Mauerstraße 78 80 Abspannwerk Buchhändlerhof 1926 1928 mit altem Maschinenhaus von 1885

Denkmalliste

In der Berliner Denkmalliste (ABl. 2001, S. 2261; Fortschreibung vom 20. August 2004) sind folgende denkmalgeschützte Ensembles und Gebäude eingetragen:

- Denkmalbereich (Ensemble):

Mauerstraße 69 ­ 88 (Grundstücksbezeichnung jetzt Mauerstraße 75-88), Leipziger Straße 14 ­ 18 (jetzt Leipziger Straße 16), Zimmerstraße 88 - 91; Wohnund Geschäftshäuser

- Baudenkmal:

Mauerstraße 69 ­ 75 (jetzt Mauerstraße 75 / Leipziger Straße 16), Kaiserliches Generalpostamt, 1872 - 1874, Erweiterungsbau mit Reichspostmuseum, 1893 1898

Mauerstraße 76, Geschäftshaus, 1908

Mauerstraße 77, Geschäftshaus, 1914

Mauerstraße 78 - 80, Abspannwerk Buchhändlerhof, 1926 - 1928, mit altem Maschinenhaus von 1885 - 86

Mauerstraße 83 - 84, Geschäftshaus, um 1908

Mauerstraße 85, Mietshaus, 1824 - 1839, Quergebäude, 1875

Zimmerstraße 90 - 91; Geschäftshaus der Markthalle III, 1884 - 1886.

Bei Veränderungen eines Baudenkmals sind die denkmalpflegerischen Belange und der im Berliner Denkmalschutzgesetz festgelegte Umgebungsschutz zu beachten.

Bodenbelastungskataster

Im Bodenbelastungskataster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz sind die nachstehenden Grundstücke aufgrund folgender Vornutzung aufgeführt:

- Mauerstr. 76 (Registrier-Nr. 14643) Kunsteisfabrik, Druckereien, Vergolder,

- Mauerstr. 77 (Nr. 14644) Flugmotorenfabrik, chem. Labor, Buchbinderei,

- Mauerstr. 78 (Nr. 9918) Gleichrichterwerk,

- Wilhelmstr. o. Nr. (Nr. 9922) Buchbinderei, Buchdruckerei, E-Werk,

- Zimmerstr. 86 (Nr. 7077) Galvanik, Maschinenbau, Großdruckerei,

- Zimmerstr. 94 (Nr. 14645) Druckerei, chem. Werke, Möbelfabrikation,

- Zimmerstr. 95 (Nr. 14652) Druckerei, Lackiererei, Spiegelfabrik, Gießerei.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Mitte kann eine Untersuchung auf Altlasten auf den im Bodenbelastungskataster aufgeführten Flächen sowie eine Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen (ggf. Bodenaushub / -entsorgung usw.) im Rahmen der Bauantragsverfahren für die jeweiligen Bauvorhaben erfolgen. Altlastenanalysen sind in Vorbereitung von Maßnahmen erforderlich, die zu Änderungen des derzeitigen Bodenzustands führen; diese sind Teil des Baugenehmigungsverfahrens und der Baufeldfreimachung und werden zeitnah durchgeführt.

Der Fachbereich Umwelt des Bezirks Mitte hat mit Schreiben vom 17. Mai 05 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund seiner historischer Recherchen darauf hingewiesen, dass auf fast allen Grundstücken im Geltungsbereich Gewerbebetriebe bodenverunreinigender Relevanz vorhanden waren. Laut des Fachbereichs Umwelt ist es nicht wahrscheinlich, dass von den durch die Altnutzungen verursachten Bodenverunreinigungen heute noch ein erhebliches Gefährdungspotenzial ausgeht.

Der Entwicklungsträger ist ohnehin im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme durch die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen verpflichtet ggf. vorhandene Bodenverunreinigungen zu beseitigen.

Die historische Recherche allein löst nach dem vorliegenden Kenntnisstand keinen Handlungsbedarf im Sinne einer Gefahrenabwehr oder einer planungsrechtlichen Berücksichtigung bzw. die Unvereinbarkeit mit der beabsichtigten Ausweisung aus.

Es liegen keine konkreten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet vor. Eine präventive Untersuchung vor Baubeginn liegt im Interesse des Bauherrn und ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

2 PLANINHALT

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes I-216 basieren auf drei Gutachten:

1. dem "Städtebaulichen Gutachten Berlin Mitte, Block 101", (GfA - Gemeinschaft Freier Architekten, Korneli u.a., 1992),

2. den "Städtebaulichen Vorgaben für Ministerienstandorte, Postblock, zwei Entwicklungsalternativen", (UrbanPlan, 1993),

3. der "Rahmenplanung Wilhelmstraße & Blockkonzepte Mohren-, Glinka-, Mauer-, Leipziger-, Wilhelmstraße im Bezirk Mitte" (AGS - Arbeitsgruppe für Stadtplanung, 1997).

