Verkehr 31 Anregung. Der Rückbau der Straßen führe zu Stauerscheinungen und zu ungewollten Umwegeverkehr durch die Nebenstraßen

Abwägung:

Der Flächennutzungsplan weist für den Geltungsbereich gemischte Baufläche M1 mit Konzentration für Einzelhandel aus. Bauflächen dieser Kategorie sind Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und Dichte, die die übergeordnete Bedeutung der Zentren verdeutlicht. In Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan setzt der Bebauungsplan daher Kerngebiet fest.

Ein Widerspruch ist hier nicht erkennbar.

3. Verkehr:

Anregung:

Der Rückbau der Straßen führe zu Stauerscheinungen und zu ungewollten Umwegeverkehr durch die Nebenstraßen. Die Festsetzung der Straßenbreite der Mollstraße und der KarlLiebknecht-Straße sei von Beliebigkeit geprägt, da nicht begründet werde, warum es nicht bei den derzeitigen Straßenbreiten bleiben könne. Die Darstellung in der Begründung, dass die trennende Wirkung der Straßen minimiert werde, träfe nicht zu, da im Wesentlichen die Gehwege überbaut würden und diese Wirkung durch den Bau der Straßenbahn verstärkt werde. Zudem seien Radwege ausreichend zu berücksichtigen und die Gehwege sollten breiter sein.

Abwägung:

Diese Anregung wurde bei der Planung bereits weitgehend berücksichtigt. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem, die überdimensionierten Straßenräume zurück zu bauen.

Damit wird die trennende Wirkung dieser Straßen abgeschwächt. Zugleich müssen jedoch die Verkehrsflächen auch genügend Raum zur Abwicklung des Durchgangsverkehrs wie auch des Quell- und Zielverkehrs bieten. Die Planung sieht hier einen Rückbau der Straße „Alexanderplatz" sowie der Karl-Liebknecht-Straße und Mollstraße vor. Ausdrückliches Ziel der städtebaulichen Neugestaltung ist es, durch die Verengung und bauliche Fassung der Verkehrsflächen eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen. Die Funktionsfähigkeit der Straßenbreiten wurde unter Berücksichtigung auch dieser Belange ermittelt. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen ist jedoch nicht Gegenstand der Festsetzung, aber die Vorplanungen für die Hauptstraßen berücksichtigen selbstverständlich ausreichende Gehwege entsprechend der Funktion der Straßen sowie Radwege ggf. kombiniert mit Busspuren.

Anregung:

Die Planung widerspreche dem Modal-split von 80:20 und damit dem StEP Verkehr, da durch die künftigen Tiefgaragen neuer Verkehr in die Innenstadt gezogen werde. Es gäbe keinen Innenstadtring, daher könne nicht in der Begründung davon ausgegangen werden.

Abwägung:

Die Zielstellung, die hervorragende Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV zu nutzen, ist wesentliche Grundlage der Planung. Daher ist bei einer Orientierung an einem Modal-Split von 80:20 davon auszugehen, das die Belastung im Straßennetz im geringem Umfang steigt, während der ÖPNV einen starken Zuwachs verzeichnen wird. Für die Nutzer und Besucher der privaten Bauflächen können in ausreichendem Umfang Stellplätze in Tiefgaragen realisiert werden. (vgl. textliche Festsetzung Nr. 4.2). Diese lösen keinen zusätzlichen Verkehr aus. Ergänzend wird im südlich angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplans I-B4a2 eine (öffentlich zugängliche) Tiefgarage vorgesehen, die ihrem Umfang nach aber ebenfalls keinen erheblichen zusätzlichen Verkehr verursacht.

Anregung:

Die Zahl der zulässigen Stellplätze sollte reduziert (halbiert) werden, da diese über den in der Innenstadt üblichen Wert lägen. Da das vorhandene Parkhaus an der Keibelstraße mit ca. 460 Stellplätzen überwiegend von Anwohnern genutzt werde, sei bei Umsetzung der Planung ein entsprechender Ersatz erforderlich, da die künftigen Tiefgaragen durch die jeweiligen Nutzer der Baufelder in Anspruch genommen würden. Die Planung führe zur Vernichtung von Stellplätzen.

Abwägung:

Die Zahl der zulässigen Stellplätze wird durch die textlicher Festsetzung 4.2 geregelt und sichert zum einen eine angemessene Zahl von Stellplätzen und schränkt zugleich die zulässigen Stellplätze unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens sowie aus städtebaulichen Gründen ein. Das in der Anregung benannte vorhandene Parkhaus an der Keibelstraße befindet sich außerhalb des Bebauungsplanbereiches und ist von den Festsetzungen dieses Planes nicht betroffen.

