Wohnhaus

Bauliche Anlagen und Nutzungen

Im südlichen Bereich bis zur nördlichen Grenze des neu errichteten Eisenbahnviaduktes ist der Bau der unterirdischen Bahnanlagen und des unterirdischen Bahnhofs mit Tiefgarage abgeschlossen. Zudem ist das Sockelgebäudes und der B 96 Abluftkamin fertiggestellt. Die Baumaßnahmen für den B 96 Straßentunnel sind abgeschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgte 2006.

Die stark belastete Invalidenstraße verlief auch schon vor Einleitung der Planung quer in Ost-Westrichtung durch das Plangebiet. Die ebenfalls schon vor Planungsbeginn vorhandene Lehrter Straße ist ausgebaut und dem Verkehr gewidmet.

Auf den Grundstücken Lehrter Straße 1-4 befindet sich eine zwischen 1970 und 1973 errichtete sieben- bis zwölfgeschossige Wohnanlage mit insgesamt 141 Wohnungen sowie ein zur Wohnanlage gehörendes Parkhaus mit insgesamt 125 Stellplätzen.

Auf dem Grundstück Lehrter Straße 5B, 5C, 5D und Invalidenstraße 54-55 erstrecken sich die heute noch vorhandenen, unter Denkmalschutz gestellten Überreste des Moabiter Zellengefängnisses (1842-1849 von Carl Ferdinand Busse). Diese spärlichen Überreste des in wesentlichen Teilen 1955-1958 abgerissenen Zellengefängnisses wurden bei Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vor allem durch die Lagerplatz- und Kleingartennutzungen geprägt. Die drei sogenannten ehemaligen „Beamtenwohnhäuser" werden auch heute noch für Wohnzwecke genutzt.

Flora / Fauna

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die Bestandssituation, die bei Verfahrensbeginn des Bebauungsplanverfahrens vorhanden war:

Im Bereich nördlich der Invalidenstraße südlich des Beamtenwohnhauses Lehrter Straße 5B erstreckt sich ein ca. 50m x 60m großes, schützenswertes dichtes Robiniengehölz.

Das nördliche Areal des ehemaligen Zellengefängnisses ist durch die vorhandene Kleingartennutzung (38 Parzellen) determiniert.

Auf dem als Biotop eingestuften, quadratischen ehemaligen Beamtenfriedhof befinden sich neben den überwiegend umgestürzten und mit Efeu überwucherten Grabsteinen zahlreiche Ahorne, Eschen sowie einige Pappeln und Linden, aber auch diverse Wildkräuter.

Als wertvoller Baumbestand ist weiter die „Lindenallee" östlich der inneren Gefängnismauer im Bereich der ehemaligen Irrenabteilung, einzelne Walnussbäume westlich der erhaltenen Trennmauer zwischen ehemaliger Irrenabteilung und dem Haupttrakt, sowie einzelne Platanen (ehemalige Allee zum Friedhof) im Kleingartenbereich zu nennen.

Darüber hinaus sind zahlreiche, erhaltenswerte Straßenbäume (hauptsächlich Ulmen und einige Kastanien) entlang der Lehrter Straße und der Invalidenstraße und auf der so genannten Ulmeninsel (Einmündung Seydlitzstraße) vorzufinden.

Planerische Ausgangssituation

Planfeststellung Erforderlichkeit der Entlassung von Flächen aus der Planfeststellung

Das Gros der Flächen im Gebiet des ehemaligen Bebauungsplans II-201 unterlag der Fachplanung nach § 38 BauGB, da es sich um Flächen des ehemaligen Lehrter Bahnhofes, des ehemaligen Hamburg-Lehrter Güterbahnhofes, der Berliner Stadtbahn und des ehemaligen Lehrter Stadtbahnhofes, einschließlich der zur Abwicklung des Bahnbetriebes benötigten Flächen, handelt. Diese Flächen und Bahnanlagen dienen bereits seit dem 19. Jahrhundert dem Bahnbetrieb.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin vom 12.09.1995 hat die Bahn für den Bereich der Stadtbahn/ehemaliger Lehrter Stadtbahnhof rechtlich verbindlich und öffentlich erklärt, welche Flächen zukünftig als Bahnbetriebsflächen benötigt werden und der privilegierten Fachplanung nach § 38 BauGB unterliegen.

