Durch die Förderung der Wasserwerke Spandau und Staaken sind die natürlichen Grundwasserstände beeinflusst

Mittelwert ergibt sich ein Durchlässigkeitsbeiwert (kf) von 6x10-4

ms-.

Die effektiven Porositäten schwanken zwischen 11% und 15% (im Mittel: 13%).

Die Ermittlung des Grundwasserströmungsfeldes erfolgt durch Auswertung der Grundwassermessstellen, die im oberen Grundwasserleiter verfiltert sind. Für das Einzugsgebiet des Wasserwerks Spandau wurden 10-jährige Messreihen an ausgewählten Grundwassermessstellen ausgewertet. Die großräumigen Grundwasserfließverhältnisse des Einzugsgebietes werden in Grundwassergleichenplänen dargestellt.

Durch die Förderung der Wasserwerke Spandau und Staaken sind die natürlichen Grundwasserstände beeinflusst. Es bildet sich ein Absenkungstrichter aus, wobei die Absenkungen mit zunehmender Entfernung von den Galerien abnehmen. Im direkten Einflussbereich der Brunnenanlagen sinkt das Grundwasserniveau auf NHN +26 bis 29 m.

Die durch künstliche Grundwasseranreicherung gehaltenen Wasserstände der Kuhlake und der Moorgebiete Rohrpfuhl und Teufelsbruch haben stützenden Einfluss auf die dortigen Grundwasserverhältnisse.

Der Absenkungstrichter des Wasserwerkes Spandau hat eine Ausdehnung von etwa 6,5 km in nord-südlicher und etwa 5,5 km in ost-westlicher Richtung.

Die gegenwärtige Beeinflussung der Wasserwerke Spandau und Staaken ist an dem gemeinsamen Absenkungstrichter deutlich erkennbar.

Die Grundwasseroberfläche wird darüber hinaus durch den Wasserspiegel der Oberflächengewässer ­ vor allem durch den künstlich angestauten Wasserspiegel der Havel - hydraulisch beeinflusst.

2. Zu § 2:

In § 2 werden die Grenzen der Schutzzonen III B, III A und II des Wasserwerkes Spandau im Stadtgebiet Spandau entlang der einzelnen Straßen und Gewässer beschrieben, die der Zone I werden über die Entfernung von den Brunnen definiert.

Bei der Festlegung der Schutzzonen II, III A und III B wurde das Isochronenkonzept zugrundegelegt in der Kenntnis, dass es keine verbindliche Festlegung für die Isochronen der verschiedenen Schutzzonen geben kann.

Das Isochronenkonzept wird als Bemessungsgrundlage für die Schutzzonengliederung in Wasserschutzgebieten eingesetzt.

Die Grundwasserisochronen, das sind Linien gleicher Fließzeiten, werden zur Festlegung der Wasserschutzzonen II, III A und III B als Entscheidungshilfe herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden in diesem Konzept rein hydraulisch über die Fließzeit des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Eine vollständige Einbeziehung des gesamten Einzugsgebietes ist jedoch auf Grund der hydrogeologischen Verhältnisse nicht zweckmäßig. Ziel der Gliederung des Schutzgebietes in einzelne Schutzzonen ist es, den unterschiedlichen Auswirkungen der Gefahrenherde nach Art, Ort, Dauer und Untergrundbeschaffenheit Rechnung zu tragen. Die Gefahr für das genutzte Grundwasser nimmt dabei - außer bei flächenhaften Einträgen - allgemein mit zunehmendem Abstand des Gefahrenherdes von der Trinkwassergewinnungsanlage bzw. einer verlängerten Fließzeit ab, deshalb sinken die Nutzungsbeschränkungen nach außen hin.

Für die Festlegung der Schutzzonen werden in der Praxis die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, 1. Teil, „Schutzgebiete für Grundwasser" - DVGW - Arbeitsblatt W 101 ­ herangezogen. Für die Gegebenheiten der Lockergesteinsgrundwasserleiter in Brandenburg und Berlin gibt es dazu von der Arbeitsgemeinschaft Brandenburgische ­ Berliner Wasserverund Abwasserentsorgungsunternehmen eine Empfehlung zur Bemessung von Schutzzonen in Grundwassergewinnungsgebieten.

Daraus abgeleitet ergibt sich für die Grenze der Schutzzone II die 50-Tage-Isochrone; die weitere Schutzzone zerfällt in die Bereiche III A und III B mit empfohlenen Abgrenzungen durch die 10- und 30-Jahre-Isochrone.

Das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Spandau umfasst sowohl ausgedehnte forstwirtschaftlich genutzte Regionen im nördlichen Bereich als auch urbane Nutzungen mit Wohngebieten sowie Gewerbe- und Industrieflächen überwiegend im östlichen und südlichen Bereich. Bei einer Festsetzung der Schutzzonen in Anlehnung an die oben genannte Richtlinie und Empfehlung wären die daraus folgenden Verbote in dem betroffenen urbanen Stadtgebiet nicht verhältnismäßig. Sie würden das Miteinander von Wohnen, Arbeiten und Erholen einseitig belasten und die in vielen Fällen in diesen Gebieten vorhandenen und historisch gewachsenen Nutzungen z. B. in Gewerbe und Industrie unberücksichtigt lassen. Um einen Interessenausgleich zwischen dem vertieften Grundwasserschutz für die Trinkwassernutzung und den vorhandenen wirtschaftlichen Nutzungen unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung und zukünftigen Entwicklung herzustellen, wurde hier daher nach der Art der überwiegenden Nutzung differenziert und eine Kombination der für urban geprägte Gebietsstrukturen einerseits und der für forstwirtschaftliche Nutzflächen andererseits entwickelten Isochronenansätze festgelegt.

Dies bedeutet, dass in Gebieten mit urbaner Struktur für die Schutzzone III A die 1000-Tage-Isochrone, für die Schutzzone III B die 12-Jahre-Isochrone und für die überwiegend forstwirtschaftlich geprägten Gebiete für die Schutzzone III A die 10-Jahre-Isochrone, für die Schutzzone III B die 30-Jahre-Isochrone festgesetzt wurden. Die Grenze zwischen dem nach forstwirtschaftlicher und urbaner Nutzung ausgewiesenen Bereich verläuft an der östlichen Schutzgebietsseite für die Schutzzone III A in Höhe des Sportplatzes nördlich des Geländes des Evangelischen Johannesstiftes, für die Schutzzone III B in Höhe des Rustweges. An der westlichen Schutzgebietsseite verläuft in Berlin die Grenze zwischen urbaner und forstwirtschaftlicher Nutzung für die Schutzzone III A nördlich der Spektelake, für die Schutzzone III B in Höhe des Bahnhofes Albrechtshof südlich des Seegefelder Weges. Der nach urbaner Nutzung ausgewiesene Bereich erstreckt sich ab den genannten Eckpunkten nach Süden.

Zusätzlich zu den gestaffelten Verbotstatbeständen verbleibt somit in dem städtischen Einzugsgebiet genügend Zeit, um im Falle eines Stör- bzw. Unfalles geeignete Abwehrmaßnahmen einleiten zu können.