Abstandsflächen

Die geplante Bebauung südlich und nördlich des Stadtplatzes greift die Gebäudehöhe der Umgebung auf und fasst die vorhandenen Teilblöcke zwischen Kurfürstendamm und Mommsenstraße, die aus der Jahrhundertwende stammen und zu dem jetzigen Platz offen geblieben sind, in zwei eigenständige, baulich geschlossene Blöcke, wie sie bereits auf der westlichen Seite der Leibnizstraße bestehen.

Diese städtebauliche Konfiguration führt zwangsläufig zu einer hohen Geschossflächenzahl, da die der Berechnung zugrundeliegenden Bauflächen nicht den Stadtplatz beinhalten. Unter Einbeziehung von dessen Fläche würde die GFZ lediglich 3,15 betragen und damit nur geringfügig über der für MK-Gebiete gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO geltenden Obergrenze von 3,0 liegen. Da der Stadtplatz jedoch aus stadtplanerischen Gründen als öffentliche Freifläche gesichert werden soll, kann sein Flächenanteil nicht bei der GFZ-Berechnung berücksichtigt werden, obgleich sein Freiraum der angrenzenden Bebauung in Hinblick auf Belichtung und Belüftung zugute kommt.

Das hohe Maß der baulichen Nutzung wird durch die in Kapitel II.3.2.4 genannten Umstände und Maßnahmen ausgeglichen.

Abstandsflächen: Stellungnahme:

Die nach BauOBln erforderlichen Abstandsflächen würden nicht eingehalten. Die Halbierung der Abstandsflächen sei im Hinblick auf die Wohnnutzung nicht akzeptabel.

Abwägung:

Laut § 6 Abs. 5 BauO Bln (a.F.) ist im Kerngebiet nur 0,5 H als Abstand gefordert.

Dies gilt auch für die im Kerngebiet gelegenen Wohnungen. Die erforderlichen Abstände sind mit Ausnahme der östlichen, über die Straßenmitte der Wielandstraße um 0,65 bis 1,75 m hinausgehenden Abstandsflächen eingehalten. Diese geringfügige Unterschreitung ist in der aus städtebaulichen Gründen festgesetzten Baukörperkonfiguration begründet. Da zudem die Bauflucht der Neubauten weiträumig durch den Stadtplatz unterbrochen wird, sind die Auswirkungen nur unwesentlich, so dass die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie Belichtung und Belüftung insgesamt nicht beeinträchtigt werden.

Mit Inkrafttreten der neuen BauO Bln am 1. Februar 2006 ist als Abstandsfläche nur noch 0,4 H erforderlich.

Verschattung: Stellungnahme:

· Die geplanten Innenhöfe hätten keine Freiflächenqualität. Sie wirkten wie Lichtschächte.

· Die angrenzenden Gebäude und Freiflächen würden zusätzlich verschattet.

Abwägung:

Die von den Architekten Kollhoff & Timmermann erstellte Verschattungsstudie hat zudem ergeben, dass nach der Reduzierung der „Kopfbauten" an der Leibnizstraße auf 7 Geschosse die Verschattung an den Hoffassaden Leibnizstraße 47/48 stark

- 29 reduziert wurde. Eine teilweise Verschattung des zweiten Hofes zwischen Leibnizstraße 48 und Wielandstraße 18 durch die nördliche Platzbebauung ist im Winter und sonst am frühen Vormittag sowie am späten Nachmittag unvermeidbar. Eine ausreichende Belichtung und Besonnung ist aber gewährleistet.

Die durch die Neubebauung auftretende zusätzliche Verschattung des Bestandes auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Leibnizstraße wie auch der Wielandstraße ist vertretbar und von den Anwohnern hinzunehmen. Die Unterbrechung der Randbebauung aufgrund des großräumigen Platzes wirkt sich jedoch positiv in dieser Hinsicht aus. Die in der Umgebung vorherrschende, durchgehende Blockrandbebauung hätte zu einer weitaus stärkeren Verschattung der Fassaden der gegenüberliegenden Straßenseite geführt.

Auswirkungen auf die Umwelt Standortklima/Luftqualität: Stellungnahme:

· Den Ausführungen des Umweltatlas II würde nicht Rechnung getragen.

· Das Gebiet sei stark durch Verkehrsabgase belastet.

· Die Ableitung der Tiefgaragenabluft sei ungeklärt. Durch diese Emissionen könne es zu Beeinträchtigungen kommen.

· Der Luftaustausch in den angrenzenden Innenhöfen würde verschlechtert.

