Wohnungsbau

32/05.

Einzelgrundstücks erfolgt ist. Bei der Entlassung eines Teilgebietes muss angesichts des Charakters der Entwicklungsmaßnahme als integrierte Gesamtmaßnahme gewährleistet sein, dass die in den Teilgebieten erreichten Entwicklungsziele nicht durch Konflikte mit angrenzenden Nutzungen auf den im Entwicklungsbereich verbleibenden Flächen gefährdet werden. Diese Voraussetzungen sind bei den Teilgebieten A bis C erfüllt, wie im Folgenden im Einzelnen dargelegt wird.

Aufhebung des Entwicklungsrechts im Teilgebiet A (Havelspitze) 2.1.2.2.1 Gebietsdaten und Entwicklungsziele

Das Teilgebiet hat eine Größe von ca. 108.942 m².Es liegt südlich der Rauchstraße und ragt als Landzunge in den Spandauer See hinein, westlich erstreckt sich die Maselake-Bucht. Das Gebiet wird vor allem durch die Hugo-Cassirer-Straße erschlossen, die von der Rauchstraße nach Süden abzweigt und das Teilgebiet Havelspitze über die neu errichtete Spandauer Seebrücke mit den Gebieten Haveleck und Salzhof auf der östlichen Seite der Havel verbindet. Auch die das Teilgebiet im Norden begrenzende Rauchstraße führt über die neue Wasserstadt-Brücke über die Havel in das Gebiet Haveleck.

Im Jahre 1992 befanden sich auf dem Gelände Produktions- und Lagerungsstätten der Siemens AG. Die Planung sah für das Teilgebiet hochverdichteten Geschosswohnungsbau mit Misch- und Kerngebietsnutzungen vor.

Aktueller Stand der Entwicklung und planungsrechtlicher Status

Die Entwicklung ist im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt. Das Teilgebiet umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne VIII-546, VIII-549, VIII-550 und VIII-563a. Das Teilgebiet wurde im Geltungsbereich dieser Bebauungspläne bis auf wenige Baufelder den Entwicklungszielen entsprechend umgestaltet und fast vollständig neu bebaut. Im Teilgebiet wurden 32.883 m² BGF Gewerbeflächen und 1.394 Wohnungen hergestellt. Die Bebauung besteht 32/05. im Wesentlichen aus mehrgeschossigen Wohnhäusern sowie der Poelzighalle, die als renovierter Altbaubestand zu 70 % an die Stiftung Stadtmuseum Berlin vermietet wurde, die hier ein zentrales Depot mit Werkstätten errichtet hat. Für 8 der 13 Grundstücke im Teilgebiet wurde bereits eine Abschlusserklärung nach § 163 BauGB erteilt.

Darüber hinaus wurden die geplanten Grünflächen angelegt und eine Kita mit 95 Plätzen errichtet. Damit sind die Planungen hinsichtlich des Wohnungsbaus zu 89 %, hinsichtlich der Herstellung von Gewerbeflächen zu 72 % baulich umgesetzt. Eine ursprünglich geplante weitere Kita wurde nicht errichtet, sie ist aber bei einem späteren Bedarf auch im Allgemeinen Wohngebiet umsetzbar.

Obwohl die Ziele der Entwicklung noch nicht vollständig realisiert wurden, kann das Entwicklungsrecht für das Teilgebiet wegen Durchführung der Entwicklung aufgehoben werden, denn eine „Totalentwicklung" wird von § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht vorausgesetzt (vgl. oben 2.1.2.1).

Die Entwicklungsziele sind auch planungsrechtlich gesichert. Die Bebauungspläne VIII-548 und VIII-549 setzen MI- und WA-Flächen sowie eine Gemeinbedarfsfläche für eine integrierte Kita am Havelufer fest.

Die Bebauungspläne VIII-550 und VIII-563a setzen im Bereich der Poelzighalle zum Teil MK, im Übrigen ebenfalls MI- und WA-Flächen fest.

Konfliktbewältigung im Rahmen der geänderten Entwicklungsziele

Im Rahmen der weiteren Durchführung der Entwicklungsmaßnahme in den Nachbarbereichen Maselake Zentrum-Nordost und Maselake Nord südlich des Maselake-Kanals sowie im Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-563b, der als letzte Teilfläche des Gebiets Havelspitze noch im Entwicklungsrecht verbleibt, wird an die Umstrukturierung und Aufwertung des Gebiets angeknüpft und die Entwicklung 32/05. entsprechend den geänderten Zielen der Entwicklungsmaßnahme weiterverfolgt.

Die geänderten Entwicklungsziele sehen vor, durch die Festsetzung entsprechender Bebauungspläne sowie die Beräumung und Begrünung von Grundstücken noch bestehende städtebauliche Störungen von in der Nachbarschaft vorhandenen gewerblichen Nutzungen auf die Wohn- und Dienstleistungsnutzung im Gebiet Havelspitze zu beseitigen. Die Bebauungspläne werden sowohl im westlich angrenzenden Bereich als auch im Gebiet Haveleck auf der gegenüberliegenden Havelseite eine Wohngebietsnutzung vorsehen. Für weitere Einzelheiten wird auf die in der Anlage beigefügte Zusammenfassung der Abwägung zur Änderung der Entwicklungsziele verwiesen.

Aufhebung des Entwicklungsrechts im Teilgebiet B 1 und B 2

(Parkstraße Süd und Teilfläche Parkstraße Nord) 2.1.2.3.1 Gebietsdaten und Entwicklungsziele

Das Teilgebiet hat eine Fläche von ca. 75.176 m². Es liegt im Südwesten des Entwicklungsbereichs am westlichen Havelufer. In westlicher Richtung wird es von der Neuendorfer Straße begrenzt, in nördlicher Richtung von der Parkstraße.

Das Teilgebiet südlich der Eiswerderstraße war vor allem geprägt von der Bebauung mit großflächigen Brauereigebäuden der Firma Schultheiss. Die Entwicklungsmaßnahme verfolgte in diesem Teilgebiet das Ziel, eine Wohn-, Misch- und Kerngebietsnutzung anzusiedeln und eine Uferzugänglichkeit für die Öffentlichkeit herzustellen.