Wohnungen mit Fördermitteln aus dem Plattensanierungsprogramm des Landes saniert Gesamtkosten rd

Großsiedlung Hellersdorf Schwerpunkt des Stadtumbaus in der Großsiedlung Hellersdorf ist das Quartier Alte Hellersdorfer Straße. Dieses besteht ­ abweichend von der in den benachbarten Quartieren überwiegenden 5-6geschossigen Bauform ­ überwiegend aus elfgeschossigen Bauten. Die Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf hat die Gebäude Mittenwalder Straße 14/24 und 6/8

(insgesamt 545 Wohnungen) mit Fördermitteln aus dem Plattensanierungsprogramm des Landes saniert (Gesamtkosten rund 28 Mio. ; Landesförderung rund 9 Mio.). Den überwiegenden Teil des elfgeschossigen Gebäudebestandes hat die Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf an Lone Star Fund veräußert, der die Bestände nach Erwerb sanierte.

Angesichts zunehmender Leerstände gab die Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf ihre ursprüngliche Absicht auf, die in ihrem Bestand verbliebenen Gebäude zu sanieren. Stattdessen hat sie mit Förderung aus dem Programm Stadtumbau Ost die Gebäude Mittenwalder Straße 2/4 und 10/12 sowie Klausdorfer Straße 1/3 und 5/7 mit insgesamt 264 Wohnungen abgerissen. Der Rückbau des Gebäudes Mittenwalder Straße 1/3 / Zossener Straße 141-151 / Klausdorfer Str. 2/4

(insgesamt 349 Wohnungen) wird aus Mitteln des Stadtumbauprogramms 2006 gefördert. Das unsanierte Gebäude Alte Hellersdorfer Straße 134 - 140 will die Wohnungsbaugesellschaft veräußern.

Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Infrastruktureinrichtungen

Aufgrund einer Sonderregelung mit dem Bund im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung konnte von 2002 bis 2005 auch der Rückbau auf Dauer nicht mehr benötigter Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Kindertagesstätten und Schulen, mit 50%iger Beteiligung des Bundes gefördert werden. Von den im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2004 und 2005 für das Programm Stadtumbau Ost bereitgestellten Bundesfinanzhilfen wurden insgesamt 6,461 Mio. für den Rückbau von Infrastruktureinrichtungen bewilligt (siehe Abb. 20)

Ein Programmvolumen von 5,0 Mio., das im Programmjahr 2005 beim „Stadtumbau Ost" weder für Wohnungs- noch für Infrastrukturabrisse benötigt wurde, wurde zur Finanzierung erster Maßnahmen im Programm Stadtumbau West (siehe hierzu Abschnitt 3.2) umgeschichtet.

Mit der bis 2005 zugesagten Förderung können mit Schwerpunkt in den Großsiedlungen Marzahn, Hellersdorf und im Bezirk Lichtenberg voraussichtlich insgesamt 9 leerstehende Wohnheime, 113 leerstehende oder demnächst aufgegebene Kindertagesstätten und 101 Schulen/Schulcontainer und 36 sonstige Infrastruktureinrichtungen abgerissen werden. Der Rückbau der Schulen wird zumeist so gestaltet, dass auf dem Schulgelände befindliche Sporthallen weiter nutzbar sind. Von den bewilligten Projekten sind (Stand 31.12.2005) 57 Kindertagesstätten, 33 Schulen/ Schulcontainer, 5 Wohnheime, und 17 sonstige Infrastruktureinrichtungen bereits abgerissen. Sofern an bestimmten Standorten die Bedarfsentwicklung bei Kindertagesstätten- und Schulplätzen günstiger verläuft, als dies von den jeweiligen bezirklichen Fachämtern zum Zeitpunkt der Beantragung der Abrissförderung eingeschätzt wurde, besteht bis zum Jahr 2009

(Auslaufen der entsprechenden Kofinanzierungen des Bundes) grundsätzlich die Möglichkeit des Austausches bereits zum Rückbau bewilligter Vorhaben.

