Forschung

A. Begründung

I. Planungsgegenstand I.1 Veranlassung und Erforderlichkeit Veranlassung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes XV-51g ist die Notwendigkeit mit einer Planung die geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Teil des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Adlershof zu sichern. Als Teilfläche der ehemaligen Akademie der Wissenschaft der DDR (AdW) unterlag das Bebauungsplangebiet seit deren Auflösung einem anhaltenden, einschneidenden Wandel der Nutzungsstruktur.

Bereits 1991 wurde die Entwicklungsgesellschaft Adlershof (EGA), heute WISTAMANAGEMENT GMBH (Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof), von Berlin gegründet, um das ca. 78 ha große Gelände der ehemaligen Akademie der Wissenschaften (AdW) zu einem international bedeutsamen Forschungs- und Technologiestandort zu entwickeln. Gleichzeitig wurde eine Teilfläche der AdW dem Ressort des Bundes zugeordnet, der diese der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in den Besitz übergeben hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes XV-51g soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Gebäuden im Sondergebiet - Forschung - und im Kerngebiet geschaffen werden. Die Erschließung dieser Flächen soll durch die Festsetzung von Straßenverkehrsflächen in diesem und in angrenzenden Bebauungsplanentwürfen gesichert werden.

Erforderlichkeit

Der Senat von Berlin hat am 25. Oktober 1994 die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs einschließlich zweier Anpassungsgebiete zur Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof beschlossen (Verordnung vom 7. Dezember 1994, GVBl. S. 499).

Aufgrund der § § 165 bis 171 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird in dem Gebiet Berlin-Johannisthal/Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt, um das Gebiet entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung Berlins einer neuen Entwicklung zuzuführen. Gemäß § 166 BauGB müssen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufgestellt werden. Das ca. 4,5 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes XV-51g ist Teil des 2. Anpassungsgebietes der 420 ha großen Entwicklungsmaßnahme.

Angesichts der unzureichenden Unterbringung zahlreicher Forschungsabteilungen besteht die Notwendigkeit umfassender räumlicher Reorganisation dieses Gebietes. Die Erforderlichkeit der umfassenden Neuordnung der vorhandenen Industrie- und Forschungsareale und der Wiedernutzung der Brachflächen ergibt sich aus dem im Land Berlin vorliegenden Bedarf an Arbeitsstätten, insbesondere in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Damit verbunden ist der erforderliche Ausbau einer leistungsfähigen technischen und verkehrstechnischen Infrastruktur.

Der Senat von Berlin hat am 1. Juli 2003 den Bericht zum Stand der Umsteuerung der städtebaulichen Entwicklungsbereiche zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Umsteuerung konzentriert sich u.a. auf die Themen: vorfristige Reduzierung der Entwicklungsbereiche bzw. der Anpassungsgebiete, Überprüfung der Entwicklungsziele und Überarbeitung der Rahmenplanungen sowie Änderung der stadtplanerischen Vorgaben (Kosten- und Bedarfsrichtwerte). Vor diesem Hintergrund sind auch die Entwicklungs- und Nutzungsziele der Ent5 wicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof überprüft und fortgeschrieben worden.

An der Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes in seinem Kernbereich soll festgehalten werden, der Entwicklungsbereich soll jedoch unter Berücksichtigung der Marktentwicklung verkleinert werden. Die Entwicklungsmaßnahme soll beschleunigt durchgeführt, d.h. bis spätestens Ende 2006 mit Aufhebungsverordnungen zu einem vorzeitigen Abschluss gebracht werden. Das Plangebiet ist von der Umsteuerung der Durchführung der Entwicklungsbereiche nur insoweit betroffen, als es vor der Aufhebung der Entwicklungssatzung gemäß § 162 BauGB nach Festsetzung des Bebauungsplans vorgezogen als Einzelgrundstücke gemäß § 163 BauGB aus der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/ Adlershof entlassen wird.

I.2 Plangebiet

Das Plangebiet umfasst das Gelände nördlich des Ernst-Ruska-Ufers, südöstlich der Richard-Willstätter-Straße und südwestlich der Volmerstraße sowie einen Abschnitt der Richard-Willstätter-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof.

Das Bebauungsplangebiet liegt am südöstlichen Rand der Entwicklungsmaßnahme, nördlich des Teltowkanals und westlich der Köpenicker Straße.

Das Plangebiet wird von folgenden Bebauungsplänen bzw. -entwürfen begrenzt: im Nordwesten vom XV-51f, im Norden vom XV-51c, im Nordosten vom XV-51d, im Süden vom XV51k und im Westen vom XV-51j.

