Begriff „bezirkliche Bußgeldstelle"

Der Begriff „bezirkliche Bußgeldstelle" ist dabei so zu verstehen, dass darin auch Standard-Bußgeldverfahren anderer Fachbereiche durchgeführt werden könnten. Bußgeldverfahren, bei denen strittige fachliche Aspekte dominieren, sollten weiterhin in den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt werden. Diese Ausgestaltung kann so operationalisiert werden, dass das Ordnungsamt die Bußgeldbearbeitung für andere bezirkliche Ämter als freiwillig annehmbare Serviceleistung anbietet.

Vorgeschlagene Aufgabengebiete der Ordnungsämter Leitbild bei der Festlegung, welche Fachaufgaben (Innendienst) in das Ordnungsamt integriert werden sollen, war für die Projektgruppe, dass die Einhaltungsüberwachung und die Ausgestaltung der Regeln möglichst zusammenfallen sollten, um eine klare Verantwortlichkeit für die geregelten Sachverhalte zu schaffen, hierbei unter Lebenslagenaspekten und aus Kundensicht zusammengehörende Aufgabenbereiche möglichst auch verwaltungsseitig zusammengefasst werden sollten, das Ordnungsamt speziell für die Ausgestaltung und Sicherstellung der Einhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum zuständig ist und auf die Eingliederung spezialisierter technisch-wissenschaftlicher Bereiche in das Ordnungsamt verzichtet werden sollte (kein „Technik-Amt").

Unter Berücksichtigung und Abwägung dieser Aspekte plädiert das Projekt dafür, dass sich das Ordnungsamt auf die folgenden vier bzw. fünf Aufgabenbereiche konzentriert: Senatsverwaltung für Inneres

- ProOrd/Eval Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Abschlussbericht des Projekts ProOrd/Eval

Sicherstellung der Ordnung/ Sauberkeit im öffentlichen Raum (inkl. Überwachung Parkraum und ruhender Verkehr) Umweltordnungsaufgaben Wirtschaftsordnung (Gewerbeausübung) Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und ggf. Straßennutzung

Zur Frage einer Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (und ergänzend der straßenrechtlichen Zuständigkeit für nichttechnische Sondernutzungen sowie der Aufgaben des Tiefbauamtes bei der Parkraumbewirtschaftung) zum Ordnungsamt (oder alternativ zum Tiefbauamt) konnte keine einheitliche Auffassung des Projekts herbeigeführt werden. Die Argumente für oder gegen die bestehenden Zuordnungsmöglichkeiten dieser Aufgaben werden unter Gliederungspunkt d) dargestellt.

Konkret sollten in den o.g. Bereichen (bei der Straßennutzung: im Falle einer Zuordnung) unter Orientierung am bestehenden Produktkatalog neben den schon dargestellten Aufgabenbereichen der ZAB die folgenden Aufgaben wahrgenommen werden.

- ProOrd/Eval Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Abschlussbericht des Projekts ProOrd/Eval

knüpfung mit den Kernaufgaben der Ordnungsämter - diese Auffassung in Bezug auf die o.g. Aufgabenstellungen nicht, zumal diese schon gegenwärtig teilweise den Ordnungsämtern zugeordnet sind.

Vorgeschlagene organisatorische Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden

In Bezug auf die organisatorische Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden innerhalb der Bezirksämter wurden drei theoretisch denkbare Modelle formuliert und betrachtet: Modell 1: Vollständige Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (ohne Vignettenausgabe durch die Bürgerämter) und der nichttechnischen Sondernutzungszuständigkeiten des Tiefbauamtes zum Ordnungsamt Modell 2: Aufteilung der Aufgaben der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (ohne Vignettenausgabe durch die Bürgerämter) und der Sondernutzungszuständigkeiten des Tiefbauamtes auf das Ordnungsamt und das Tiefbauamt Modell 3: Vollständige Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (ohne Vignettenausgabe durch die Bürgerämter) zum Tiefbauamt

Nach Auffassung des Projektes sollte in jedem Fall eine eindeutige, nichtaufgeteilte Zuordnung der o.g. Aufgaben vorgenommen werden. Für bzw. gegen die damit verbleibenden Modellvarianten 1, 2 und 3 sprechen die folgenden Vor- und Nachteile: Tabelle 12: Modelle zur organisatorischen Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden Modell 1: Vollständige Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (ohne Vignettenausgabe durch die Bürgerämter) und der nichttechnischen Sondernutzungszuständigkeiten des Tiefbauamtes zum Ordnungsamt Pro:

Die Vor-Ort Kenntnisse können unmittelbarer in die Ausgestaltung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen und die Ausübung des Genehmigungsermessens einfließen.

Stärkung des Lebenslagenprinzips in den Bereichen Eröffnung/ Erweiterung einer Gaststätte, Straßenhandel und Durchführung von Veranstaltungen durch organisatorische Zusammenführung. Hierbei wird nicht nur das front office, sondern auch die abschließende Bearbeitung ermöglicht (auch im Aufgabenbereich der Bürgerämter wird eine soweit möglich abschließende BearModell 2: Aufteilung der Aufgaben der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden und der Sondernutzungszuständigkeiten des Tiefbauamtes auf das Ordnungsamt und das Tiefbauamt:

· Ordnungsamt = Zuständigkeit für vorübergehende Verkehrsregelungen und für straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse von nichttechnischen Sondernutzungen

· Tiefbauamt = Zuständigkeit für Daueranordnungen und für straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse von technischen, d.h. mit „Aufgrabungen" der Modell 3: Vollständige Zuordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden (ohne Vignettenausgabe durch die Bürgerämter) zum Tiefbauamt Pro: Straßenverkehrsbehörde und Tiefbauamt haben die gleiche übergeordnete Zielsetzung (Interessenausgleichsgerechte - insbesondere sichere Ermöglichung des Gemeingebrauchs und berechtigter Sondernutzungen von Straßen), müssen sich in der Aufgabenwahrnehmung zur Erreichung sachgerechter und widerspruchsfreier Lösungen abstimmen und sind häufig auch formal beide an den anfallenden Sachvorgängen zu beteiligen.