Wohnen

Die verbleibende Fläche des Hubertussportplatzes, mit Ausnahme der drei Baukörper entlang der Hubertusallee, soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Sportplatz festgesetzt werden.

Die auf dem Hubertussportplatz vorhandenen eingeschossigen Gebäude (Umkleideräume, Büro des Berliner Sport-Club e.V.) sollen langfristig durch Neubauten ersetzt werden, hierfür werden Gemeinbedarfsflächen (Anlagen für sportliche Zwecke) durch Baukörperausweisung mit Vollgeschossangaben festgesetzt.

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung regte der Sportclub an, den Neubau eines Clubhauses (zweigeschossig) an der Hubertusallee zwischen den beiden eingeschossigen Gebäuden planungsrechtlich zu sichern.

Der Sportverein befindet sich seit ca. 1955 auf dem Hubertussportplatz, ohne ein Vereinshaus mit Jugend- und Clubräumen zu besitzen.

Die vom Sportclub eingebrachten Bedenken und Anregungen wurden geprüft und mit den zuständigen Senatsverwaltungen und Fachabteilungen abgestimmt. Grundsätzlich ist dabei zu bemerken, dass ein Vereins- oder Clubhaus als zugehörig zu einer sportlichen Nutzung anzusehen ist und somit als Baulichkeit in einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Sportplatz zu vertreten ist.

Am 25. Mai 1988 wurde vom Berliner Sport-Club e.V. ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Clubhauses gestellt. Dieser sah für das Erdgeschoss eine allgemeine Restaurantnutzung vor, der planungsrechtlich nicht zugestimmt wurde. Planungsänderungen, die eine untergeordnete gastronomische Nutzung nur bei Spielbetrieb im Sinne eines Sportcasinos ohne Störungen und Belästigungen der näheren Umgebung zum Ziel hatten, führten zur Erteilung der Baugenehmigung am 16. März 1989.

Das Clubhaus findet Berücksichtigung im Bebauungsplan. Es wird durch Baukörperausweisung als Einzelbaukörper mit zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange führten zur Änderung der Anordnung der Baukörper auf dem Hubertussportplatz.

Parallel zur Hubertusallee sollen auf der Fläche des Hubertussportplatzes drei Baukörper M, N und O durch Baukörpereinzelfestsetzung unter Zugrundelegung der zulässigen Vollgeschosse als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung - Anlage für sportliche

Zwecke - festgesetzt werden. Darüber hinaus ist im Bereich der Fläche N (Vereinshaus) zusätzlich eine Nutzung als Casino zulässig.

Der im Geltungsbereich liegende Teil der Carl-Ludwig-Schleich-Promenade (Hubertusallee 52 und Franzensbader Straße 16 A) soll entsprechend seiner derzeitigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage festgesetzt werden.

Die Grünfläche soll so umgestaltet werden, dass der Fußweg am Hubertussportplatz an die Carl-Ludwig-Schleich-Promenade angeschlossen werden kann und ein Übergang zum Grünwanderweg entlang der Grunewaldseen ­ hier Hubertussee ­ und für die Schüler der Grunewaldschule hier einen sicheren Schulweg zur Sporthalle bildet.

Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

Die Straßen Hubertusallee, Franzensbader Straße, Reinerzstraße, Auguste-ViktoriaStraße, Warmbrunner Straße, Wangenheimstraße und Paulsborner Straße sind ausgebaut und dem Verkehr gewidmet. Die Erschließung ist gesichert.

Der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (ABl. 1961 S. 742) weist das Gelände zu einem geringen Teil (Carl-Ludwig-Schleich-Promenade) als allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/2 aus. Der größere Teil des Geländes (Hubertussportplatz) liegt im Nichtbaugebiet, das gemäß § 173 Abs. 3 BBauG nicht in das 1960 geschaffene neue Planungsrecht übergeleitet worden ist, weil die damalige Regelung keine der im Sinne des § 9 BBauG möglichen Bebauungsplanfestsetzungen entsprach.

In der vorbereitenden Bauleitplanung - Flächennutzungsplan Berlin, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 14. April 2005 (ABl. S. 1595), ist der Bebauungsplanbereich als Grünfläche dargestellt mit der Zweckbestimmung Sport im Bereich des Hubertussportplatzes. Der übergeordnete Grünzug vom Rathaus Schöneberg über den Volkspark Wilmersdorf bis in den Forst Grunewald ist im Bereich der Teilfläche der Carl-Ludwig-Schleich-Promenade in einer symbolischen Breite dargestellt. Die Sporthalle im Bereich der Franzensbader Straße ist mit dem Lagesymbol für gedeckte Kernsportfläche (Sporthalle) dargestellt.

II. Verfahren

Der Beschluss des Bezirksamtes Wilmersdorf von Berlin vom 25. Juni 1985 über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs.1 des Bundesbaugesetzes im Amtsblatt für Berlin 1985 S. 140 bekannt gemacht.

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Anhörung der Bürger nach § 2 a Abs. 2 des Bundesbaugesetzes fand in der Zeit vom 14. Oktober bis 15. November 1985 statt.

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt worden.

Die erforderlichen Änderungen der Planung wurden veranlasst.

Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurden gemäß § 4 des Baugesetzbuchs beteiligt.

Die erforderlichen Änderungen wurden veranlasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat nach fristgerechter Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 14. Juni 1991 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 24. Juni bis einschließlich 26. Juli 1991 öffentlich ausgelegen.

Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) zu dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden vorgebracht

a) von drei Bürgern in der vom Stadtplanungsamt Wilmersdorf ausgelegten Liste (Punkt 1-3 der folgenden Auflistung)

b) von der Abteilung Jugend und Sport des Bezirksamtes Wilmersdorf (Punkt 4-6 der folgenden Auflistung)

c) von der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport (Punkt 7-8 der folgenden Auflistung)

d) vom Berliner Sport-Club e.V..