Darlehen

Meinen Kenntnissen nach ist es aber gerade in diesen Stadtteilen so gewesen, dass das Angebot, auch das Taktangebot, sukzessive verschlechtert wurde, was natürlich dann auch immer einen Rückgang der Fahrgäste nach sich zieht. Insofern plädiere ich dafür, dass man sich zukünftig frühzeitig Fahrgastentwicklungen anschaut, um darauf zukünftigauchfrühzeitigeventuellmitflexiblerenÖPNVSystemen reagieren zu können. ­ Danke schön!

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Ich glaube aber, wenn ich das noch ergänzen darf, dass wir das schon in weiten Teilen machen, dass wir sehr wohl schauen, zum Beispiel die neuen Gewerbegebiete vernünftig zu erschließen, dass wir in anderen Bereichen auch versuchen, durch Kombinationsmodelle tatsächlich dort zum Beispiel mit Großraumtaxen Lösungen zu finden, dass es Angebote gibt wie das Frauen-Nacht-Taxi, das ja auch sehr flexibel ist, gerade auch dieser größer werdenden Zielgruppe zu entsprechen. Das wird also schongemachtwerdenundwirdauchweitergemacht.

Wenn aber in einzelnen Gebieten im Endeffekt so gut wie kein Verkehr stattfindet ­ und das ist ja speziell die alte Strecke von Woltmershausen nach Huchting, die wir uns dort anschauen ­, dann ist es sehr schwer, dort ein Angebot entsprechend aufrechtzuerhalten.

Das Problem wird sicherlich für die Zukunft zu lösen sein, weil wir auch im Bereich des ÖPNV eine Bündelung brauchen, das ist klar.

Wenn wir den Zuschuss halbieren, dann werden wir uns auch mit einzelnen Angeboten auseinander setzen müssen. Dass das immer vor Ort diskutiert wird, ist doch auch eine Selbstverständlichkeit. Das hatten wir zuletzt in Lesum, wenn ich mir Herrn Liess anschaue, mit der Linie 70/71 war das, glaube ich.

Es wird immer Diskussionen geben, wenn bewährte Strecken zumindest verändert werden, das ist vollkommen klar.

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff Auszahlung der Leistungszulagen für Berufsschullehrer.

Die Antwort ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Allers, Perschau und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Allers!

Abg. Frau Allers (CDU): Wir fragen den Senat:

Wie hoch waren die seit 1997 einbehaltenen Besoldungsanteile für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer prozentual und absolut?

Wann wird der Senat die geplanten leistungsbezogenen Elemente einführen und die seit 1997 einbehaltenen Beträge ausschütten?

Inwiefern ist durch den Senat die generelle Umstellung auf ein leistungsbezogenes Besoldungssystem für Lehrerinnen und Lehrer geplant?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Staatsrat Lühr: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Anfrage nimmt offenbar Bezug auf die Neuregelung der Bemessung des Grundgehalts für die Beamtinnen und Beamten durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997. Durch dieses Gesetz wurden die Grundgehaltstabellen neu geschnitten, es gibt seitdem weniger Stufen, die Besoldung steigt degressiv an, das Endgrundgehalt wird später erreicht. Wo diese Umstellung zu Verschlechterungen bei Einzelnen geführt hat, haben die betroffenen Beamtinnen und Beamten einen Ausgleich in Form einer abbaubaren Ausgleichszulage erhalten. Diese Regelung hat dazu geführt, dass niemand finanzielle Einbußen im Zusammenhang mit der Umstellung der Gehaltstabelle hinnehmen musste. Es ist deshalb nicht zutreffend, dass von den Beamtinnen und Beamten Besoldungsanteile einbehalten wurden und dass es eine besondere Regelung für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer gibt.

Zu Frage zwei: Die mit dem eingangs erwähnten Bundesgesetz eröffneten Handlungsspielräume für die Länder bei der Ausstattung leistungsbezogener Elemente in der Besoldung der Beamten hat der Senat durch die Bremische Leistungsprämien- und Zulagenverordnung vom 7. Juli 1998 genutzt. Seitdem haben die Dienstvorgesetzten die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten, die herausragende besondere Leistungen erbringen, einmalige Prämien oder befristete Leistungszulagen zu gewähren. Von dieser Möglichkeit wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht.