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltete auch den Abriss des Hamburg-LehrterGüterbahnhofes, der zum Teil den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201b berührt, mit Ausnahme der durch Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 1995 und nachfolgenden Planänderungen planfestgestellten oberirdischen oder unterirdischen Anlagen. Das Eisenbahnbundesamt hat die Funktionslosigkeit der „alten" Bahnanlagen mit Schreiben vom 10. Oktober 2005 bestätigt. Ein förmlicher Akt der Entwidmung ist somit weder notwendig, noch könnte er wegen der dafür erforderlichen Flurstücksbildungen zeitnah vorgenommen werden. Die Flächen außerhalb der seit 1995 planfestgestellten Anlagen unterliegen somit der kommunalen Planungshoheit.

Der Abriss ist vollzogen, wodurch der fachplanungsrechtliche Zweck zwischenzeitlich entfallen ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen nicht der o.g. Planfeststellung (B 96, Invalidenstraße, unterirdische Bahntrassen).

Planfeststellung der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich (nachrichtliche Übernahme)

Für den Bau der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich wurde ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 AEG, 17 FStrG, 28 PBefG in Verbindung mit § 78 VwVfG durchgeführt.

Das Verfahren wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 12. September 1995 abgeschlossen. Er umfasst alle erforderlichen Genehmigungen und ist sofort vollziehbar.

Neben dem Nord-Süd-Fernbahntunnel ­ dem Kernstück des Konzeptes ­ wurden folgende Projekte im Bereich Hauptbahnhof/Lehrter Bahnhof planfestgestellt:

- Neubau des unter- und oberirdischen Kreuzungsbahnhofes

- Abriss des Stadtbahnviaduktes einschließlich des denkmalgeschützten Stadtbahnhofes nach Neubau eines nach Süden verlegten Streckenabschnittes

- Neubau eines Teilstückes der U-Bahn-Linie 55 (Pariser Platz / Döberitzer Straße)

- Verlegung der Bundesstraße 96, weitgehend in Tunnellage.

- Verbreiterung der Invalidenstraße in einem Abschnitt zwischen Lehrter Straße und Heidestraße

- Bau sonstiger zum Betrieb dieser Anlagen benötigten Einrichtungen Gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1995 wurden in den folgenden Jahren eine Reihe von Änderungen vorgenommen und rechtlich gesichert, die jedoch nicht den Bebauungsplan II-201b betreffen.

Für alle Änderungen, die eines formalen Änderungsverfahrens bedurften, hatten die DB Projekt Knoten Berlin GmbH und die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr am 27. Oktober 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf Planänderung eingereicht. Mit Beschluss vom 22. Juni 1999 wurde das 16. Änderungsverfahren der Planfeststellung der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich zur Anpassung einzelner baulicher Anlagen wie Treppenaufgängen, Aufzugsüberfahrten, Lüftungsschächte etc. abgeschlossen. Ebenfalls planfestgestellt wurde der Abluftkamin der B 96 nunmehr in einer dreieckigen Grundform sowie das Sockelgebäude mit Stufenanlagen.

Hingegen wurden folgende Änderungen gegenüber der Planfeststellung hinsichtlich der Erschließungskonzeption des Bahnhofes aufgrund landesplanerischer städtebaulicher und straßenverkehrlicher Zielvorgaben nicht als Folgemaßnahmen eines Eisenbahnvorhabens durch das Eisenbahn-Bundesamt gewertet und sollen somit nicht durch Planfeststellung, sondern im Zuge der Bauleitplanung rechtlich gesichert werden.