Verkehr. Die Straßen am Alexanderplatz zählen zu den am stärksten befahrenen Straßen in der CityOst

Bauliche Anlagen und Nutzungen

Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine nicht mehr genutzte ElektroÜbergabestation die zur Versorgung von temporären Veranstaltungen, die auf dem Parkplatz stattfanden, diente. Östlich der Alexanderstraße befindet sich ein Zugang zum U-Bahnhof Jannowitzbrücke. Weitere oberirdische bauliche Anlagen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Neben der offiziellen Nutzung als Parkplatz, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, wird die Fläche bedingt durch die geringe Inanspruchnahme als Kfz-Parkplatz auch als Verkehrsübungsplatz, Abstellmöglichkeit für Mietwagen und inoffizieller Busparkplatz genutzt. In den angrenzenden S-Bahn-Bögen sind in den vergangenen Jahren teilweise neue Nutzer (u.a. Club, Disco, Kfz-Händler) eingezogen, die allerdings keinen Bezug zum Außenraum haben.

Verkehr

Die Straßen am Alexanderplatz zählen zu den am stärksten befahrenen Straßen in der CityOst. Die das Plangebiet begrenzende Grunerstraße und die Alexanderstraße haben aufgrund ihrer Verkehrsbelastung und der Breite des Straßenraums eine große Barrierewirkung und eine nur geringe Aufenthaltsqualität.

Die Alexanderstraße verknüpft als Haupterschließungsstraße das Plangebiet mit dem Alexanderplatz im Norden und dem Straßenzug Stralauer Straße / Holzmarktstraße im Süden. In südlicher Richtung führt die Brückenstraße in den Bezirk FriedrichshainKreuzberg. Die Verkehrsbelastung der Alexanderstraße liegt gegenwärtig bei ca. 32.

Fahrzeugen täglich. Im Norden wird das Plangebiet von der Bundesstraße 1 im Verlauf der Grunerstraße begrenzt. Der Straßenzug Grunerstraße (B1) - Otto-Braun-Straße (B2) führt stadtauswärts in die Bezirke Pankow (Ortsteil Weißensee) und Lichtenberg (Ortsteil Hohenschönhausen). Über die dortige Anschlussstelle des Berliner Rings ist die Bundesautobahn A11 zu erreichen. Stadteinwärts führt der Straßenzug über die Leipziger Straße zur Friedrichstraße und zum Potsdamer Platz. Von der Otto-Braun-Straße zweigt in unmittelbarer Nähe die Karl-Marx-Allee ab, die als Bundesstraße (B1/5) weiter Richtung Osten in die Bezirke Lichtenberg, sowie Marzahn-Hellersdorf führt. Über diesen Straßenzug ist auch die Autobahn (A10) zu erreichen. Die Grunerstraße wird gegenwärtig von ca. 64.

Fahrzeugen täglich befahren, davon nutzen 36.700 den Straßentunnel.

Die Voltairestraße erfüllt Erschließungsfunktionen, die Dircksenstraße ist hinsichtlich ihrer verkehrlichen Funktion nahezu bedeutungslos.

Von den den Alexanderplatz querenden Umlandrouten Nr. 7 und 8 des Veloroutennetzes zweigt die Nebenroute 31 ab. Sie führt über die Alexanderstraße und die Schillingstraße in Richtung Friedrichshain-Kreuzberg (Ortsteil Friedrichshain).

Die vorhandenen Straßen verfügen über Gehwege in ausreichenden bis großzügigen Breiten. Insbesondere die Alexanderstraße und die Grunerstraße haben sehr breite Gehwege. In der Alexanderstraße verläuft beidseitig ein Radweg. Die Gehwegbereiche bieten auf Grund der Belastung durch den Straßenverkehr und der unzureichenden städtebaulichen Situation keine Aufenthaltsqualität.

Im öffentlichen Personennahverkehr ist das Plangebiet durch eine Vielzahl von Verkehrsmitteln erschlossen. Die Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs am Alexanderplatz (Busse, Straßenbahn, U 2, U 5, U 8, S-Bahn, Regionalbahn) befinden sich in fußläufiger Entfernung nördlich des Plangebietes. In der angrenzenden Grunerstraße und der südlich gelegenen Holzmarktstraße verkehren mehrere Buslinien. In der Alexanderstraße verkehrt eine Nachtbuslinie, deren Haltestellen sich in beiden Fahrtrichtungen südlich der Voltairestraße befinden. Südlich des Plangebietes befinden sich ebenfalls in fußläufiger Entfernung der U- und S-Bahnhof Jannowitzbrücke (U 8) und der U-Bahnhof Klosterstraße (U 2).