In diesen Gutachten wurden einerseits die für Regierungszwecke zur Verfügung stehenden Flächen ermittelt. Andererseits wurden Rahmenbedingungen formuliert, die zur Integration der i.d.R. großen komplexen Verwaltungseinheiten in das Stadtgefüge zu berücksichtigen sind, insbesondere die städtebauliche Struktur der Friedrichstadt. Auf der Grundlage von städtebaulichen Entwürfen wurden z.T. Orientierungswerte für das Maß der baulichen Nutzung für die im Postblock vorgesehenen Nutzungen ermittelt.

Die wichtigsten städtebaulichen Aussagen der Gutachten zum Bebauungsplangebiet sind im Folgenden zusammengestellt:

- Bewahrung des Stadtgrundrisses, der Quartiersstruktur, der Baufluchtlinien und Bauhöhen, der traditionellen Nutzungsstrukturen,

- Neubebauung in Anlehnung an die historische Bebauung,

- Blockrandbebauung / -schließung mit Durchblicken in das Blockinnere, insbesondere den ehemaligen Generalpostgarten,

- Freihaltung der Fläche der ehemaligen Blockdurchwegung (ehemaliger Buchhändlerweg),

- Ansiedlung von Einzelhandel / Dienstleistungen entlang der Leipziger Straße, von Bundeseinrichtungen an der Wilhelmstraße und von Mischnutzungen an der Zimmerstraße,

- Sicherung eines Wohnanteils innerhalb der Neubauflächen,

- Abstaffelung des Nutzungsmaßes von der Leipziger Straße (GFZ max. 4,0) zur Zimmerstraße.

Daraus resultiert u.a. auch das Nutzungskonzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt. Es sieht eine Dreiteilung im Plangebiet vor: Eine Konzentration der Regierungsnutzung im westlichen Teil des Geltungsbereichs im räumlich-funktionalen Kontext mit dem vorhandenen Bundesfinanzministerium an der Wilhelmstraße, und im Bereich des historischen Regierungsbandes. Die Erhaltung der kerngebietstypischen Nutzungen, die im funktionalen Zusammenhang mit dem Geschäftszentrum Friedrichstraße stehen im östlichen Bereich des Plangebietes. Die Ansiedlung von Wohnen und Gewerbe im südlichen Teil des Plangebietes in Ergänzung der Wohnnutzung südlich der Zimmerstraße.

Intention des Planes Hauptziel des Bebauungsplans I-216 ist die Sicherung eines Standortes für die Ansiedlung von Regierungsbauten und die Einpassung der Regierungsbauten in die Stadtstruktur.

Des Weiteren sollen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans folgende Ziele, die in den oben aufgeführten Gutachten fixiert wurden, verfolgt werden:

- die Bewahrung des gegebenen Stadtgrundrisses durch Einhaltung der historischen Baufluchtlinien und der traditionellen Bauhöhen entlang der Straßen,

- die Entwicklung einer Neubebauung unter Berücksichtigung der historischen Baustrukturen, insbesondere der denkmalgeschützten Gebäude,

- die Sicherung einer Funktionsmischung aus Büro-, Verwaltungs-, kulturellen Einrichtungen, insbesondere aber auch der Wohnnutzung in dem Innenstadtquartier.

Wesentlicher Planinhalt

Abwägung, Begründung einzelner Festsetzungen

Der Bebauungsplan I-216 soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden insbesondere folgende Aspekte beachtet und unter Berücksichtigung eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden miteinander und untereinander in Einklang gebracht:

- Belange der Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Strukturen sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

- Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,

- Belange der Wirtschaft,

- Belange der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung,

- Belange der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

- Belange der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung,

- Belange des Verkehrs,

- Belange der Ver- und Entsorgung,

- Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Art der baulichen Nutzung

Entsprechend dem Nutzungskonzept (vgl. Punkt 2.1) wird im Bebauungsplan die folgende Nutzungsgliederung vorgenommen:

Für die Grundstücke Mauerstraße 76-88 wird zur Sicherung der vorhandenen kerngebietstypischen Nutzungen Kerngebiet festgesetzt (MK1). Der im Blockinneren befindliche Teil des Grundstücks Mauerstraße 79 mit dem vorhandenen Umspannwerk wird ebenfalls als Kerngebiet ausgewiesen (MK2), da das Umspannwerk stillgelegt und von der Bewag veräußert worden ist. Der Baukomplex ist gerade zu Büro- und Geschäftsgebäuden umgenutzt worden.