Jägers SPD Es gibt ja eine Arbeitsgruppe wie Sie berichtet haben die sich mit der Weiterentwicklung des Vergabegesetzes befasst

Senator Kastendiek: Ihre Hypothese, dass überhaupt keine Kontrollen stattfinden, kann ich nicht nachvollziehen. Deswegen kann ich auf Ihre Frage auch keine befriedigende Antwort geben. Die öffentlichen Auftraggeber haben hier die Vorgabe, die Einhaltung des Landesvergabegesetzes zu kontrollieren, und ich gehe auch davon aus, dass dies entsprechend in ihrer Verantwortung so wahrgenommen wird.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Jägers (SPD): Es gibt ja eine Arbeitsgruppe, wie Sie berichtet haben, die sich mit der Weiterentwicklung des Vergabegesetzes befasst. Wenn das Ergebnis ist, dass es eine Kontrollgruppe geben soll, wird der Senat dann diese Kontrollgruppe einsetzen und in welchem Zeitrahmen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Kastendiek: Ich habe in der Antwort auf

Frage drei dargestellt, dass die Entscheidung dem Senat obliegt. Ich bin optimistisch, dass diese Arbeitsgruppe zu guten Ergebnissen kommt, die auch vom Senat getragen werden.

Präsident Weber: Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schwarz! ­ Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Schwarz (SPD): Herr Senator, ich habe eine Frage zu Ihrer Antwort auf Frage eins. Sie sagten, es läge im Ermessen der Auftraggeber. Nun bin ich der Meinung, dass es keinen Ermessensspielraum gibt bei Befolgung von Gesetzen. Hier liegt doch ein erläutern?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Kastendiek: Bei der Einhaltung der Gesetze gibt es natürlich keinen Ermessensspielraum, aber die Kontrolle hängt natürlich auch sehr stark von dem Verhältnis vor Ort ab. Wenn man natürlich das Gefühl hat, dass ein Landesvergabegesetz, einmal unabhängig von regelmäßigen Kontrollen, dennoch nicht eingehalten wird, dann muss man die Kontrollen verschärfen. Wenn man sich mehrmals davon überzeugt hat, dass dieses Landesvergabegesetz eingehalten wird und es keine Anzeichen gibt, dass es Veränderungen gibt, zum Beispiel auf einer Baustelle ­ man sieht ja seine Handwerker auf der Baustelle, um einmal ganz konkret zu werden, und die Gesichter sind immer die gleichen von Anfang an ­ und man hat am Anfang ein-, zweimal kontrolliert, dann wird es natürlich keinen Anlass geben, ein drittes oder viertes Mal zu kontrollieren. Wenn es aber ständig Gesichterwechsel auf den Baustellen gibt, dann ist das für den Auftraggeber beziehungsweise für den Auftraggebervertreter vor Ort ein Anlass, vielleicht die Kontrollen zu intensivieren. Dass es keinen Interpretationsspielraum bei der Einhaltung von Gesetzen gibt, das trifft nicht nur auf das Landesvergabegesetz, sondern es trifft auf alle anderen Gesetze auch zu.

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf den Unterricht im Fach Werken/Textilarbeit. Die Antwort ist Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: Erstens: Mit welcher Begründung wurde das Fach Werken/Textilarbeit ins Fach Sachkunde integriert, und wie hat sich die Stundenzuweisung für die Grundschulen seitdem verändert?

Zweitens: Welche Haltung hat der Senat dazu, dass es seit der Umstellung zum Schuljahr 2003/2004 an einigen Schulen in Bremen und Bremerhaven zum Wegfall oder zu starken Einschränkungen des Unterrichts im Fach Werken/Textilarbeit gekommen ist?

Drittens: Wie bewertet der Senat das Fach Werken/ Textilarbeit als Bestandteil der Stundentafel im Primarbereich, und wie stellt der Senat sicher, dass die Grundschulen auch künftig diese Fächerinhalte auch in Halbgruppen unterrichten können?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Integration der Fächer Technisches Werken und Textilarbeit berücksichtigt die neuere Curriculum-Entwicklung, die sich auch in Bundesländern wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durchgesetzt hat. In Niedersachsen, Bayern und sind die Fächer noch gesondert ausgewiesen, werden aber grundsätzlich nicht in Halbgruppen unterrichtet.

