§ 34 BauGB zulässigen Bebauung und Nutzung wäre deshalb eine nahezu flächendeckende Versiegelung zulässig
III. Auswirkungen des Bebauungsplans III.1 Auswirkungen auf die Umwelt
Für die Beurteilung, ob aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Eingriff in Natur und Landschaft zu erwarten ist, ist das zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bestehende Planungsrecht maßgebend. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes IV-2d liegenden Grundstücke befanden sich im Januar 1992 im unbeplanten Innenbereich. Der Versiegelungsgrad im Plangebiet lag bei ca. 91 %. Das Gebiet war gewerblich geprägt. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2d war nach § 34 Baugesetzbuch, wonach die Grundstücke einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen sind, zu beurteilen.
Nach der seinerzeit gem. § 34 BauGB zulässigen Bebauung und Nutzung wäre deshalb eine nahezu flächendeckende Versiegelung zulässig gewesen.
Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt wurde 1997 ein gesondertes Eingriffsgutachten erstellt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2d wurde der Bestand an abiotischen Standortfaktoren, Biotoptypen und die das Landschaftsbild prägenden Gegebenheiten erfasst.
Für den Bestand wurde im Wesentlichen festgestellt: Die Funktionsfähigkeit des Bodens ist, insbesondere aufgrund des hohen Versiegelungsgrades, stark eingeschränkt und von untergeordneter Bedeutung für Natur und Landschaft. Aufgrund der stark eingeschränkten Grundwasseranreicherung und des zu vernachlässigenden Regenrückhaltevermögens ist die Bedeutung des Schutzgutes Wasser für Natur und Landschaft im Plangebiet als gering zu bezeichnen. Die Bedeutung des Standortes für Natur und Landschaft bezüglich des Schutzgutes Klima / Lufthygiene ist als gering zu bezeichnen. Die für den Biotopschutz wertvollen Vegetationsbereiche nehmen ca. 8 % des gesamten Plangebietes ein. Mit 0,6 ha am weitesten verbreitet sind die artenreicheren ruderalen Staudenfluren vertreten (5% der Gesamtfläche). Folgende durch Festsetzungen abgesicherte Inhalte des Bebauungsplanes IV-2d wirken sich positiv auf die Belange von Natur und Landschaft aus:
· Es wird eine öffentliche Parkanlage (ca. 39.000 m2 mit öffentlichen Spielflächen festgesetzt.
· In den Kerngebieten sind ebenerdige Stellplätze durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je sechs Stellplätze ist ein hoch wachsender Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten (TF 6).
· Die Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung August-Lindemann-Straße ist mit hoch wachsenden Bäumen in der Weise zu bepflanzen, dass der Eindruck einer ununterbrochenen Baumreihung entsteht. Die Bepflanzungen sind zu erhalten (TF 7).
Seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen auf dem Alten Schlachthof sind im gesamten Areal bis heute 485 neue Bäume entlang der Straßen und in den öffentlichen Grünflächen gepflanzt worden. Damit ist die als Ausgleich für die Fällung von 63 größeren Bäumen geforderte Zahl von 567 fast erreicht. Bis zur Fertigstellung der Erschließungsarbeiten wird die geforderte Zahl wesentlich überschritten werden.
Im Ergebnis wird die Realisierung des Bebauungsplans für die Schutzgüter Boden und Wasser wesentliche Verbesserungen mit sich bringen. Für das Schutzgut Klima / Lufthygiene kann ebenfalls von einer Verbesserung ausgegangen werden. Der Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotope ist zumindest quantitativ ausgeglichen. Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild stellt sich insofern eine Verbesserung ein, als dass die denkmalgeschützte Bausubstanz besser erlebbar und in einen angemessenen Rahmen gestellt wird. Zudem wird sie durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Die Möglichkeit, das Plangebiet zu Erholungszwecken zu nutzen, wird durch die städtebauliche Neuordnung überhaupt erst hergestellt.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans kein Eingriff mit erheblichen oder nachteiligen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten ist.
III.2 Sonstige Auswirkungen und Maßnahmen
Zur Realisierung des Bebauungsplans IV-2d sind bzw. waren die im Folgenden genannten Maßnahmen erforderlich:
· Umsiedlung derzeit ansässiger Betriebe bzw. Umsetzung im Planungsgebiet -> bereits erfolgt
· Bodenordnung durch Flurstücksverschmelzung und Neubildung mit Teilungsvermessung von Grundstücken -> weit gehend bereits erfolgt
· Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen -> teilweise bereits erfolgt bzw. in Durchführung
· Veräußerung baureifer Grundstücke, eventuell mit Auflagen zu baulichen Details und zur Realisierung des Vorhabens -> teilweise bereits erfolgt bzw. in Durchführung
· Planung und Realisierung der öffentlichen Grünflächen -> Detailplanung bereits erfolgt, Beginn der Durchführung in 2004
· Verkabelung der 110kv-Leitung -> bereits erfolgt III.3. Finanzielle und personelle Auswirkungen
Zur Realisierung der öffentlichen Räume sind für den Zeitraum 2004 2007 Ordnungsmaßnahmen für die Freiräumung und Erschließung wie folgt erforderlich.
a) Ordnungsmaßnahmen Freiräumung 0,55 Mio.
b) Ordnungsmaßnahmen Erschließung 1,63 Mio.
Die Ordnungsmaßnahmen sind mit Ausnahme der Herstellung des südlichen Teilstücks der August-Lindemann-Straße mit Kosten von rund 67.000 abgeschlossen. Kosten für Grunderwerb fallen nicht an, da das Treuhandvermögen Eigentümerin aller im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-2d liegenden Flächen ist.
Die Finanzierung der Ordnungsmaßnahmen zu a) und b) erfolgte/erfolgt über das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Alter Schlachthof. Die Finanzierung der Errichtung des Blakensteinparks erfolgte zu Lasten des Haushalts aus Kapitel 1240, Titel 894 72.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich nicht.