Anregung:

Der Verschiebung und Verlängerung der Keibelstraße bis zum Alexanderplatz werde widersprochen. Historisch hatte die Straße niemals diesen Verlauf. Zudem würde die Planung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen. Den hiermit verbundenen Grundstücksverkäufen werden nicht zugestimmt. Die vorhandene Keibelstraße bewirke im Gegensatz zur geplanten eine Verkehrberuhigung. Die schrägen Durchwegungen im Plangebiet werden abgelehnt.

Abwägung:

Der Grundstücksverkauf bezieht sich ebenfalls auf einer Fläche im festgesetzten Bebauungsplan I-B4a und kann hier nicht Gegenstand der Abwägung sein. Hinsichtlich der Verlängerung der Keibelstraße und der Anbindung zum Alexanderplatz kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dadurch kein nennenswertes zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Schleichverkehr erzeugt wird, da sowohl im Bereich der Mollstraße als auch am Alexanderplatz nur eine Rechtsabbiegemöglichkeit gegeben sein wird. Auch bei den restlichen neuen Wohnstraßen ist davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen grundsätzlich durch die

Nutzer und Besucher der anliegenden Gebäude bestimmt werden wird. Die Straßenbreiten und geplanten Straßenprofile sind dementsprechend ausgelegt.

Anregung:

Die Planung würde den Autoverkehr fördern und sei fußgängerfeindlich. Insbesondere an der Karl-Liebknecht-Straße werde der Fußgänger einer Feinstaub- und Lärmbelastung ausgesetzt. Damit widerspreche die Planung den Anforderungen des § 1 BauGB, der die Schaffung gesunder Arbeits- und Lebensbedingungen fordere. Durch den Bau weiterer Straßen würden die vorhandenen Defizite im Plangebiet ­ kein Grün und keine Aufenthaltsqualität ­ verstärkt. Durch das Aufbrechen der Blöcke werde der Verkehrlärm ­ verstärkt durch die Straßenbahn - in die bisher ruhigen Innenbereiche geleitet. Die Zwischennutzung der Grundstücke als Parkplatz führe zur steigenden Verkehrbelastung in der Keibel- und Wadzekstraße.

Abwägung: Wesentliches Planungsziel ist ­ wie bereits dargelegt - der Rückbau der derzeit überdimensionierten Straßenräume (Alexanderplatz, Karl-Liebknecht-Straße, Mollstraße). Die neuen Planstraßen haben, entsprechend ihrer Erschließungsfunktion für die geplante Neubebauung eine angemessene Straßenbreite. Die Breite der Gehwege wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, jedoch ermöglicht die Gesamtbreite der Straßenverkehrsflächen eine ausreichende Breite der Gehwege, entsprechend der Funktion der verschiedenen Straßen. Die Belange der Fußgänger wurden demzufolge in der Planung berücksichtigt. Die Gehwegbereiche an den Hauptverkehrsstraßen bieten aufgrund bereits vorhandener Lärmbelastung keine Aufenthaltsqualität. Auch die Feinstaubbelastung ist im Plangebiet entlang der Hauptstraßen sehr hoch. Die Bewertung der Belastung erfolgte auf der Grundlage von Gutachten, wie in der Begründung dargelegt. Die Feinstaubbelastung kann nur durch geeignete Maßnahmen der Gemeinde ­ außerhalb des Bauplanungsrechts ­ z. B. durch verkehrslenkende Maßnahmen gesenkt werden. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt. Die Auswirkungen, die sich durch die Öffnung der vorhandenen Bebauung entlang der Karl-Liebknecht-Straße ergeben, wurden untersucht. Das Gutachten ergab, dass an den relevanten Fassaden die Anspruchsvoraussetzungen der 16. BImSchV für Schallschutzmaßnahmen nicht erfüllt sind und demzufolge keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen vorgebracht werden können.

Beeinträchtigungen durch mögliche Zwischennutzungen können nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahren abgewogen werden und sind gesondert im zuständigen Bezirksamt vorzubringen.

Anregung:

Durch die künftige Nutzung (Handel und Gastronomie) in den Erdgeschosszonen werde die Inanspruchnahme der Gehwegbereiche zur Belastung für den Fußgängerverkehr und zur