeichnen sind.

Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs:

- Die VLB gibt an, der Indikatorwert "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden" sei nicht praxisgerecht. Der Indikatorwert "Der Anteil der positiven Entscheidungen liegt bei über 50%" und der Indikatorwert "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%" wird von der VLB erreicht.

Förderung des Fahrradverkehrs: Hierzu liegen aus neun bzw. zehn Bezirken und von der VLB Angaben vor.

- "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden": Der Indikatorwert wird von acht bezirklichen StrVerkBeh erreicht, eine StrVerkBeh unterschreitet den Wert (70%). Die VLB sieht zu viele externe Abhängigkeiten um eine Aussage machen zu können.

- "Der Anteil der positiven Entscheidungen liegt bei über 50%": Der Indikatorwert wird von acht der neun bezirklichen StrVerkBeh mit Angaben (inkl. zweimal „50%" statt über 50%) und der VLB erreicht.

- "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%":Der Indikatorwert wird von allen zehn Bezirken mit Angaben und der VLB erreicht. Dabei geben fünf Bezirke an, dass bisher keine Widersprüche zu verzeichnen sind.

Sicherstellung des Wirtschaftsverkehrs: Hierzu liegen aus neun Bezirken und von der VLB Angaben vor.

- "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden" Sieben bezirkliche StrVerkBeh Senatsverwaltung für Inneres und die VLB erreichen den Zielwert. Zwei bezirkliche StrVerkBeh unterschreiten den Wert (70% bzw. 60%).

- "Der Anteil der positiven Entscheidungen liegt bei über 50%": Acht bezirkliche StrVerkBeh (inkl. einmal „50%" statt über 50%) und die VLB erreichen den Zielwert. Eine bezirkliche StrVerkBeh unterschreitet den Zielwert deutlich (30%). Die Werte der einzelnen Bezirke liegen damit zwischen 100% und 30%; der Durchschnittswert liegt bei 69%.

- "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%" Der Indikatorwert wird von allen neun bezirklichen StrVerkBeh, von denen Angaben vorliegen, und der VLB erreicht. Dabei geben vier Bezirke an, dass bisher keine Widersprüche zu verzeichnen sind.

Reduzierung des Lärms und Luftreinhaltung: Hierzu liegen aus neun Bezirken und von der VLB Angaben vor.

- "Mindestens 80% der Anträge werden innerhalb von drei Monaten entschieden" Fünf bezirkliche StrVerkBeh haben bisher keine Anträge verzeichnet, eine weitere StrVerkBeh erst einen Fall. Die übrigen drei bezirklichen StrVerkBeh erreichen, wie auch die VLB, den Soll-Wert.

- "Der Anteil erfolgreicher Widersprüche an den getroffenen Entscheidungen liegt bei weniger als 2%" Alle neun bezirklichen StrVerkBeh mit Angaben und die VLB erreichen den Zielwert. Dabei sind in sieben bezirklichen StrVerkBeh noch keine Widersprüche erfolgt.

Fazit: Gemessen an der Erfolgsquote der Bezirke, die Angaben machen konnten, ist die Zielerreichung gut. Sowohl die fehlenden Angaben wie auch viele ergänzende Angaben zeigen allerdings, dass es überwiegend nur sehr wenige Aktivitäten zur Erreichung der Zielsetzungen d.h. zur Optimierung des Ist-Zustandes gibt.

Zieldimension Kundenorientierung

Im Bereich der Kundenorientierung halten sich die erfüllten Zielsetzungen und noch offenen Verbesserungsbedarfe in etwa die Waage: Tabelle 8: Zielerreichung Straßenverkehrsbehörden - Kundenorientierung Zielsetzung Zielerreichung Aufgabenübergreifend: Kundengerechte Erreichbarkeit:

Es wurden zur Abdeckung der vier Aspekte Persönlicher Besuch, elektronische und telefonische Kommunikation sowie Zentrale Auskunft/ Beratung sechs Indikatoren mit Soll-Werten gebildet:

- Eine „Terminvereinbarung innerhalb von zwei Arbeitstagen" ist in allen StrVerkBeh möglich. Anders als bei dem gleichnamigen Indikator im Bereich der Ordnungsämter soll dieser hier so verstanden werden, dass es innerhalb von zwei Tagen zu einer Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines für notwendig angesehenen Termins kommt, wobei die nächste Terminmöglichkeit auch außerhalb der Zweitagesfrist liegen kann.

