Zugangsvoraussetzungen

Allgemeines Anlass für die Änderung der Kunsthochschulzugangsverordnung ist die Einführung neuer künstlerischer Studiengänge an der Universität der Künste und der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch". An der Universität der Künste wurde der bisherige Diplomstudiengang „Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation" in einen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang umgewandelt mit der Folge, dass als Zugangsvoraussetzung neben der allgemeinen Hochschulreife künftig zusätzlich eine künstlerische Begabung erforderlich sein soll (Artikel I Nr. 1 der Änderungsverordnung). Des weiteren ist beabsichtigt, neben dem an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch" bereits bestehenden künstlerischen Studiengang „Choreografie" weitere künstlerische Studiengänge im Bereich „Tanz / Tanzpädagogik" einzurichten. Für die neuen Studiengänge soll ­ wie bei den bestehenden ­ als Zugangsvoraussetzung eine besondere künstlerische Begabung festgelegt werden (Artikel I Nr. 1 der Änderungsverordnung). Darüber hinaus wird die Zugangsvoraussetzung für den eingestellten Studiengang Electronic Business gestrichen.

Im Anhörungsverfahren nach § 41 GGO II, in dem der Universität der Künste Berlin und den übrigen künstlerischen Hochschulen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, hat sich lediglich die vor allem von den Änderungen betroffene Universität der Künste geäußert.

Diese Hochschule war mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

b) Einzelbegründungen:

1. Zu Artikel I Nr. 1:

Nachdem die Universität der Künste ihren wissenschaftlichen Studiengang "Gesellschaftsund Wirtschaftskommunikation" in einen künstlerischen umstrukturiert hat, wird der Geltungsbereich der Verordnung auf sämtliche Studiengänge dieser Hochschule erstreckt.

Gleichzeitig wird im Hinblick auf die Umstellung der Studiengänge auf das gestufte System klargestellt, dass die Zugangsvoraussetzungen für alle grundständigen Studiengänge gelten.

Der Akademische Senat der Universität der Künste hat am 11. Januar 2006 beschlossen, den Studiengang „Electronic Business" einzustellen. Da dieser Studiengang an keiner der übrigen Berliner künstlerischen Hochschulen angeboten wird, kann die Festlegung einer entsprechenden Zugangsvoraussetzung entfallen. Demzufolge wird in Absatz 1 Nr. 1 der bisherige Buchstabe c gestrichen.

In Folge der Reformierung des Diplomstudiengangs Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Universität der Künste in einen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang ist es erforderlich, die Zugangsvoraussetzungen für diesen Studiengang festzulegen.