Nachnutzung von Rückbaustandorten

Mit dem Rückbau von Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen entsteht innerhalb der Großsiedlungen ein sehr umfangreicher Bestand an freien Flächen. Sofern nicht eine sofortige Nachnutzung erfolgt, beinhaltet die Rückbauförderung eine einfache Herrichtung der Flächen (Planieren, einfache Begrünung durch Raseneinsaat, soweit erforderlich, Sicherung durch Einzäunung o.ä.). Bewirtschaftung und Nachnutzung sind grundsätzlich Angelegenheiten der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Im Falle von Wohnungsabrissen verbleiben die Flächen zunächst im Eigentum des jeweiligen Wohnungsunternehmens. Infrastrukturstandorte scheiden dagegen aus dem bisherigen Fachvermögen des jeweiligen Bezirksamtes aus. Sofern sie nicht für bestimmte bezirkliche Nachnutzungen ­ in Betracht kommt vor allem die Nachnutzung als Grünfläche ­ in das Fachvermögen einer anderen Abteilung des Bezirksamtes übertragen werden, gehen die Infrastrukturflächen grundsätzlich in die Bewirtschaftung des Liegenschaftsfonds Berlin über, dessen Hauptauftrag es ist, die Flächen für Berlin zu vermarkten.

Für die Mehrzahl der Projekte muss eine Nachnutzung noch gefunden werden. Dabei spielt aktuell vor allem die Zwischennutzung eine wichtige Rolle. Als „good practice" - Beispiel im Statusbericht des Bundes zum Stadtumbau Ost - besonders hervorgehoben wird die Koordinierungsstelle Flächenmanagement des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf.

Programmteil Aufwertung

Von den im Rahmen der Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2004 und 2005 für das Programm Stadtumbau Ost bereitgestellten Bundesfinanzhilfen wurden insgesamt 20 Mio. für Aufwertungsmaßnahmen bewilligt (siehe Abb. 21). Abb. 21 - Volumen der für Aufwertungsmaßnahmen bewilligten Mittel Stadtumbau Ost, Programmjahre 2004 und 2005.

Insgesamt wurden 59 % der Fördermittel 2002 ­ 2005 in die Großsiedlungen und 41 % in die innerstädtischen Sanierungsgebiete und in das Innenstadtrandgebiet Ostkreuz gelenkt.

Für die maßnahmenscharfe Programmplanung des Aufwertungsteils wurden von den betroffenen Bezirken auf Basis der vorliegenden Handlungs- und Maßnahmenkataloge der integrierten

Stadtteilkonzepte sowie Rahmenplanungen in den Sanierungsgebieten und z.T. in Fortführung bereits begonnener Projekte dringliche Aufwertungsmaßnahmen benannt. Insgesamt handelt es sich bei der Mehrzahl der Projekte um

· die bauliche Qualifizierung von Infrastruktureinrichtungen,

· den Umbau ehemaliger sozialer Infrastruktur in nachgefragte soziale und kulturelle Einrichtungen,

· die Gestaltung von Grün- und Freiflächen (Neugestaltung von ehem. Rückbauflächen, z.T. Zwischennutzungen),

· die Aufwertung des öffentlichen Raumes,

· erforderliche Planungs- und Beteiligungsverfahren.

Aufwertungsmaßnahmen in den Großsiedlungen

Die Aufwertungsmaßnahmen konzentrierten sich am östlichen Stadtrand mit Schwerpunkt auf die Großsiedlung Marzahn-Hellersdorf sowie die Großsiedlungen Neu-Hohenschönhausen, Fennpfuhl und Friedrichsfelde.

Ein wesentlicher Aspekt der Aufwertung in den Großsiedlungen ist neben dem Rückbau von Wohnungen und dem Rückbau von Gemeinbedarfseinrichtungen der Umgang mit den freiwerdenden Flächen (ca. 140 ha).

Mit dem weiteren Voranschreiten des Stadtumbaus stellen sich immer dringlicher die Fragen nach der Wiedernutzung zurückgebauter Flächen. Vor dem Hintergrund gesättigter Märkte in nahezu allen Nachfragesegmenten sind Lösungen für dauerhafte Umnutzungen, aber auch innovative Zwischennutzungen, die Möglichkeiten für eine künftige Bebauung offen lassen, zu entwickeln.

Berlin verfolgt dabei insbesondere für die Großsiedlungen des Berliner Nordostens das Leitbild von der Entwicklung „grüner Städte am Stadtrand" als Definition für die neue Qualität dieser Quartiere (Imagebildung). Die Sicherung der Zukunftsfähigkeit soll dabei durch die Kombination aus Verringerung der Quantitäten von nicht mehr nachgefragten Nutzungen und einer Qualitätsverbesserung dieser Quartiere, durch die Durchdringung von Landschaft und Siedlung, durch das Ersetzen von Bauflächen durch Grünflächen und durch das Ermöglichen von unterschiedlichen Nutzungen - auch temporär - auf diesen neuen Freiflächen, einschließlich einer teilweisen Ergänzung mit grünbezogenem Wohnen erreicht werden.