Der kontaminierte Boden befindet sich auf der rückwärtigen Teilfläche dieses Grundstücks die als Gemeinschaftsanlage festgesetzt

Ein weiterer Altlastenverdacht - aufgrund einer Kraftfahrzeug-Service-Werkstatt - ist unter der Nr. 4120 im Altlastenverdachtsflächenkataster der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz auf dem Grundstück Liebenwalder Straße 33 registriert.

Der kontaminierte Boden befindet sich auf der rückwärtigen Teilfläche dieses Grundstücks, die als Gemeinschaftsanlage festgesetzt wird.

Im Zuge der Planreifeerklärung zum Bauvorhaben auf dem Grundstück Seestraße 62 wurde mit der Antragstellerin ein öffentlich rechtlicher Vertrag über eine Verpflichtung unter anderem zum Erwerb der rückwärtigen Grundstücksteilfläche und zur Durchführung von Untersuchungen und - erforderlichenfalls - zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen des Grundstücks Liebenwalder Straße 33, geschlossen.

Damit wurde sichergestellt, dass ein etwa vorhandenes Gefährdungspotential vor Herstellung der Gemeinschaftsanlage ausgeräumt wurde und die Altlasten der angestrebten Nutzung nicht entgegenstehen.

Es ist beabsichtigt, im Geltungsbereich des sich nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes III-213 a anschließenden Bebauungsplanes III-213 b Gewerbegebiet festzusetzen. In unmittelbarem Anschluss an die Grundstücke Liebenwalder Straße 32 - 34 schließt sich jedoch nicht überbaubare Grundstücksfläche an. Dadurch ergibt sich ein Abstand zwischen der Freizeit- und Bewegungsfläche für Erwachsene und dem Kinderspielplatz als Gemeinschaftsanlage zu den nördlich gelegenen Gewerbegebäuden von 11 bis 50 m. Zudem ist die Fläche der Gemeinschaftsanlage durch die Festsetzung der Anpflanzung von Bäumen in gewissem Umfang abgeschirmt. Der Bebauungsplan III-213 b befindet sich derzeit noch im Verfahren und hat in der Zeit vom 4.Oktober 2005 bis einschließlich 4.November 2005 öffentlich ausgelegen. Die diesbezügliche abschließende Abwägung findet bei Festsetzung zu diesem Bebauungsplan statt.

Für die vom Geltungsbereich berührten Abschnitte und Teilflächen der Malplaquet-, Liebenwalder und Seestraße wird Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, deren Straßenbegrenzungslinien die ursprüngliche Straßenbegrenzungs- bzw. Straßenfluchtlinien aufnehmen.

Die somit ausreichend erschlossenen Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes III-213 a befinden sich im Privateigentum.

Die Erschließung der oberirdischen Stellplätze auf dem Grundstück Liebenwalder Straße 24 - 28 erfolgt zum Teil über das Baugrundstück Liebenwalder Straße 23.

Zwecks dauerhafter Sicherung wurde im Bebauungsplan eine Fläche, die mit einem Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher des Grundstücks Liebenwalder Straße 24 - 28 zu belasten ist, ausgewiesen.

Der Bebauungsplanbereich ist durch öffentliche Verkehrsmittel - U-Bahnlinien 6 und 9 sowie mehrere Straßenbahn- und Autobuslinien - gut erreichbar.

Die Festsetzungen des Bebauungsplan III-213b zur Bebauung einer Teilfläche des Grundstücks Seestraße 62 ­ 63 A bereiten gegenüber dem bisherigen Planungsrecht (Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 der beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe V/3 ausweist) keinen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 8 a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (a.F.) vor.

Von den Überleitungsvorschriften der §§ 233 Abs. 1, 243 Abs. 2 und 244 Abs. 1 Baugesetzbuch wird Gebrauch gemacht.

II. Verfahren

Das damalige Bezirksamt Wedding von Berlin fasste am 1. März 1988 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes III-213 a gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs.

Der Beschluss des damaligen Bezirksamtes Wedding von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Amtsblatt für Berlin 1988, S. 556 bekannt gemacht.

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Erörterung mit den Bürgern nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs fand in der Zeit vom 13. März 1989 bis einschließlich 17. April 1989 statt.

Parallel dazu ist die beabsichtigte Neugestaltung des Sanierungsgebietes mit den Betroffenen gemäß § 137 des Baugesetzbuchs für die Grundstücke Liebenwalder Straße

- 34 A, Malplaquetstraße 17, 18 und 20 und für eine Teilfläche des Grundstücks Seestraße 62 ­ 63 A im Sanierungsgebiet Schulstraße am 12. April 1989 erörtert worden.

Die Ergebnisse sowohl der Bürger- als auch der Betroffenenbeteiligung sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt worden.

Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuchs beteiligt. Die erforderlichen Änderungen wurden veranlasst.

Hinweise der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen vom 12. Dezember 1991 und vom 5. März 1992 führten noch vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes - im Zuge der Planreifeerklärung für das Bauvorhaben auf der Teilfläche des Grundstücks Seestraße 62 ­ 63A - zur Ausfertigung des ersten Deckblattes vom 4. Februar 1992 und des zweiten Deckblattes vom 19. März 1992.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs hat der Entwurf des Bebauungsplanes III-213 a mit den Deckblättern vom 4. Februar 1992 und 19. März 1992 nach fristgerechter Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 10. April 1992 S. 1100 in der Zeit vom 27. April 1992 bis einschließlich 29. März 1992 öffentlich ausgelegen.

Die nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu Beteiligenden wurden von der öffentlichen Auslegung schriftlich am 10. April 1992 informiert; Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) wurden nicht geäußert.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplanentwurf wurde von acht Bürgern wahrgenommen.

Ein Bürger brachte Bedenken gegen die textliche Festsetzung Nr. 2 zum Ausdruck, die im Mischgebiet die Ausbildung des achten Vollgeschosses als Pultdach regelt. Vorgeschlagen wurde, das oberste Geschoss als zurückgesetztes Staffelgeschoss auszubilden, um damit einer erkennbaren Überschreitung der Traufhöhe des Altbaus durch den Neubau in der Bauflucht entgegenzuwirken und so eine Angleichung an das in der Planergänzungsbestimmung Nr. 3 beabsichtigte Ziel zu erhalten.