Umwelt, Natur und Landschaft

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind nach § 1 Abs. 5 BauGB die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind auch die Regelungen des UVPG zu beachten. Nach § 3 UVPG ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine allgemeine Vorprüfung zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (siehe Seite 73). Besondere Beachtung gebührt unabhängig davon dem Eingriff in Natur und Landschaft (siehe Seite 83) unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 21 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz).

Im Rahmen der bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde 1995/96 eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Die nachfolgenden Ausführungen zur bislang weitgehend unveränderten Bestandssituation basieren auf dieser Untersuchung. Soweit sich Änderungen ergeben haben, wurde dies aktualisiert.

Geologie, Boden, Grundwasser

Der Geltungsbereich liegt im Berliner Urstromtal, einem der Hauptabflusswege der Schmelzwässer der Weichsel-Eiszeit. Unter dem weitgehend ebenen Plangebiet (Geländehöhe 35,2 - 36,4 m über NHN) befinden sich Geländeauffüllungen aus unterschiedlichen Epochen. Die ältesten Auffüllschichten stammen aus der Zeit der Verfüllung des Festungsgrabens. Generalisierte Aussagen zur Mächtigkeit dieser Schicht sind nicht möglich. Unterhalb der Aufschüttungsschicht bzw. der Bauwerke befinden sich bis zu 45 m unter Gelände pleistozäne Sande, die teilweise von Grundmoränen durchbrochen sind. Die mächtigen Tal- und Schmelzwassersande im Plangebiet stellen einen gut durchlässigen Grundwasserleiter mit geringer Fließgeschwindigkeit dar. Die Grundwasserhöhe liegt bei etwa 31,3 - 31,5 m über NHN, d.h., der Flurabstand beträgt etwa 4 m. Der seit 1989 erfolgte Anstieg des Grundwasserspiegels hat im Bereich des Alexanderplatzes nur geringe Auswirkungen.

Der Versiegelungsgrad im Plangebiet beträgt ca. 90 %. Altlasten

Im Plangebiet ist an der Ecke Voltairestraße / Alexanderstraße im Bodenbelastungskataster eine Altlastenverdachtsfläche unter der Nummer 7071 registriert. Hierbei handelt es sich um den Standort einer ehemaligen Tankstelle. Im Rahmen einer historischen Altlastenrecherche wurde eine weitere ehemalige Tankstelle an der Ecke Dircksenstraße / Voltairestraße nachgewiesen. Da zu beiden Standorten keine Angaben über die Beräumung der Grundstücke vorliegen, ist mit unterirdischen Anlagen (Tanks, Rohrleitungen) sowie ggf. belasteten Böden zu rechnen. Weitere Altlastenverdachtsflächen sind jedoch nicht bekannt.

Des Weiteren muss im gesamten Plangebiet mit Fundamentresten im Boden gerechnet werden. Eine Tiefenenttrümmerung hat beim Bau des Parkplatzes wahrscheinlich nicht stattgefunden.

Biotope und Arten

Für das Plangebiet wurden der Einzelbaumbestand und die Vegetationsstrukturen 2002 / 2003 erfasst. Demnach befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 279

Bäume. Der größte Teil des Baumbestandes (47 %) ist zwischen 15 und 30 Jahre alt.

Vorwiegend kommen Spitz-Ahorn und Berg-Ahorn vor.

Insgesamt 27 Bäume sind entweder erst seit 1996 gepflanzt worden oder aber bei der ersten Kartierung nicht berücksichtigt wurden. Nicht mehr vorhanden sind 21 Bäume. Durch die Baumschutzverordnung sind im Plangebiet 220 Bäume geschützt. Die kartierten Bäume sind mit allen wesentlichen Merkmalen erfasst worden. Der Stammumfang der Bäume hat seit 1996 um durchschnittlich 10 bis 15 cm oder ca. 20 % und der Kronendurchmesser um ca. 1 m zugenommen.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 70.700 m².

Insgesamt nehmen alle Biotoptypen, die im Jahr 2003 neu erfasst und bewertet wurden, eine Fläche von 7.030 m² ein. Dieses entspricht einem prozentualen Anteil an der Gesamtfläche von rund 10 %. Ergänzend zu 1996 wurde auch eine verdichtete vegetationsfreie Freifläche mit erfasst. Hieraus resultiert im Wesentlichen die Steigerung der Biotopfläche seit 1996. Die Biotoptypen sind in der folgenden Tabelle mit Biotoptypennummer und Flächenangabe zusammengefasst dargestellt. Die Kartierung und Einteilung der flächigen Vegetationsstrukturen erfolgte nach der "Liste der Berliner Biotoptypen" (Auhagen 1994).