- Ein „Barrierefreier Zugang zu allen Räumen mit Publikumsverkehr" im Sinne eines ohne Hilfestellung möglichen Zugangs für Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen u.ä. wird nur von 6 bezirklichen StrVerkBeh und der VLB erreicht. In den 5 nicht zielerreichenden StrVerkBeh werden zum Teil Ersatzlösungen wie Hilfestellung oder Rücksprachen im Eingangsbereich nach telefonischer Kontaktaufnahme praktiziert. In zwei dieser fünf StrVerkBeh soll die Barrierefreiheit im o.g. Sinne im Jahr 2006 durch Umzüge hergestellt werden.

- Immerhin zwei bezirkliche StrVerkBeh können das Ziel „E-mail Zugang vorhanden und im Internet veröffentlicht" (bezogen auf einen StrVerkBeh- oder amtsbezogenen E-mail-Anschluss) nicht erreichen.

- Lediglich von drei bezirklichen StrVerkBeh wird das Ziel „Telefonorganisation und Fax vorhanden und besetzt (zwischen 9.00 und 16.00 an allen Arbeitstagen, ansonsten Anrufbeantworter)" erreicht. Bei den übrigen bezirklichen StrVerkBeh ist die telefonische Erreichbarkeit auf die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter begrenzt. Die VLB gibt an, das Ziel „teilweise" zu erreichen.

- Nur drei bezirkliche StrVerkBeh verfügen über Pförtner und sehen das Ziel „Ausreichend qualifizierte Auskunftsstelle (Pförtner) = Keine oder nur geringfügige Probleme mit Fehlleitungen oder Beschwerden über Pförtnerauskünfte" als erreicht an. Bei drei bezirklichen StrVerkBeh sind keine Pförtner vorhaben. In den restlichen fünf StrVerkBeh sind zwar Pförtner vorhanden, werden aber notwendige Verbesserungsbedarfe im Bereich der Pförtnerauskünfte gesehen. Die VLB hat mit dem Hinweis, die Pförtner seien für mehrere Behörden zuständig, keine Einschätzung abgegeben.

- Das Ziel „Übergeordnete Zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle (als Lotsenfunktion) = Qualifizierte Antragstellung in der ZAB des Ordnungsamtes möglich" wird von sechs bezirklichen StrVerkBeh erreicht. Von den fünf nicht zielerreichenden bezirklichen StrVerkBeh ist eine dabei, das Ziel zu realisieren. Bei der VLB ist ein entsprechendes eigenes „Front office mit Callcenterfunktion für kundenorientierte Bereiche" im Aufbau; darüber hinaus können Anträge an die VLB auch bei den Bezirksämtern abgegeben werden und werden von diesen dann an die VLB weitergeleitet.

Zusammengenommen werden die Zielsetzungen gegenwärtig etwa zur Hälfte erreicht.

Aufgabenübergreifend: Information/ transparente Sachbearbeitung: „Kunden sind informiert über Voraussetzungen und deren Gründe, Name eines Ansprechpartner (Name, Telefon, Fax, e-mail) und die wesentlichen Arbeitsschritte und deren Gründe":

- Nur von vier bezirklichen StrVerkBeh sind „Entsprechende Informationsbroschüren oder ­tafeln im Bürgeramt, in der Zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes und vor den Räumen der Straßenverkehrsbehörde vorhanden". Die übrigen StrVerkBeh und die VLB erfüllen dieses Ziel nicht oder nur teilweise.