Finanzhilfen

6. Anhang - Anlagen zu 1. Neuausrichten des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms (9. ­ 11. RVO) Neufassung der Leitsätze der Stadterneuerung Anlage 1: Leitsätze zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin vom 1.2.

Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 2: Planungsziele, erreichter Stand, Finanzplanung ­ soziale/kulturelle Infrastruktur Anlage 3: Planungsziele, erreichter Stand, Finanzplanung ­ öffentliches Wohnumfeld Anlage 4: Planungsziele und erreichter Stand ­ Modernisierung/Instandsetzung Wohnraum Sanierungsbeauftragte nach § 157 BauGB Anlage 5: Sanierungsbeauftragte nach § 157 BauGB zu 3. Stadtumbau Ost und West Anlage 6: Gebietskarte - Kreuzberg-Spreeufer Anlage 7: Gebietskarte - Tiergarten-Nordring/Heidestraße Anlage 8: Gebietskarte - Neukölln-Südring Anlage 9: Gebietskarte - Schöneberg-Südkreuz Anlage 10: Gebietskarte - Spandau - Falkenhagener Feld zu 4. Finanzierung und Förderprogramme der Stadterneuerung Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung Anlagen 11.1 ­ 11.9: Ausgaben Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 2004 und 2005

Anlagen 12.1 ­ 12.6: Einnahmen 2004 und 2005 zu 5. Rechtliche Beendigung und förderrechtliche Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen Abrechnung der Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung Anlage 13: Einzelaufstellung der abgerechneten und noch abzurechnenden Gesamtmaßnahmen mit dem Bund Anlage 14: Übersicht bisher abgerechneter Gesamtmaßnahmen (1. ­ 8. RV) nach Kostengruppen und Einnahmearten

6. Rechtsfragen des besonderen Städtebaurechts Anlage 15: 6.1 Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAGBau)

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des BauGB

Milieuschutzverordnungen, Genehmigungsverfahren

Mietobergrenzen im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren

Leitsätze zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin vom Senat von Berlin am 1.2. zustimmend zur Kenntnis genommen

Mit dem konzeptionellen Leitbild der vom Senat 1993 beschlossenen zwölf Leitsätze zur Stadterneuerung hat Berlin erfolgreich sehr umfangreiche Maßnahmen zur Überwindung der teilungsbedingten Folgen in bestimmten Schwerpunktbereichen durchgeführt.

1) Überwiegend im Ostteil der Stadt wurden in den Jahren 1993 bis 1995 22

Sanierungsgebiete (mit rund 800 ha) des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms festgelegt. Die 38 Sanierungsgebiete des „Ersten und Zweiten Stadterneuerungsprogramms" im ehemaligen West-Berlin sind inzwischen aufgehoben worden; damit konzentriert sich das Stadterneuerungsengagement Berlins finanziell und organisatorisch im wesentlichen auf die genannten 22 Sanierungsgebiete.

2) Das hohe Niveau der baulichen Erneuerung der überwiegend gründerzeitlichen Wohnbausubstanz in den Sanierungsgebieten unterstreicht die deutlichen Erfolge. Von den ca. 79.000 Wohnungen mit Erneuerungsbedarf in den 22 Sanierungsgebieten wurden bis 2003 ca. 41.300 erneuert, davon 28.300 umfassend und davon fast 60% mit öffentlicher Förderung. Berlin hat diese Erneuerungsmaßnahmen mit 887 Mio. EUR finanziell unterstützt. Die erheblichen privaten Investitionen sowie steuerliche und öffentliche Förderung haben den Erneuerungsprozess im Altbaubestand inzwischen soweit vorangebracht, dass durchschnittlich 52% des Wohnungsbestandes der Gebiete erneuert sind.

3) Mit den erheblichen Anstrengungen zur Sanierung der Wohnsubstanz konnte die Erneuerung der Infrastruktur nicht Schritt halten. Während der Stand der Wohnungserneuerung im Durchschnitt über alle 22 Gebiete bei 52% des Wohnungsbestandes liegt, erreichen die Investitionen für die Erneuerung der Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten) insgesamt nur 35% des geplanten Investitionsvolumens. Für das öffentliche Wohnumfeld wie Straßen, Stadtplätze und öffentliche Grünanlagen ca. 34% des geplanten Investitionsvolumens. Die Planungsziele und die angestrebten „Versorgungsstandards" werden kritisch überprüft, um den zwingend erforderlichen Investitionsbedarf auf ein im Sanierungszeitraum realisierbares Niveau zu begrenzen.