Es ist Unterrichtsprinzip der Grundschule, den Schülerinnen und Schülern Lernsituationen zu ermöglichen, in denen sie Neues entdecken und gestalten, Sachen erproben und bauen und Experimente wagen. Kinder erschließen sich die Welt, indem sie sich handelnd mit ihr auseinander setzen. Dies gilt vom ersten Tag des Schulbesuches an und beginnt nicht erst bei Einführung bestimmter Fächerinhalte wie zum Beispiel Bauen eines Holzautos. Inhalte der traditi

onellen Fächer Technisches Werken und Textilarbeit sind in den Lernbereich Sachunterricht integriert. Im Bremer Rahmenplan für den Sachunterricht sind die Inhalte im Lernfeld sechs Kinder begegnen Arbeit, Produktion und Technik abgebildet.

In der zum Schuljahr 2003/2004 in Kraft gesetzten Stundentafel sind die Fächer Sachunterricht, Textilarbeit und Technisches Werken als Lernbereich benannt und in den Klassen drei und vier mit je sechs Wochenstunden ausgewiesen, das bedeutet eine Erhöhung im dritten Jahrgang um eine Stunde. Eine Kürzung ist nicht vorgenommen worden.

Zu Frage zwei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat nach Auswertung einer Umfrage festgestellt, dass die spezifischen Inhalte des Technischen Werkens und der Textilarbeit an den Schulen weiterhin bearbeitet werden. An den meisten Schulen sind fächerverbindende Projektthemen entwickelt, aber auch die Schwierigkeiten benannt worden, diese Inhalte in ganzen Klassenverbänden zu vermitteln.

Werkräume sind in der Regel für Halbgruppen vorgesehen. Durch flexible Planung in Verzahnung mit der Betreuungsarbeit in der verlässlichen Grundschule sind von den Schulen unterschiedliche Modelle geeigneter Unterrichtsorganisation entwickelt worden.

Zu Frage drei: Der Senat ist der Auffassung, dass die von den Schulen begonnenen Innovationsschritte im Hinblick auf fächerintegrierende und projektorientierte Arbeit im Lernbereich Sachunterricht weiterhin unterstützt werden müssen. Notwendig sind zum Rahmenplan ergänzende Handreichungen und vor allem schulinterne Fortbildungs- und Beratungsangebote. Durch Rhythmisierung des Tagesablaufes, Flexibilisierung der Stundentafel und Verzahnung von Unterrichts- und Betreuungsarbeit werden Fächerinhalte des Werkens und der Textilarbeit auch weiterhin in kleinerer Gruppierung unterrichtet. ­

Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen): Also ist dem Senat bekannt, Herr Senator, dass die Fachräume für das Fach Werken nur für Halbgruppen ausgelegt sind, und daran würde sich meine Frage anschließen, ob Sie schon einmal mit 24 Kindern gleichzeitig gesägt haben.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Nein!

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Senat ist bekannt, dass die Fachräume nur für Halbgruppen ausgelegt sind und dass die inhaltliche Arbeit, die bisher geleistet worden ist, erschwert worden ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das habe ich eben exakt so verlesen. Ich darf aber darauf hinweisen, Frau Stahmann, dass an 64 Schulen, die wir jetzt aufgrund der Anfrage befragt haben, auch weiterhin in Halbgruppen gearbeitet wird. Lediglich elf Schulen haben angegeben, dass sie die Fachinhalte dieser beiden Fächer im Klassenverband vermitteln. Da wir eine durchschnittliche Frequenz an unseren Grundschulen von, wenn ich richtig informiert bin, 22,1 im letzten Schuljahr haben, dann werden Sie sehen, dass es in einigen Klassenverbänden möglich ist, das auch in diesen Frequenzen, die dann unter 20 sind, durchzuführen. Insofern vermute ich, dass es dazu gekommen ist, dass elf Schulen sagen, wir machen es im Klassenverband, und 64 Schulen machen es wie bisher, wie von Ihnen auch korrekt gefordert, in Halbgruppen.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Senator, die Arbeitsgemeinschaft der Bremer haben in unterschiedlicher Weise an die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen Briefe gerichtet mit dem Inhalt, dass sie es sehr bedauern, dass eine individuelle Förderung der Kinder erschwert wird durch die Integration der Fächer in dem Bereich von Sachkunde. Teilen Sie diese Einschätzung?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Nein, die kann ich nicht teilen, weil in allen Bundesländern eigentlich eine ähnliche Entwicklung ist, fächerübergreifend zu arbeiten, Lernfelder zu entwickeln. Die Position hier, die mir auch bekannt ist, kann ich nicht teilen, sondern ich glaube, die curricularen Entwicklungen, die ich eben gekennzeichnet habe, gehen eindeutig in eine richtige Richtung. Vielleicht gibt es noch Fortbildungs-, Beratungs-, und Unterstützungsbedarf, dann muss werden.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. (Bündnis 90/Die Grünen): Eine letzte! Herr Senator, wären Sie bereit, mit dem Zentralelternbeirat in Bremerhaven nochmals diese Fragestellung zu erörtern, da die Frage gerade für die Klassen zwei, drei und vier nach Auskunft des Elternbeirates noch nicht zufriedenstellend gelöst ist? Anscheinend gibt es in Bremerhaven Probleme, die es in Bremen momentan nicht so gibt. Wären Sie bereit, da noch einmal Gespräche zu führen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Frau Stahmann, Sie kennen mich seit langem als sehr kommunikationsfreudigen Senator, ich bin gern bereit, nach Bremerhaven zu kommen und mit dem ZEB zu diskutieren.

