Grundstück

I.5 Erschließung

Das Bebauungsplangebiet ist durch die Buslinie 166, die über den Groß-Berliner Damm verkehrt, an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Diese Buslinie dient als Zubringer für den ca. 1,5 km entfernt liegenden S-Bahnhof Schöneweide.

I.6 Technische Infrastruktur

Mit der städtebaulichen Neuordnung des Bebauungsplangebietes ist der Ausbau und die Erneuerung der bestehenden Versorgungsleitungen verbunden.

Trinkwasser

Das Bebauungsplangebiet wird durch mehrere Anbindungen an das teilweise auszubauende und zu erneuernde Hauptnetz der Berliner Wasserbetriebe mit Trinkwasser versorgt.

Entwässerung

Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in Richtung Segelfliegerdamm und Landfliegerstraße entwässert. Vorfluter ist der vorhandene Schmutzwasserkanal in der westlich vom Segelfliegerdamm liegenden Köpenicker Straße.

Der Kanal verläuft mit Querung der Winkelmannstraße zum vorhandenen Abwasserpumpwerk Johannisthal an der Vereinsstraße, von wo das Schmutzwasser zur Großkläranlage Waßmannsdorf gepumpt wird.

Das Grundprinzip des Trennsystems wird beibehalten. Die Freispiegelleitungen der auszubauenden Kanalisation werden auch künftig in Richtung Segelfliegerdamm und Landfliegerstraße zum Abwasserpumpwerk Johannisthal entwässern.

Das Regenwasser wird durch den Vorfluter in der Landfliegerstraße, weiterführend zum Adlergestell und zur Rudower Straße, über eine Einleitstelle in die Spree eingeleitet. Ein Sandfang wurde in der Landfliegerstraße errichtet.

Fernwärme

Über die Haupttrasse im Groß-Berliner Damm wird das neu anzulegende Fernwärmenetz die einzelnen Baugebiete mit Fernwärme beliefern.

Elektrizität

Von den Umspannwerken Moissistraße wird das Bebauungsplangebiet über mehrere Transformatorenstationen mit der Betriebsspannung 10 KV gespeist. Zudem besteht eine 6-kVVersorgung aus dem Umspannwerk Schöneweide.

Vattenfall plant, das Umspannwerk Schöneweide durch das Umspannwerk Johannisthal schrittweise zu ersetzen und außer Betrieb zu nehmen. Mit Umschluss auf das Umspannwerk Johannisthal erfolgt auch eine Spannungsumstellung auf 10 kV.

Das bestehende Ringnetz wird ausgebaut, wobei bestehende Ringleitungen und Transformatoren teilweise ersetzt werden müssen. Im Groß-Berliner Damm ist eine mögliche Verlegung von zwei 110 kV Systemen (Transitleitungen) zu berücksichtigen.

Gas

Die Niederdruck-Erdgasleitungen und die Hochdruck-Erdgasleitung im Groß-Berliner Damm sollen laut Aussage der GASAG unverändert erhalten bleiben. Eine Erweiterung der Lei8 tungsnetze seitens der GASAG ist derzeit nicht erforderlich, da keine Abnehmer vorhanden sind.

Die Planungskoordination der Versorgungsleitungen obliegt dem Bezirk und dem Entwicklungsträger gemeinsam.

I.7 Planerische Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Die vorhandene Trasse des Groß-Berliner Damms ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet. Die über die vorhandene Trasse hinausgehende und nunmehr als Straßenverkehrsfläche festzusetzenden Flächen im Planbereich sind nach § 34 BauGB einzustufen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan Berlin, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 14. März 2006 (ABl. S. 1211) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-54ab als gewerbliche Baufläche und Wohnbaufläche W 2

(GFZ bis 1,5) dar. Durch die FNP-Änderungsverfahren 10/03 ­ für das die Festsetzung bis zum 20. Juli 2006 vorgesehen ist ­ wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-54ab als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Die geplante Festsetzung von Straßenverkehrsfläche ist in jedem Fall entwickelt, da der Groß-Berliner Damm nicht die Funktion einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße übernehmen soll und somit keine gesonderte Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich ist. Die angestrebte Funktion des Groß-Berliner Damms als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III) ist aus den Darstellungen entwickelbar.

Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 21. September 2004 (ABl. S. 3968) stellt das Bebauungsplangebiet als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen dar. Die Flächen sind mit der Signatur "Industrie und Gewerbe" gekennzeichnet.

Unter den genannten Entwicklungszielen und Maßnahmen ist für das Planungsgebiet auf die Anlage ortsbildprägender Freiflächen, die Entwicklung begrünter Straßenräume und Stadtplätze sowie eines gebietstypischen Baumbestandes hinzuwirken.

Der Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes und einer dezentralen Regenwasserversickerung kommt eine besondere Bedeutung zu, da das Bebauungsplangebiet in der Wasserschutzzone III liegt. Auch die Altlastensuche und -sanierung sind hier wichtige Entwicklungsziele und Maßnahmen.

I.8 Altlasten

Die im Plangebiet von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebene orientierende Erkundung der Altlasten ist abgeschlossen.

Für einige Flächen wurden Detailerkundungen zur Eingrenzung aufgetretener Kontaminationen durchgeführt. Diese mündeten in die Erarbeitung von Sanierungskonzepten, die im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden.

II. Planinhalt II.1 Entwicklung der Planungsüberlegungen

Mit der Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes für den Groß-Berliner Damm soll für den Ausbau und die Verlängerung dieser wichtigen regionalen Erschließungsachse gezielt und zügig Planungsrecht geschaffen werden.

II.2 Intention des Planes Ziel für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-54ab ist die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme gemäß Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1994 für die Neuordnung des Gebietes.

Die an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Grundstücke sind als gewerblich geprägter Standort einem hohen Veränderungsdruck unterworfen. Die Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, im Bereich des Groß-Berliner Damms Gewerbegebiete zu entwickeln, die auch die Nutzung durch produzierende Unternehmen einschließt, erfordert eine ausreichende Erschließung, somit auch die Durchbindung des Groß-Berliner Damms bis zur Rudower Chaussee. Dies wurde bereits durch die Bebauungspläne XV-55a und XV-68a vorbereitet, in deren Geltungsbereichen ebenfalls Abschnitte des künftigen Groß-Berliner Damm festgesetzt wurden.

II.3 Wesentlicher Planinhalt

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-54ab soll ausschließlich öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. Die Führung der in Aussicht genommenen Straßenbahntrasse wird zur Information dargestellt.

II.3.1 Straßenverkehrsfläche

Der bestehende Groß-Berliner Damm sowie die Flächen, die für den Ausbau sowie für die geplante Verlängerung des Groß-Berliner Damms bis zum Landschaftspark (XV-68a) benötigt werden, sollen im Bebauungsplan XV-54ab als öffentliche Straßenverkehrsfläche in einer Breite von 38 m festgesetzt werden.

Für das angrenzende und interne Straßennetz des Entwicklungsbereiches wurde eine Klassifizierung in die Kategorien "Großräumige Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe I (Bundesautobahn BAB A 113 neu)", "übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II", "örtliche Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe III" vorgenommen. Der Groß-Berliner Damm soll im Planbereich die Funktion einer örtlichen Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe III übernehmen, während der nördlich anschließende Abschnitt zwischen Sterndamm und Segelfliegerdamm die Funktion einer übergeordneten Straßenverbindung der Verbindungsstufe II übernehmen soll. Hier wird der Groß-Berliner Damm als Ersatz für den als künftige ÖPNV-Trasse vorgesehenen Sterndamm zusammen mit dem Segelfliegerdamm die Anbindung des Bereichs Schöneweide/Johannisthal an die BAB A 113 (neu) übernehmen.