Baugrundstücke

Bauweise

Die Dreiecksfläche nördlich der Otto-von-Bismarck-Allee ausgenommen, für die zugunsten der Einbindung in den Landschaftsraum des Spreebogens offene Bauweise festgesetzt wird, werden im Sondergebiet keine Festsetzungen zur Bauweise gemacht, weil die Bauflächen jeweils zur Bebauung mit einem Baukörper vorgesehen sind, dessen Form und Gestaltung sich aus dem besonderen Nutzungszweck ergibt und über Wettbewerbe gefunden worden ist. Die prägnante städtebauliche Form, die für die Formulierung des entwurfsbestimmenden Bebauungsbandes Band des Bundes erwünscht ist, soll im wesentlichen durch die Alleen gesichert werden.

Verkehrsflächen Motorisierter Individualverkehr

Auf der Grundlage von Modellrechnungen wurden die zukünftigen Verkehrsbelastungen für das Straßennetz ermittelt. Dabei erfolgte eine Überlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit dem Personenfernverkehr und dem Wirtschaftsverkehr sowie verkehrslenkender Maßnahmen. Im Ergebnis wurden Verkehrsbelastungsbilder und Verkehrsstromanalysen erstellt. Die höchste Verkehrsbelastung ist mit ca. 16.800 Kfz/Tag nördlich des Spreebogens im Zuge der Ost-West-Straßenverbindung zwischen Reinhardtstraße und Alt-Moabit prognostiziert. Im inneren Spreebogen beträgt die Verkehrsbelastung infolge der Sperrung der Willy-Brandt-Straße zwischen Bundeskanzleramt und Forum ca. 2400 Kfz/Tag entlang des Forums sowie ca. 8.000 Kfz/Tag auf der Scheidemannstraße. Grundsätzlich lässt sich aus den berechneten Kfz-Belastungen ableiten, dass zur Abwicklung des Verkehrs im Planungsgebiet auf allen Straßenabschnitten eine Fahrspur je Richtung für den fließenden KfzVerkehr erforderlich und ausreichend ist. Bei der Dimensionierung der Straßenquerschnitte wurde in Abstimmung mit dem Bund der Verminderung von Durchgangsverkehr im Parlaments- und Regierungsviertel Rechnung getragen.

Der prognostizierte Verkehr von 100 Lieferfahrzeugen täglich und die Bedienung der rund 700 Tiefgaragenplätze im Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanbereiches II-200 hat eine nur geringe zusätzliche Belastung des Straßennetzes zur Folge. Die verkehrliche Anbindung dieser Tiefgaragen ist bei der Funktionszuweisung der einzelnen Straßen sowie bei ihrer Gestaltung berücksichtigt.

Bauliche Verbindungen der verschiedenen Bundestagsstandorte unter Straßenniveau und unter der Spree, deren Notwendigkeit sich aus den Planungen für ein unterirdisches, zentral erschlossenes Andienungs- und Tiefgaragensystem ergibt, werden durch die Belastung von Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ermöglicht.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Haupterschließung des Parlamentsbereichs durch den ÖPNV soll durch ein Schnellbahnsystem (U 5) erfolgen. Der U-Bahnhof Reichstag liegt zentral im Spreebogens. Seine Erreichbarkeit aus dem Untersuchungsgebiet ist im Mittel in 5 Minuten gegeben (vergleiche Punkt 3.5 der Vorbemerkungen).

Durch die für später vorgesehene S-Bahn mit einem Bahnhof östlich des Reichstaggebäudes wird die Situation weiter verbessert.

Die Oberflächenerschließung soll durch Busse und langfristig durch die Straßenbahn erfolgen.

Ruhender Verkehr

Das Abstellen der Reisebusse von Besuchergruppen ist auf einem eigenen Busparkplatz auf dem Moabiter Werder ­ außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes - möglich.