I.3 Eigentumsverhältnisse

Die Fläche zwischen Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und der ehemaligen Ostwaldstraße (siehe Planunterlage) wurde mit einem Zuordnungsbescheid der Oberfinanzdirektion dem Ressort des Bundes zugeordnet und der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) zur Nutzung übertragen (78% des Geltungsbereichs des Bebauungsplans). Infolge eines Grundstücksrückübereignungsvertrags zwischen dem Land Berlin und der WISTA-MANAGEMENT GMBH wurde die als Kerngebiet festgesetzte Grundstücksfläche Eigentum des ehemaligen Entwicklungsträgers Berlin Adlershof Aufbaugesellschaft GmbH (BAAG). Diese wird die Fläche an das Land Berlin zurück übertragen. Die RichardWillstätter-Straße ist an den Bezirk Treptow-Köpenick übertragen, aber noch nicht im Grundbuch umgeschrieben worden.

Alle übrigen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind im Eigentum der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin Adlershof-Management GmbH (WISTA-MANAGEMENT GMBH). I.4 Nutzungen

Auf der Dreiecksfläche zwischen Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und dem ErnstRuska-Ufer befindet sich die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Aufbau. Das siebengeschossige Analytische Zentrum an der Richard-Willstätter-Straße, das in den Jahren 1987-90 auf dem Gelände der AdW erbaut wurde, wurde um- und ausgebaut, um es an die Nutzungsbedürfnisse des neuen Betreibers anzupassen. Südwestlich davon ist ein Trafogebäude errichtet worden.

1995 sind ein dreigeschossiges Laborgebäude für analytische Chemie und ein Gefahrenstofflager an der Volmerstraße errichtet worden. Ebenfalls an der Volmerstraße befindet sich der Bürocontainer der Bauleitung.

Der bisher vorhandene Gebäudebestand an überwiegend eingeschossigen Lagerschuppen ist vollständig abgerissen.

Die Brachflächen zeichnen sich durch offene Rasenbestände mit vereinzelten Baumgruppen aus. Im Kontrast hierzu stehen die waldartigen Strukturen Ecke Volmerstraße/ RichardWillstätter-Straße, die eine landschaftliche Verknüpfung zum nördlich angrenzenden Robinienwäldchen (Bebauungsplanentwurf XV-51d) bilden. Der gesamte Begleitraum des Teltowkanals zwischen der Wegedornstraße und Köpenicker Straße zeichnet sich durch aufgelockerte Bebauung und große unbebaute Brachflächen aus. Das überwiegend geschlossene Siedlungsbild der ehemaligen Akademie der Wissenschaften löst sich im Bereich des Bebauungsplangebietes weitgehend auf.

Auf den westlich bzw. nordwestlich angrenzenden Flächen, im Eigentum der WISTAMANAGEMENT GMBH, befinden sich weitere Forschungs- und Laborgebäude, bspw. die Forschungsanlagen der Berliner Elektronenspeicherring-Gesellschaft für Synchrotronstrahlung mbH (BESSY II) und Fa. Controlware (Bebauungsplan XV-51f, bzw. Bebauungsplan XV-51j). Nordöstlich wird das Bebauungsplangebiet von einem Robinienwald begrenzt, in dem sich eine Tennisanlage befindet. Im Süden wird das Bebauungsplangebiet durch einen öffentlichen Grünzug begrenzt, der im Zusammenhang mit dem Straßenzug Ernst-Ruska-Ufer neu errichtet wurde. Daran schließt sich der Teltowkanal an.

I.5 Verkehrliche Erschließung

Die Volmer-, Willstätter- und Ostwaldstraße gehörten zu den Privatstraßen auf dem ehemaligen Gelände der Akademie der Wissenschaften. Die verkehrliche Anbindung des ehemaligen AdW-Geländes erfolgte über die Rudower Chaussee und die Straße Am Studio. Der Abschnitt der ehemaligen Ostwaldstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes überplant. Das Bebauungsplangebiet wird im Süden von einem Grünzug entlang des Ernst-Ruska-Ufers begrenzt.

Das Bebauungsplangebiet liegt in fußläufiger Entfernung von zwei Buslinien, die die SBahnhöfe Adlershof und Rudow sowie Schöneweide und Schönefeld miteinander verbinden.

Die erreichbaren Haltepunkte der beiden Buslinien befinden sich in der Rudower Chaussee in Höhe der Wegedornstraße bzw. der Magnusstraße, in der Straße Am Studio/Ecke Wilhelm-Ostwald-Straße und in der Köpenicker Straße in Höhe der Straße Am Studio bzw. südlich der Altglienicker Brücke.

Technische Infrastruktur

Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist abschnittsweise erneuert worden. Die Ver- und Entsorgungsnetze bieten weitere Kapazitätsreserven.

Trinkwasser

Auf Grundlage der von dem Entwicklungsträger und WISTA-MANAGEMENT GMBH vorgelegten Bedarfswerten und einer gesamtbetrieblichen Planung wurden in den Straßen Trinkwasserleitungen eingebaut, so dass eine ausreichende Trink- und auch Löschwasserversorgung gegeben ist.

Entwässerung

Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem.