Allgemein besteht Einigkeit dass die ZVS nicht aufgelöst werden und ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen werden soll

Zu Frage eins: Die von der Kultusministerkonferenz im Dezember 2004 eingesetzte Amtschef-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der ZVS zu einer Serviceagentur hat eine Referentenarbeitsgruppe beauftragt, die Mitte Juli erste Ergebnisse vorlegen soll.

Allgemein besteht Einigkeit, dass die ZVS nicht werden soll. Mittelfristig wollen alle Bundesländer eine Aufgabenverlagerung bei der ZVS erreichen.

Die ZVS soll keine Studienplätze mehr direkt vergeben, sondern umfängliche Serviceleistungen für die Hochschulen bei der Hochschulzulassung anbieten.

Zu Frage zwei: Über die Umstrukturierung der ZVS in dem oben skizzierten Sinne gibt es einen breiten Konsens der Länder. In der Diskussion sind noch der Umfang der Serviceaufgaben, die Kostenpflichtigkeit der Dienstleistungen der ZVS für die Hochschulen sowie die Überführung der ZVS in eine privatrechtliche Rechtsform.

Zu Frage drei: Der Senat begrüßt die beabsichtigte Umstrukturierung der ZVS und die damit verbundene Aufgabenverlagerung. Die Nutzung der vorhandenen Kompetenz der ZVS zur Abwicklung der Hochschulzulassung bei gleichzeitiger Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf die Hochschulen ist sinnvoll und zeitgemäß. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Spieß (CDU): Es ist sehr zu begrüßen, dass die Struktur der ZVS dann in eine umgegliedert werden soll. Meine

Frage ist, Sie sagten, Mitte Juni gebe es gegebenenfalls erste Ergebnisse: Ist es möglich, Herr Senator, dass Sie uns diese dann in der Deputation berichten können?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Ja, das ist selbstverständlich!

(Abg. Frau Dr. Spieß [CDU]: Danke!) Vizepräsident Ravens: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Lehrerinnen und Lehrer mit Haupt-/Realschulausbildung in der gymnasialen Oberstufe. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Abg. Rohmeyer (CDU): Wir fragen den Senat:

Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten mit welcher Stundenzahl in der gymnasialen Oberstufe in den Schulen im Lande Bremen?

Wie viele der dort unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer haben ursprünglich eine Haupt-/Realschulausbildung, und wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit einer Ausbildung für die gymnasiale Oberstufe unterrichten ausschließlich in der Sekundarschule?

Wie wurden die Haupt- und Realschullehrerinnen und -lehrer qualifiziert, um in der gymnasialen Oberstufe unterrichten zu können?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Schuljahr 2004/2005 unterrichten in der gymnasialen Oberstufe der öffentlichen Schulen im Lande Bremen 433 Lehrerinnen mit 4546 Wochenstunden und 651 Lehrer mit 8232 Wochenstunden.

Zu Frage zwei: In den gymnasialen Oberstufen der öffentlichen Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gibt es jeweils zwei Lehrkräfte mit der Lehramtsqualifikation für Grund-, Haupt- und Realschulen. Mit einer Lehramtsqualifikation für die gymnasiale Oberstufe unterrichten ausschließlich in der Sekundarstufe I in den öffentlichen Schulen im Lande Bremen 629 Lehrkräfte.

Zu Frage drei: Bei den genannten vier Lehrkräften mit einer Lehramtsqualifikation für Grund-, Hauptund Realschulen, die in gymnasialen Oberstufen unterrichten, handelt es sich um Lehrkräfte, bei denen aufgrund ihrer individuellen Qualifikationen davon ausgegangen wurde, dass sie für einen Einsatz in der gymnasialen Oberstufe geeignet sind. Der langjährige Einsatz in dieser Schulstufe hat diese Einschätzung jeweils bestätigt. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Herr Senator, in der Frage zwei haben wir nach den Lehrerinnen und Lehrern gefragt, die ausschließlich in der Sekundarschule unterrichten. In Ihrer Antwort sprachen Sie von der Sekundarstufe I. Ich gehe davon aus, dass Sie es auch gerade bemerkt haben, dass es hier einen Fehler in der Beantwortung gibt. Ist Ihnen die Antwort auf die Frage, die wir gestellt haben, auch gegenwärtig, oder könnten Sie diese Antwort zumindest in der Deputation nachreichen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Nein, mir ist ausdrücklich erläutert worden, dass hier möglicherweise eine Missinterpretationvorliegtoderwirdavonausgegangensind, dass Sie die Sekundarstufe I meinen und nicht die Sekundarschule, weil die im Schuljahr 2004/2005 lediglich in der Jahrgangsstufe fünf besteht. Wenn sich das aber auf diesen einen Jahrgang bezieht, dann will ich gern die Beantwortung in der Deputation nachreichen.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Rohmeyer (CDU): Wir haben bewusst nach der Sekundarschule und der darin zusammengefassten Haupt- und Realschule gefragt und nicht nach der Sekundarstufe I. Von daher würde ich bitten, das nachzureichen. Ich habe noch eine Frage für zukünftige Fälle, zugegebenermaßen die Stückzahl vier ist nicht mehr exorbitant: Wer würde in Zukunft beurteilen, ob ein Lehrer qualifiziert ist bei Grund-, Haupt- oder Realschulausbildung, um in der gymnasialen Oberstufe zu unterrichten?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Ich habe das bei den vier Fällen, weil das wirklich eine verschwindend geringe Zahl ist, einzeln überprüfen lassen, wie das zustande gekommen ist. Hier ist es offensichtlich bei Mangelfächern so gewesen, dass die jeweils zuständigen Oberschulräte ­ das geht übrigens 20 Jahre und länger zurück ­ irgendwann einmal gesagt haben, wenn der aufgrund seiner Qualifikation, das war in diesem Fall Englisch, als native speaker die Qualifikation hat, außerdem ausgebildeter Lehrer ist und dort ein entsprechender Mangel ist, dann geben wir die Genehmigung dafür aus. Dann hat sich das offensichtlich in den gymnasialen Oberstufen zur Zufriedenheit der Schulen so bewährt, dass diese vier Kollegen dann dort auch länger gewesen sind. Ich denke, das war nicht zum Schaden der Schülerinnen und Schüler.

Wir haben demnächst allerdings vor, das noch einmal grundsätzlich zu überprüfen und einen Teil der Verantwortung, die bei uns in der Behörde ist, auch im Sinne des neuen Schulgesetzes, Schulverwaltungsgesetzes in die Verantwortung der Schulen zu geben, damit nicht irgendwann wieder festgestellt wird, dass wir hier eine Genehmigungsfrist längst überschritten haben. Bei einem der Fälle lief sie 1981 aus. Das ist natürlich sehr verwunderlich, wenn man dann 2005 bei einer Anfrage in der Fragestunde hier feststellt, dass eigentlich die Genehmigung im Jahr 1981, wenn ich das hier richtig zitiere, wieder erneuert hätte werden müssen.

Wir wollen das eigentlich, das macht die Abteilungsleiterin zwei bei uns, einmal auf den Prüfstand nehmen und versuchen, solche Dinge von den Schulen in Eigenverantwortung erledigen zu lassen. Selbstverständlich wird das aber vorher die Deputation passieren müssen.

(Abg. Rohmeyer [CDU]: Vielen Dank!) Vizepräsident Ravens: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Bremens Finanzämter im Vergleich. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wiedemeyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin Wiedemeyer!

Abg. Frau Wiedemeyer (SPD): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Studie von impulse zur Schärfe deutscher Finanzämter von Anfang 2005?

Zweitens: Wodurch erklärt sich das erheblich unterschiedliche Abschneiden der einzelnen Finanzämter im Lande Bremen insgesamt und bezogen auf die fünf abgefragten Komplexe?

Drittens: Was wird der Senat unternehmen, damit auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerehrlichkeit und der Steuergerechtigkeit einheitliche Kriterien in den Finanzämtern Bremens für den Umgang mit den Steuerpflichtigen angewandt werden?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Senator Dr. Nußbaum: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Zeitschrift impulse berichtete in ihrer Ausgabe von April 2005 über eine bundesweite Befragung von jeweils fünf Steuerberatern pro Finanzamt zu deren Erfahrungen mit dem örtlichen Finanzamt zu Themen wie Steuererklärung, Betriebsprüfung oder Kapitalerträge. Die Ergebnisse der Befragung wurden finanzamtsbezogen in eine Reihenfolge gebracht und sollen eine Aussage zur Nachgiebigkeit beziehungsweise Kompromisslosigkeit der Finanzämter ergeben. Je niedriger die Testpunktzahl war, desto wirtschaftsfreundlicher wurde das bewertete Finanzamt eingestuft.

Zu Frage eins: Nach dem Ergebnis der Studie belegt das Land Bremen im bundesweiten Ranking einen dreizehnten Platz. Nach den Wertmaßstäben der Untersuchung wird damit den bremischen Finanzämtern bescheinigt, dass sie pragmatisch mit den Unternehmen in Bremen umgehen.

Dieses Urteil der befragten bremischen Steuerberater ist nicht überraschend, zumal eine im Jahre 2003 von der Finanzverwaltung bei den im Lande Bremen ansässigen Steuerberatern durchgeführte Kunden befragung die Zufriedenheit der bremischen steuerberatenden Berufe mit den Finanzämtern im Lande Bremen belegt hat. Trotz der nicht gerade beliebten Tätigkeit der Eingriffsverwaltung und einer im Bundesvergleich zeitnahen Betriebsprüfungsdichte genießt die Arbeitsfähigkeit der bremischen Finanzämter bei den Unternehmen einen den Umständen entsprechenden guten Ruf.

Zu Frage zwei: Auch in den Einzelergebnissen der stadtbremischen Finanzämter ergeben sich keine gravierenden Unterschiede. Lediglich das Finanzamt Bremerhaven wird nach dem Ergebnis der Studie auf einem Platz unter den ersten hundert geführt. Nach den Ergebnissen von internen Geschäftsprüfungen und nach dem Umfrageergebnis des Jahres 2003 kann dieses Ergebnis nicht nachvollzogen werden. Das Finanzamt Bremerhaven liefert nach den Controllingmaßstäben keine signifikant anderen Arbeitsergebnisse ab als die übrigen Finanzämter im Lande Bremen. Die der so genannten Studie von impulse zugrunde liegenden Antworten von lediglich fünf Steuerberatern pro Finanzamt beinhalten keine ausreichende statistische Absicherung des Ergebnisses.

An der vertieften Befragung der bremischen Steuerberater im Jahre 2003 haben insgesamt 90 Steuerberater teilgenommen, davon allein 32 aus dem Bereich des Finanzamts Bremerhaven.

Zu Frage drei: Die wenig aussagekräftige Studie der Zeitschrift impulse bietet keinen Anlass für eine Korrektur der bisher in der bremischen Steuerverwaltung angewandten Controllingmaßstäbe. Die Finanzämter im Lande Bremen arbeiten seit fünf Jahren nach jährlich neu definierten Zielvereinbarungen, die eine Gewähr dafür bieten, dass den Grundsätzen der Steuerehrlichkeit und der Steuergerechtigkeit im Lande Bremen nach einheitlichen Kriterien Aufmerksamkeit gewidmet wird. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Herr Senator, Sie haben in Ihrer Antwort auf Frage eins ausgeführt, dass pragmatisch mit Unternehmern in Bremen umgegangen wird. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff pragmatisch?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Nußbaum: Das ist der Begriff, der in der Studie verwendet worden ist. Wir gehen davon aus und verstehen diesen Begriff so, dass wir mit den Steuerpflichtigen und ihren Beratern, die ja oftmals anstelle des Steuerpflichtigen mit dem Finanzamt in Kontakt treten, ziel- und kundenorientiert umgehen, also umgangssprachlich gemeint, dass wir mit ihnen bürgernah und vernünftig umgehen. Das verstehen wir unter pragmatisch.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Also mehr die Umgangsweise, der Umgangston?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Nußbaum: Das ist die Umgangsweise, die Umgangsart, es ist ja auch eine Frage, ob sie serviceorientiert da herangehen, den Steuerpflichtigen nicht nur als Objekt betrachten, sondern auch als Subjekt, der sich natürlich einer Eingriffsverwaltung gegenüber sieht, die er mit Sicherheit nicht unbedingt mag, weil er möglicherweise etwas abliefern muss.

Das geht mir genauso wie Ihnen, aber es ist immer eine Frage des Tons, des Umgangs, des Erklärens, des Mitnehmens, um dann gemeinsam, hoffentlich für beide Seiten, zu einem akzeptablen und befriedigenden Ergebnis zu kommen.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Ich war über dieses Rankingsystem in dieser Zeitschrift etwas irritiert, und da ist mir die Frage gekommen: Es gibt in allen Berufen Menschen, die qualifiziert oder weniger qualifiziert sind, was halten Sie denn von einem ähnlichen Rankingsystem bezogen auf Steuerberater und Steuerberaterinnen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Nußbaum: Sie meinen, ob wir ein Rankingsystem machen sollen über die Steuerberater oder ob Steuerberater ein Rankingsystem bei den Finanzämtern einrichten sollen? Der Wege nach oben sind viele, aber wie das so mit den Noten ist, halte ich das für etwas problematisch!

Vizepräsident Ravens: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Ich habe das auch als problematisch empfunden, aber ich fand das ganze Verfahren etwas erstaunlich, und darum auch meine nächste Frage: Welchen Wert hat denn Ihres Erachtens diese ganze Untersuchung dieser Zeitschrift gehabt? Ist das sinnvoll, ist das vernünftig, war das klug, bringt das etwas?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Nußbaum: Sie haben da sicherlich der etwas zurückhaltenden Antwort des Senats, die wir natürlich so formuliert haben, entnehmen können, dass wir die so genannte Studie als problematisch erachten in der Aussage.