Abwägung:

Die Klimakarten des Umweltatlas II beschreiben die klimatische Situation Berlins auf gesamtstädtischer und regionaler Ebene. Die dort getroffenen Aussagen können für die Betrachtung bezirklicher Unterschiede herangezogen werden. Zur Beurteilung spezieller kleinklimatischer Fragestellungen, z. B. von Turbulenzbildung oder den Auswirkungen einzelner Gebäude, sind die Darstellungen jedoch nicht geeignet.

Verglichen mit anderen Bebauungskonzepten, die im Vorfeld der Bebauungsplanung zur Diskussion standen (Blockrandschließung, Brandwandbebauung), stellt das derzeitige Konzept unter dem Gesichtspunkt des Luftaustausches zwischen den benachbarten Straßenräumen Leibniz- und Wielandstraße eine günstige Variante dar.

Die Belastung der Luft durch Tiefgaragenabluft ist durch die damals zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz beurteilt worden. Demnach werden Grenz-, Leit- und Prüfwerte (Stickstoffdioxid, Benzol, Russ, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Schwebstaub) nicht überschritten. Die Ableitung der Schadstoffe erfolgt über Dach in den freien Luftstrom. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt eine Prüfung der Tiefgarage im Hinblick auf die Einhaltung der entsprechenden technischen Vorschriften (u.a. GaVO § 14 Lüftung, Bundesimmissionsschutzgesetz). Die insgesamt drei geplanten Ausblasöffnungen sind nach den Bauantragsunterlagen auf den Dächern der an der Leibnizstraße gelegenen Bauten sowie an der Wielandstraße auf dem Dach des nördlichen Bauteils vorgesehen, so dass die von der Kindertagesstätte genutzte Dachfläche nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden bereits durch die Anwendung des bauordnungsrechtlichen Regulariums Beeinträchtigungen ausgeschlossen.

- 30 Durch die Schaffung von zwei neuen Teilblöcken aufgrund der geplanten Verbindung zwischen Leibniz- und Wielandstraße werden die vorhandenen Höfe gegen Lärm und Luftschadstoffe aus den angrenzenden Straßenräumen abgeschirmt.

Die Temperaturdifferenzen zwischen den Gebäuden und den stark begrünten Hofflächen werden zu einer verstärkten Luftzirkulation führen, die dem Mikroklima zugute kommt.

Das Mikroklima des Stadtplatzes wird durch die Errichtung einer Brunnenanlage an der Leibnizstraße sowie durch die Pflanzung eines großkronigen Baumes an der Wielandstraße verbessert.

Verkehrslärm: Stellungnahme:

· Die Gebiete seien durch Verkehrslärm stark belastet (Überschreitung der Grenzwerte)

· Die Nutzungen des Bauprojektes (Tiefgarage, Gewerbe, Wohnen) würden die Lärmbelastung weiter erhöhen.

· Die Lärmschutzmaßnahmen würden sich nur auf den Geltungsbereich, nicht aber auf die Umgebung beziehen.

Abwägung:

Laut Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zu der Lärmsituation ist in der stark befahrenen Leibnizstraße von einem Lärmpegel von 70 bis 75 dB (A) auszugehen. Die Verwaltung führte Schallausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung durch. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Baukonzept auf die vorhandene Bebauung positiv auswirken wird: Durch den Abschirmungseffekt der Baukörper gegenüber dem Verkehrslärm der Leibnizstraße wird der Lärmpegel an der Wielandstraße sowie in den geplanten bzw. bestehenden Innenhöfen um ca. 5 dB vermindert.

Mit einem Pegelanstieg ist in der Mitte des Platzes zu rechnen, der jedoch lediglich eine Anhebung auf das Umgebungsniveau bedeutet.

Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens aufgrund des zusätzlichen Nutzungsangebotes ist nicht zu erwarten, da das am Standort geplante Stellplatzangebot (Tiefgarage mit 356 Stellplätzen) gegenüber dem derzeitigen Parkplatz (ca. 400

Stellplätze) verringert ist. Die Verlegung des ruhenden Verkehrs in die Tiefgarage führt zudem zu einer Verminderung der Lärmbelästigung der Anwohner.

Mit der jetzt verbindlich zu beachtenden DIN 4109 in Verbindung mit der Berliner Lärmkarte ist ein ausreichender Schallschutz gewährleistet.

Grundwasser: Stellungnahme:

· Die Grundwasserproblematik (Absenkung) sei ungenügend berücksichtigt.

· Durch das Bauvorhaben ergäben sich Gefahren für Vegetation (insbesondere Bäume) und Gebäude (Pfahlgründung)