Auf der Grundlage von Beschlüssen der Baukommission des Deutschen Bundestages und nach Planungen der Bundesbaugesellschaft soll die Erschließung der Bundestagsbauten zur Andienung und für den ruhenden Verkehr über eine zentrale Zufahrt im Verlauf der Verlängerung der Otto-von-Bismarck-Allee östlich der Spree und dem Bau eines zentralen Ver- und Entsorgungstunnels erfolgen. Dementsprechend steht dem allgemeinen Verkehr in diesem Bereich der Allee nur die Nordfahrbahn zur Verfügung. Eine zusätzliche Ausfahrt für PKW wird planungsrechtlich in der Otto-von-Bismarck-Allee gesichert.

Von den oben genannten 700 Tiefgaragenstellplätzen insgesamt werden 530 Stellplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO festgesetzt. Eine Verteilung auf die Baufelder erfolgt durch die textliche Festsetzung 5.1. Da die Baugrundstücke im Plangebiet einem Eigentümer zugeordnet werden können und unter Berücksichtigung der entwicklungsrechtlichen Maßnahmen, ist die Festsetzung vollziehbar.

Mit Ausnahme der Anlage von Stellplätzen für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl - da es sich im Geltungsbereich um öffentlich zugängliche Gebäude handelt - sowie unter Berücksichtigung des besonderen Nutzungszweckes im Sondergebiet für die Fahrbereitschaft sind oberirdische Stellplätze und Garagen unzulässig (TF 5.1). Der Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Eine Beeinträchtigung des Stadtbildes soll an diesem bedeutenden Standort vermieden werden.

Fußgängerverkehr, Radverkehr

Mit großzügig bemessenen Straßenräumen sowie drei neuen, allgemein öffentlichen Fußgängerbrücken über die Spree, die durch textliche Festsetzung auch für Radfahrer zur Verfügung stehen, werden für den Fußgänger- und Fahrradverkehr großzügige Wegeverbindungen angeboten.

Sofern Fahrradverkehr im Straßenraum gesondert berücksichtigt wird, sind vorzugsweise Radfahrstreifen vorgesehen. Da die Enteilung der Straßenverkehrsfläche nicht Gegenstand der Festsetzung ist, erfolgt keine gesonderte Festsetzung. Ordnungsrechtlich soll gesichert werden, dass Radfahrer auch auf Wegen angrenzender Grünanlagen fahren dürfen.

Die geplante Fahrradhauptroute (Umlandroute Nr. 4) verläuft entlang der Ebertstraße - PaulLöbe-Allee - Forum - Spreebogenpark - Fußgängersteg (Gustav-Heinemann-Brücke) über die Spree sowie über das Alexanderufer und wird in den Planungen berücksichtigt.

Versorgungsleitungen, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen

Die Haupterschließung im inneren Spreebogen wird über die Alleen erfolgen. Die Festsetzung von Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind, erfolgte nach den jeweiligen Erfordernissen, in der Regel für den Träger der Straßenbaulast zugunsten der Allgemeinheit und zugunsten der zuständigen Unternehmensträger. Davon betroffen sind in erster Linie Brückenbauwerke und Uferbereiche. Soweit es sich dabei um Fußgängerbrücken handelt, ist dort ein Fahrrecht lediglich für Radfahrer vorgesehen. Ordnungsrechtlich soll ­ außerhalb des Planungsrechtes - gesichert werden, dass Radfahrer auch auf Wegen angrenzender Grünanlagen fahren dürfen.

Zur unterirdischen Verbindung der Einrichtungen des Deutschen Bundestages in den Teilplänen I-200 (Pariser Platz, Dorotheenblöcke), II-200 c (Bundestag) und II-200 d (Platz der Republik/Reichstag) werden unterirdische Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aufgenommen.

Innerhalb des im Bebauungsplan vorgegebenen Rahmens wird zusätzlich die zulässige Breite der Tunnelbauten angegeben, so dass ein ausreichender Spielraum die jeweiligen Umstände und konkreten Belange nach der Abwägungsnotwendigkeit berücksichtigen kann.

Nicht beeinträchtigt werden dürfen dabei Rechte anderer - insbesondere Leitungsrechte und Pflanzbindungen in den Alleen, die für den städtebaulichen Gesamteindruck wichtig sind.