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die der Weser als FFH-Gebiet melden! Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen):

Wir fragen den Senat: Erstens: Welchen Stand haben die Beratungen und Verhandlungen des Senats mit der niedersächsischen Landesregierung zur Nachmeldung des Weser-Ästuars als FFH-Gebiet erreicht?

Zweitens: Wann beabsichtigt der Senat, das Weser-Ästuar als FFH-Gebietsvorschlag an die Europäische Kommission weiterzuleiten?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Senator Eckhoff: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu erstens und zweitens: Der Senat hat am 1. Februar 2005 beschlossen in Übereinstimmung mit der niedersächsischen Landesregierung, zum jetzigen Zeitpunkt gemeinsam nicht über eine Meldung des Weser-Ästuars als FFH-Gebiet zu entscheiden und zunächst weitere Beratungen und Verhandlungen abzuwarten beziehungsweise durchzuführen.

Die Landesregierung Niedersachsens ist bislang bei ihrer Auffassung geblieben, dass das Weser-Ästuar nicht als FFH-Gebiet zu melden ist, und hat dies gegenüber der EU-Kommission mit der fehlenden fachlichen Eignung des Weser-Ästuars und der bereits erfolgten Meldung des Elbe-Ästuars und von Teilen des Ems-Ästuars begründet. An diesem Sachstand hat sich seitdem nichts geändert.

Die EU-Kommission prüft derzeit detailliert die Unterlagen aller Bundesländer und behält sich mit Verweis auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren vor, nach vollständiger Prüfung weitere Unterlagen und Stellungnahmen einzufordern.

Der Senat wird nach weiterer Klärung und Abstimmung in dieser Angelegenheit entscheiden.

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen):

Ist es richtig, dass quasi keine Verhandlung stattgefunden hat, sondern dass Bremen sagt, wir hängen uns einfach an Niedersachsen an, denn das, was die entscheiden, das machen wir auch so?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Eckhoff: Nein, das ist so nicht richtig, dass wirsagen,wasdieentscheiden,machenwirauchautomatisch so! Die Verhandlungen werden im Moment geführt zwischen Niedersachsen und der EU, immer über den Umweg Bundesregierung et cetera, und dort hat Niedersachsen diverse Punkte wohl abgearbeitet und hat diese Unterlagen dort dazu nachgereicht.

Die EU-Kommission prüft das, und irgendwann wird es dann einen Bericht der EU-Kommission geben beziehungsweise zunächst einmal der Generaldirektion Umwelt, die das dann an die EU-Kommissare weiterleiten wird. Wenn der vorliegt, das wird aber frühestens im Herbst des Jahres der Fall sein, werden wir uns im Senat noch einmal mit diesem Bericht auseinander setzen.

Präsident Weber: Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben es zwar schon angedeutet, aber das noch einmal auf den Punkt gebracht: Ist davon auszugehen, dass, wenn der Bericht vorliegt im Herbst und aussagt, es ist erforderlich, weil die fachlichen Kriterien erfüllt sind, das Weser-Ästuar zu melden, dass dann der Senat die Nachmeldung vornehmen wird?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Eckhoff: Das ist eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist, dass wir die Meldung nicht vornehmen werden. Das wird der Senat dann entscheiden, wenn der Bericht vorliegt. Sie wissen doch genau, mit der Frage haben wir uns am 1. Februar beschäftigt, dass es unterschiedliche Auffassungen im Senat dazu gibt. Seitdem gibt es keinen neuen Sachstand im Endeffekt, weil die Generaldirektion Umwelt, die ihren Bericht eigentlich im April oder Mai vorlegen wollte, ihn jetzt auf Herbst verschoben hat.

Dafür kann der Bremer Senat nichts.