Quartier Nordhafen. Die städtebauliche Neustrukturierung als Entwicklungsziel für das Gebiet Nordhafen wird beibehalten

32/05.

3. Gebiet Maselake Zentrum

Für den westlich an das Gebiet Havelspitze angrenzenden Bereich wird die Aufwertung und Entwicklung im Einvernehmen mit dem Eigentümer weiterverfolgt. Die bestehenden städtebaulichen Missstände, die von der gewerblichen Nutzung auf diesem Grundstück gegenüber der Wohnnutzung im Gebiet Havelspitze hervorgerufen werden, werden beseitigt, indem die bestehenden Krananlagen abgeräumt und eine Wohnbebauung planungsrechtlich gesichert wird. Ferner wird hier eine Grünfläche hin zur Havelspitze und zur Maselakebucht hergestellt. Die Anbindung des Gebiets Havelspitze an das Gebiet Maselake Zentrum wird noch durchgeführt

Auch für die übrigen Flächen des Gebiets hin zur Streitstraße wird an dem grundlegenden Entwicklungsziel einer Umstrukturierung festgehalten. Das Nutzungskonzept und die auf dieser Basis mit der Haupteigentümerin in diesem Bereich abgeschlossene Abwendungsvereinbarung wurde an die veränderte Situation des Immobilienmarktes angepasst und entsprechend den Vorstellungen der Eigentümerin stärker gewerblich ausgerichtet. Eine rein gewerbliche Ausrichtung des Nutzungskonzepts für diesen Bereich ist vor dem Hintergrund der bereits vollzogenen Entwicklung in den GebietenHavelspitze und Parkstraße unerwünscht und städtebaulich nicht verträglich. Deshalb verfolgt auch das geänderte Planungskonzept das Ziel, neben Gewerbeflächen auch Wohn- und Mischgebiete sowie ein Kerngebiet festzusetzen. MI- und WA-Nutzungen sind für die höherwertigen Wasserlagen vorgesehen. Ferner werden eine öffentliche Grünfläche (Maselake-Park) und ein durchgängiger öffentlicher Ufergrünzug planungsrechtlich gesichert. Die für öffentliche Nutzungen benötigten Grundstücksflächen werden angekauft. In Abstimmung mit der Gebietsentwicklung werden die genannten öffentlichen Grünanlagen sowie die Verkehrsflächen auch baulich realisiert. Die Entlassung des Gesamtgebiets ist bis zum Ende des Jahres 2006 beabsichtigt.

4. Quartier Nordhafen

Die städtebauliche Neustrukturierung als Entwicklungsziel für das Gebiet Nordhafen wird beibehalten. Insbesondere die landeseigenen Wassergrundstücke sollen als Wohn- und Mischgebiete aufgewertet und langfristig gesichert werden. Des Weiteren sollen öffentliche Grünflächen am Wasser als Teil des westlichen Havelufergrünzuges 32/05. im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die erforderlichen Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gebiet Maselake Zentrum (Beräumung der aufgelassenen gewerblichen Nutzung) auf den landeseigenen Flächen werden derzeit durchgeführt. Die Bebauungsplanverfahren mit der überwiegenden Zielsetzung Mischgebiet/Allgemeines Wohngebiet werden fortgeführt. Der im Erörterungsverfahren zur Sprache gebrachte potenzielle Nutzungskonflikt zwischen dem im Zuge der Entwicklung errichteten Seniorenheim und dessen jetzt geplanter Erweiterung mit der wassersportbezogenen gewerblichen Nutzung in der Nachbarschaft wird im Rahmen der Bebauungsplanverfahren geklärt werden.

Die landeseigene Fläche der Kleingartenkolonie Kleckersdorf wird nach Aufgabe des Entwicklungsziels der Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten nicht mehr als Gemeinbedarfsfläche benötigt. Auch eine Mischgebietsansiedlung in diesem Bereich hätte keine Aussicht auf Erfolg. Die Entwicklungsabsicht für diesen Bereich wird daher aufgegeben, die Kleingartennutzung kann fortgeführt werden.

5. Gebiet Parkstraße

Im Bereich Parkstraße-Süd ist das ursprüngliche Entwicklungsziel vollständig realisiert worden, die Entwicklung ist durchgeführt. Dieser Bereich wird daher aus dem Entwicklungsrecht entlassen.

Für den Bereich Parkstraße Nord wird das bisherige Nutzungskonzept beibehalten, es sollen WA- und MK-Nutzungen festgesetzt werden. Die Nutzungsdichte wird jedoch reduziert. Die Eigentümerin ist auf dieser Grundlage zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit. Sollte es aber zu keinem Einverständnis mit der Grundstückseigentümerin kommen und bei der derzeitigen unterwertigen gewerblichen Nutzung in diesem Bereich bleiben, wäre die Einrichtung von „grünen Pufferzonen" zur Wohngebietsnutzung in den Gebieten Nordhafen und Parkstraße-Süd erforderlich, um Immissionen und visuelle Störungen der vorhandenen bzw. geplanten Wohnnutzung zu vermeiden. In diesem Fall würde eine öffentliche Durchwegung am Ufer über Gehrechte hergestellt. Sollte aber die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußerte Absicht der Grundstückseigentümerin umgesetzt werden können, eine Aufwertung des Bereichs Parkstraße-Nord zu einem Wohn- und Mischgebiet mit öffentlicher Zugänglichkeit des Ufers zu erreichen und im Wege einer Abwendungsvereinbarung zu 32/05. sichern, sind städtebauliche und/oder bodenrechtliche Konflikte und Spannungen mit dem Umfeld nicht zu befürchten.

6. Gebiet Eiswerder

Eine abschließende Entscheidung über eine Änderung der Entwicklungsziele im Gebiet Eiswerder kann aufgrund noch laufender Verhandlungen mit dem Haupteigentümer noch nicht getroffen werden. Entscheidend für den weiteren Umgang mit der Insel Eiswerder ist, dass ein Wiederaufleben der planungsrechtlichen Zulässigkeit von erheblich belästigenden Betrieben verhindert wird, da die Insel im Baunutzungsplan in Teilen als reines Arbeitsgebiet ausgewiesen ist. Eine störungsintensive industrielle Nutzung wird daher zum Schutz der bereits realisierten Wohnbebauung in den Bereichen Pulvermühle und Parkstraße-Süd ausgeschlossen werden. Ob dies auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der Haupteigentümerin der Insel oder durch eine entsprechende planungsrechtliche Sicherung gewährleistet wird, hängt von dem Ergebnis der noch laufenden Verhandlungen ab.

Sollte eine vertragliche Einigung zustande kommen, könnte entweder eine Entlassung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB erfolgen, wobei dann bestimmte störende Nutzungen vertraglich und durch Sicherung im Grundbuch ausgeschlossen werden müssten, oder eine Bebauungsplanfestsetzung, die eine (eingeschränkte) Gewerbenutzung festsetzt. Die weitergehende ursprüngliche Planung, auf der Insel Kern- und Mischgebietsnutzungen zu sichern, eine öffentliche Erschließungsstraße über die Insel zu bauen und einen öffentlichen Ufergrünzug im Süden und Nordosten der Insel zu realisieren, kann aus Kostengründen nur erfolgen, wenn mit dem Haupteigentümer der Flächen eine genehmigungsfähige Abwendungsvereinbarung abgeschlossen werden kann.