BauGB Das Teilgebiet umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne VIII532a VIII532b VIII238 sowie

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Aktueller Stand der Entwicklung und planungsrechtlicher Status

Die Entwicklung ist durchgeführt im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Das Teilgebiet umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne VIII-532a, VIII-532b, VIII-238 sowie VIII-536a.

Das Grundstück der ehemaligen Schultheiss-Brauerei wurde fast vollständig den Entwicklungszielen entsprechend bebaut. Es wurden bis Januar 2004 ca. 32.000 m² BGF an Gewerbeflächen und ca. 86. m² BGF an Wohnflächen in 835 Wohnungen hergestellt. Kernbereich ist das unter Einbeziehung denkmalgeschützten Altbaubestandes neu gestaltete Gelände der ehemaligen Schultheiss-Brauerei südlich der Eiswerderstraße, auf dem Wohn- und Mischnutzung mit einer GFZ 2,6 bis 4,3 angesiedelt wurde. Zwischen Eiswerder- und Parkstraße sind Wohnnutzungen mit einer GFZ von rund 1,0 vorhanden, auch hier z.T. in denkmalgeschützten Gebäuden. Es wurde eine Kita mit 100 Plätzen errichtet. Auf der räumlich vom übrigen Teilgebiet getrennten Teilfläche Parkstraße-Nord ist ein Bowling-Center entstanden.

Sämtliche bodenordnende Maßnahmen sind durchgeführt, soweit diese erforderlich waren. Das Gebiet ist vollständig erschlossen.

Damit sind die Planungen sowohl hinsichtlich des Wohnungsbaus als auch hinsichtlich der Herstellung von Gewerbeflächen fast vollständig baulich umgesetzt. Gegenüber der Planung wurden lediglich der Grünzug im Bereich des Baufeldes 5.25 und die Bebauung des Baufeldes 5.26 nicht realisiert.

Die Entwicklung ist somit in diesem Bereich durchgeführt, denn die Entwicklungsziele sind sowohl hinsichtlich des quantitativen Versorgungsziels als auch hinsichtlich der städtebaulichen Neuordnung vollständig erreicht worden. Dies reicht für eine Durchführung der Entwicklung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB aus (vgl. 2.1.2.1). 32/05.

Planungsrechtlich ist die entwicklungszielgemäße Nutzung durch die B-Pläne VIII-238, VIII-532a und VIII-532b sowie VIII- 536a gesichert, die für ihren Geltungsbereich WA, MI und MK-Nutzung sowie Gemeinbedarfsflächen für Kita und Feuerwehr festsetzen.

Konfliktbewältigung im Rahmen der geänderten Entwicklungsziele

Da in dem Teilgebiet Parkstraße-Süd vor allem Wohnnutzungen angesiedelt wurden, wird im Rahmen der weiteren Umsteuerung gewährleistet, dass in den benachbarten Gebieten Eiswerder und Parkstraße-Nord auch im Rahmen einer nur eingeschränkten Durchführung der Entwicklung keine die Wohnnutzung im Bereich Parkstraße-Süd störende gewerbliche Nutzung verbleibt.

Mit der Eigentümerin eines großen Grundstücks mit Lagernutzungen im Bereich Parkstraße-Nord laufen derzeit Verhandlungen über eine Abwendungsvereinbarung, deren Ziel die Aufwertung des Grundstücks zu einer hochwertigen Wohn- und Gewerbenutzung ist. Sollte es dazu nicht kommen, wird ein „Grünpuffer" angelegt und die gewerbliche Nutzung eingeschränkt, damit das bereits vorhandene Wohnen im Bereich Parkstraße-Süd nicht beeinträchtigt wird.

Auch für das Gebiet Eiswerder wird rechtlich gesichert werden, dass sich von hier keine Störungen für die Wohnnutzung auf der westlichen Havelseite ergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die in der Anlage beigefügte Zusammenfassung der Abwägung zur Änderung der Entwicklungsziele verwiesen.

Aufhebung des Entwicklungsrechts im Teilgebiet C (Pulvermühle) 2.1.2.4.1 Gebietsdaten und Entwicklungsziele

Das Gebiet hat eine Fläche von ca. 365.486 m². Es liegt am südöstlichen Ende des Entwicklungsbereichs und wird in östlicher Rich32/05. tung von der Daumstraße begrenzt; lediglich ein einzelnes Flurstück am nördlichen Ende des Teilgebiets liegt an der östlichen Seite der Daumstraße. Die Aufhebung des Entwicklungsrechts betrifft nahezu das gesamte Gebiet Pulvermühle. Ausgenommen sind nur eine Teilfläche am südwestlichen Ende des Gebiets, die geplanten gewerblichen Sportflächen an der Einmündung der Kleinen Eiswerderstraße in die Daumstraße und ein Einzelgrundstück an der nordwestlichen Begrenzung hin zur kleinen Eiswerdebrücke. Hinsichtlich der genauen Teilgebietsabgrenzung wird auf den Text der Rechtsverordnung (§ 1) verwiesen.

Das Gebiet war 1992 sowohl gewerblich genutzt mit Hallen und Lagergebäuden, Garagen, einem Campingplatz als auch mit der Kleinraumsiedlung Haselhorst bebaut. Die Rahmenplanung sieht eine Wohn- und Mischgebietsnutzung, Gemeindbedarfsflächen sowie großzügige Grünflächen am Havelufer und entlang der Daumstraße sowie ein Sondergebiet für Wassersport vor.

Aktueller Stand der Entwicklung und planungsrechtlicher Status

Die Entwicklung ist durchgeführt im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Das Teilgebiet umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne VIII-500, VIII-501, VIII-503, VIII-504, VIII-505, VIII-507, VIII510, VIII-512, VIII-513a, VIII-180a, VIII-566, VIII-567a sowie Teilflächen des Bebauungsplans VIII-567b, soweit dieser im Bereich des Gebiets Pulvermühle liegt. Der nördliche Bereich des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans im Gebiet Salzhof wird zusammen mit den umliegenden Baufeldern erst entlassen, wenn auch hier die Entwicklungsziele erreicht sind. Das Teilgebiet schließt auch das „Baufeld 7.24" am Telegrafenweg ein. Dieser Bereich ist unbeplant, nachdem der Bebauungsplanentwurf VIII-510 um diesen Bereich eingeschränkt worden war. Es handelt sich um eine Waldfläche, die nach den Entwicklungszielen als solche erhalten bleiben soll. Nach der bauplanungsrechtlichen Beurteilung und da es sich um eine landeseigene Fläche handelt, bedarf es hier keiner bauplanerischen Festsetzung.