4) In den Großsiedlungen im Ostteil der Stadt wurden rund 193.000 Plattenbauwohnungen u.a. mit öffentlicher Förderung instandgesetzt und modernisiert sowie das Wohnumfeld der Siedlungen grundlegend neu gestaltet.

Diese Maßnahmen haben schon jetzt wesentlich zur städtebaulichen Aufwertung der Sanierungsgebiete und Großsiedlungen beigetragen.

Die Leitsätze haben sich in den vergangenen 11 Jahren bei der weiteren Konkretisierung der Sanierungsziele und der Durchführung der Sanierung in den einzelnen Gebieten grundsätzlich bewährt und dazu beigetragen, den Sanierungsprozess sozial verträglich zu gestalten und zügig umzusetzen.

Sie sind jedoch vor dem Hintergrund des Realisierungsstandes und der damit verbundenen Aufwertung der Gebiete sowie auf Grund der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. In der jetzigen Finanzsituation Berlins (fortdauernde Haushaltsnotlage) kann die bisherige Strategie der Stadterneuerung nicht unverändert fortgesetzt werden. Zudem ist insbesondere als Folge der Neubautätigkeit und Sanierung in Berlin sowie im engeren Verflechtungsraum (Brandenburg) die Wohnungsknappheit in den meisten Wohnungsmarktsegmenten beseitigt worden.

Das Finanzengagement Berlins für die Stadterneuerung ist bereits neu ausgerichtet. Öffentliche Mittel werden auf öffentliche Investitionen, mit denen hohe gebietsbezogene Effekte erzielt werden, konzentriert. Die Standards und Prioritäten sind erneut zu prüfen.

1. Stadtentwicklungspolitische Handlungsschwerpunkte der sozialen Stadterneuerung sind:

a) die Stärkung der baulich verdichteten Innenstadtbereiche und historischer Bezirkszentren,

b) die Stabilisierung von Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt),

c) Aufwertung und Rückbau der vom Wohnungsleerstand betroffenen Bereiche (Stadtumbaugebiete),

d) die Entwicklung der Umstrukturierungsgebiete am Innenstadtrand.

Aus städtebaulichen, stadtökonomischen und stadtökologischen Gründen hat die Innenentwicklung der Stadt Vorrang gegenüber der Ausweitung von Siedlungsflächen an der städtischen Peripherie oder im Umland. Deshalb muss vor allem die Attraktivität der Innenstadt und der prägenden Bezirkszentren und Ortskerne als Wohnstandort aufgewertet werden.

Dazu gehört auch die Entwicklung von Stadtumbaustrategien für die baulich verdichtete Innenstadt.

Die finanzielle Situation Berlins bedingt die Beschränkung und Konzentration auf räumliche Schwerpunkte. Der Einsatz öffentlicher Mittel erfordert weiter eine deutliche Prioritätensetzung und Bündelung.

2. Ziel der Erneuerung ist die Aufwertung der bestehenden städtebaulichen und baulichen Struktur. Hierzu gehört auch die Verbesserung der baulich-räumlichen Qualität in engen städtebaulichen Situationen durch Abriss störender Gebäude.

Nach der erfolgreichen Aufwertung von großen Teilen des Wohnungsbestandes stehen verstärkt im Mittelpunkt öffentlichen Interesses Maßnahmen der sozialen Infrastruktur (u.a. Schulen, Kindertagesstätten) und des öffentlichen Wohnumfeldes (öffentlicher Straßenraum und Stadtplätze, öffentliche Grün- und Freiflächen, Spielplätze).

Die öffentlichen Investitionen müssen der Qualifizierung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und des Wohnumfeldes dienen, damit private Investitionen in das Wohnen auf ein entsprechendes funktionstüchtiges und attraktives Umfeld stoßen können.

3. Die Ziele und die Durchführung der Sanierung haben sich an den Belangen und Interessen der Betroffenen zu orientieren. Nachteilige Wirkungen, auch die Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung in Folge städtebaulicher Planungen und Maßnahmen sollen auf der Grundlage eines Gebietssozialplans möglichst vermieden oder gemildert werden.

Die Qualität der Quartiere ist auch auf den Zuzug stabilisierend wirkender Bevölkerungsgruppen (insbesondere junge Familien) auszurichten. Ferner sind die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung als zukünftig wachsender Bevölkerungsanteil stärker zu beachten.

Die soziale Stadterneuerung soll gewährleisten, dass nach dem Ende der Gesamtmaßnahme die angestammte Wohnbevölkerung, soweit wie dies unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen der städtebaulichen Sanierung möglich ist.