Für den Produktbereich Schulen ist die Verordnung bisher nicht zur Anwendung gekommen, da in den Hauhaltsgesetzen keine zusätzlichen Mittel für diese Prämien bereitgestellt wurden und die bewilligten Personalmittel zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung benötigt und eingesetzt werden.

Zu Frage drei: Eine generelle Umstellung auf ein leistungsbezogenes Besoldungssystem für Beamtinnen und Beamte im Lande Bremen setzt voraus, dass der Landesgesetzgeber über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz verfügt. Gegenwärtig ist das Besoldungsrecht Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Erst nach Eröffnung dieser Kompetenz entweder durch Änderung des Grundgesetzes oder im Rahmen einfachgesetzlicher Öffnungsklauseln wird der Senat über eine Neugestaltung des Besoldungsrechts zu entscheiden haben. Präsident Weber: Frau Kollegin Allers, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau Allers [CDU]: Danke, nein!)

Dann kommen wir zur elften und damit letzten Anfrage in der Fragestunde. Sie trägt die Überschrift Studienfinanzierung der Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Perschau und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß! Abg. Frau Dr. Spieß (CDU): Wir fragen den Senat:

Welche Planungen bestehen seitens des Senats, den von der geplanten Studienkredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten von Studierenden zu unterstützen, beziehungsweise diesen für Bremer Studierende zu ermöglichen?

Ist der Senat hierzu bereits in Verhandlungen mit eingetreten, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Welche Auswirkungen hat nach Ansicht des Senats die Einführung des Studienkredits auf die Hochschullandschaft im Land Bremen, und welche positiven Effekte können sich für die Studierenden im Allgemeinen sowie für die sozialschwächeren Studierenden im Besonderen ergeben?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Inanspruchnahme eines Studienkredits steht grundsätzlich allen Studierenden offen.

Gespräche mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und anderen interessierten Banken können begleitend sinnvoll sein im Hinblick auf die Kreditkonditionen sowie zu den Modalitäten und Verfahrensweisen bei der Antragstellung, Genehmigung und Auszahlung von Krediten.

Zu Frage zwei: Gespräche mit der und anderen interessierten Banken sollen in naher Zukunft geführt werden.

Zu Frage drei: Der Senat begrüßt die Entwicklung von speziellen Finanzierungsangeboten für das Studium durch das Bankensystem, weil bei angemessenen Rahmenbedingungen und tragbaren Kreditkonditionen ­ unabhängig von der Studiengebührenfrage ­ sichergestellt wird, dass kein Studieninteressent aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten muss.

Die finanzielle Belastung aus dem Studium wird in die Verdienstphase des Absolventen verlagert.

Studierende aus allen Bevölkerungsschichten erhalten damit ­ unabhängig von ihrer derzeitigen finanziellen Lage ­ eine bessere Chance, bei entsprechenden Voraussetzungen ein Studium zu beginnen. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Frau Kollegin Dr. Spieß, haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Spieß (CDU): Sie sprachen davon, dass in absehbarer Zeit Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Können Sie diesen Zeitraum etwas konkretisieren?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Ja, das kann ich! Der zuständige Abteilungsleiter der Wissenschaftsbehörde befindet sich zurzeit im Urlaub, und es ist verabredet mit dem Senator für Finanzen, dass unmittelbar nach dem Urlaub, also in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen, diese ersten Gespräche aufgenommen werden sollen gemeinsam mit dem Senator für Finanzen.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Spieß (CDU): Es ist also davon auszugehen, dass jetzt hier auch konkrete Ansätze, Sie sprachen ja gerade davon, in drei bis vier Wochen realisiert werden sollen. Gibt es von Ihnen auch noch andere Betrachtungen für die Finanzierung dieses möglicherweise Studienkontenmodells oder auch der kommenden Studiengebühren, oder ist das jetzt ein Ansatz, den Sie konkret verfolgen werden?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Das ist ein konkreter Ansatz, den wir verfolgen, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Auge behalten, dass niemand aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen von einem Studium in Deutschland abgehalten werden darf. Das hat hohe Priorität.

Präsident Weber: Frau Dr. Spieß, Sie haben keine Zusatzfrage mehr. Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Busch! ­ Bitte, Frau Kollegin!

