Wohnungen

Modifikation der Eingriffsbewertung und Bestimmung von Ausgleichsmaßnahmen;

· Berücksichtigung weiterer Gutachten (Verkehr, Lärm, Einzelhandel);

· Durchführung des Verfahrens nach § 246 Abs. 3 BauGB (Vorzeitiger Bebauungsplan);

· Hinweis auf die Anwendung der 16. BImSchV beim Straßenumbau.

MK(1)

· Anpassung der Zulässigkeit von Wohnungen an die veränderten Gebäudehöhen;

· Gehrecht vor Hochhaus-Turm an der Grunerstraße entfällt, da eine ausreichende öffentliche Verkehrsfläche vorhanden ist;

· Festsetzung zum Schutz der Wohnnutzung vor Lärm;

· Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben oberhalb des 3. Vollgeschosses.

MK (2)

· Festsetzung eines Sondergebietes "Multifunktionales Zentrum" mit einer Verkaufsfläche von höchstens 36.000 m² statt eines Kerngebietes;

· veränderte Höhenstruktur bis zu einer Höhe von 32,0 m über Gehweg (Shopping-Mall), Verzicht auf Festsetzung einer Abstaffelung entlang der Dircksenstraße und der Voltairestraße, Reduktion der zulässigen Höhe entlang der Dircksenstraße und der Alexanderstraße von 28,0 m auf 25,0 m über Gehweg, Betonung der Höhe in der Mitte des Vorhabens entsprechend dem modifizierten städtebaulichen Konzept (32,0 m);

· Ausnahmsweise Zulässigkeit von 8.000 m² Geschossfläche für Technikgeschosse;

· Verschiebung der Baugrenze an die Straßenbegrenzungslinie Grunerstraße;

· Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Treppenanlage auf dem Stadtplatz;

· Ausnahmsweise Zulässigkeit von Vordächern an der Dircksenstraße, der Alexanderstraße und am Stadtplatz;

· Begrenzung des Zufahrtsbereiches von der Alexanderstraße von ca. 70 m auf 35 m;

· Verschiebung des Ein- und Ausfahrtsbereiches an der Dircksenstraße Richtung Grunerstraße (Entfernung der Achse ca. 35 m von der Baugrenze an der Grunerstraße);

· Verpflichtung zur Begrünung einer Dachfläche von mindestens 4.500 m². MK (3)

· Änderung der Geschossfläche auf 39.000 m² statt bisher 27.000 m² (incl.

Technikgeschosse);

· Erweiterung der Gebäudetiefe zum MK(2) von 12 m auf 16 m um auch andere Nutzungen, insbesondere Hotel zu ermöglichen;

· Modifizierte Höhenstruktur mit einer Höhe von 14,0 m statt 10,0 m im Innenhof und 35,0 m statt 32,0 m, um die Akzentuierung des Blockabschlusses zu betonen;

· Betonung der unterschiedlichen Funktion von MK(2) und MK(3) durch Rücksprung der Baukanten zwischen MK(2) und MK(3) an der Alexanderstraße;

· Anpassung der Zulässigkeit von Wohnungen an die veränderten Gebäudehöhen;

· Entfall der Arkade und des Gehrechtes an der Alexanderstraße / Voltairestraße, Zulässigkeit einer Überbauung des Straßenraums bereits ab einer Höhe von 6,0 m;

· Zulässigkeit von Vordächern an der Voltairestraße, an der Alexanderstraße und am Stadtplatz;

· Anpassung der Abgrenzung zwischen dem MK(2) und MK(3) im Bereich des Stadtplatzes;

· Ausschluss von großflächigem Einzelhandel.

5. Öffentliche Auslegung

Verfahren

Der Entwurf des Bebauungsplanes I-B4d hat nach fristgerechter Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 18. Juli 2003, Seite 3095, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 28. Juli bis 8. September 2003 im Dienstgebäude Behrenstraße öffentlich ausgelegen. Ergänzend wurden die Unterlagen als Zusatzangebot auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung präsentiert. Über ein Formular bestand die Möglichkeit zu schriftlichen Äußerungen. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde auf das Zusatzangebot hingewiesen.

Darüber hinaus erfolgten Veröffentlichungen in den Tageszeitungen "Der Tagesspiegel", "Berliner Morgenpost" und "Berliner Zeitung", mit denen über die öffentliche Auslegung informiert wurde.

Insgesamt gingen 25 Stellungnahmen von Bürgern ein, davon 11 über die Möglichkeit einer Rückäußerung über das im Internet bereitgestellte Formular. Darüber hinaus äußerten sich 4

Träger öffentlicher Belange.

Ergebnisse:

Aufgrund der großen Zahl der eingegangenen Stellungnahmen wurden die bebauungsplanrelevanten Anregungen thematisch zusammengefasst. Sie betrafen folgende planungsrelevante Aspekte:

Städtebau

Anregung

Die Bedeutung von vorhandenen Sichtachsen zu Bauwerken im Umfeld des Alexanderplatzes, insbesondere dem Fernsehturm, sei ebenso wie das Erfordernis einer grundlegenden Umgestaltung der Brachfläche in die Abwägung einzustellen. Die Sichtbeziehung von der Karl-Marx-Allee zum Fernsehturm werde durch das Hochhaus gestört. Daher sollen keine Hochhäuser in der vorgesehenen Höhe zugelassen werden.

Das Turmhochhaus sei überflüssig. Wenn es dennoch realisiert werde, sollte es zumindest äußerlich ein Spitzenprodukt architektonischer Kunst werden. Im gegenwärtigen Entwurf sehe das Hochhaus langweilig aus und trage nicht zur Attraktivitätssteigerung des Alexanderplatzes bei.

Abwägung:

Die Bedeutung von vorhandenen Sichtachsen zu Bauwerken im Umfeld des Alexanderplatzes, insbesondere dem Fernsehturm.