Abg. Frau Busch (SPD): Herr Senator, der Senat befürwortet spezielle Finanzierungsangebote der Banken für Studierende und will entsprechende Gespräche führen. Berechnungen haben nun ergeben, wenn Studierende für ein achtsemestriges Regelstudium 650 Euro pro Monat bekommen, summiert sich die Summe, die sie dann zurückzahlen müssen, auf etwas um 30 000 Euro netto und 50 000 Euro inklusive Verzinsung. Kann ich davon ausgehen, dass in den

Gesprächen, die seitens des Ressorts geführt werden, auf die Schwierigkeiten und Folgen solcher Kredite eingegangen wird?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Selbstverständlich wird es auch unser Anliegen sein, hier zu Konditionen zu kommen, die angemessen sind angesichts der Tatsache, dass Tages zurückzahlen müssen.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte!

Abg. Frau Busch (SPD): Ich möchte noch einmal klarstellen: Es geht hier um Kredite nicht für Studiengebühren, sondern um Kredite für Lebenshaltungskosten. Ein wesentliches Ziel bremischer Politik ist es, insbesondere der Wissenschaftspolitik, Hochschulabsolventen in die Selbstständigkeit zu führen. Wäre es unter dieser Zielrichtung nicht sinnvoller, Kredite oder Darlehen in Verbindung mit dem Bafög zu gewähren, die dann zu einer maximalen Höhe von 10 000 Euro gedeckelt werden? Die Programme gibt es ja auch.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Ich will da noch keine Ergebnisse der Gespräche vorwegnehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich an verschiedene Modelle denke, die sicherstellen sollen in der Zielsetzung, ich habe es ja eben schon bei der Beantwortung der Frage an Frau Dr. Spieß zum Ausdruck gebracht, dass niemand in Deutschland durch die finanziellen Rahmenbedingungen von einem Studium abgehalten werden soll, sondern unsere Zielsetzung im Senat ist eindeutig, mehr jungen Menschen aus unserem Land zu einem Studienabschluss zu verhelfen. Präsident Weber: Frau Kollegin Busch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte!

Abg. Frau Busch (SPD): Ja, die letzte Frage muss ich nun noch einmal stellen zur Verdeutlichung. Herr Senator, bleibt es dabei, dass die SPD sich weiterhin für ein gebührenfreies Erststudium ausspricht?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Es gibt hier klare Absprachen zwischen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, und genau an diesem Konzept arbeiten wir weiter.

(Zuruf von der CDU: Wie lange noch?) Gut Ding will Weile haben! Das nur auf den kleinen Zwischenruf!

Jetzt wieder ganz ernst! Ich mache mir große Sorgen aufgrund der Nachrichten, die wir gestern alle verfolgt haben. Alle wissenschaftspolitisch Orientierten oder Interessierten haben gestern gelesen, dass es einen, wie ich finde, ziemlich dramatischen Rückgang der Erstsemester gibt, und das muss uns allen, wie wir hier engagiert sind, zu denken geben.

Wir dürfen auf keinen Fall hier einen Trend erkennen. Der Trend ist noch nicht erkennbar, so sagen die Bildungsexperten. Aber wenn die Erstsemesterzahlen um 20 000 zurückgehen in Deutschland, dann müssen wir fragen, welche Ursachen das denn hat!

Niemand von uns möchte, dass es hier zu einem Wechsel kommt, weil die jungen Menschen, wie die Befragung ja ergeben hat, die der KMK vorliegt, lieber schnell mehr Geld verdienen möchten, und 22 Prozent sagen, wir haben auch Sorgen vor der möglichen Einführung von Studiengebühren. Das muss uns zu Sorgen Anlass geben, und wir müssen gegensteuern. Präsident Weber: Frau Kollegin Busch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau Busch [SPD]: Nein, ich danke dem Senator für die klare Aussage!)

Eine weitere Zusatzfrage hat die Abgeordnete Frau Schön. ­ Bitte, Frau Kollegin Schön!

Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Senator, ich bin Ihnen ja sehr dankbar für Ihre Ausführungen eben. Ich möchte aber noch vorweg eine andere Frage stellen: Führen Sie auch Verhandlungen mit Bremer Banken über entsprechende Finanzierungsmodelle, und wie weit sind diese möglicherweise vorangeschritten?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Wir haben Anfragen auch von bremischen Banken, und die werden jetzt im Laufe der Gespräche auch mit der abgearbeitet, so wie ich es eben beantwortet habe. Innerhalb der nächsten Wochen geht es los.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte!