BauGB zum Bebauungsplan I202b Ministergärten vom 23 Januar

Veranlasst wurde die Aufstellung des Bebauungsplans I-202b durch die Absicht, auf den Flächen der ehemaligen Ministergärten zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße, einem Außenbereich gemäß § 35 BauGB, Landesvertretungen der Bundesländer beim Bund zu errichten. Um die Zulässigkeit dieser Vorhaben zu ermöglichen und so den Erfordernissen der Ansiedlung von Parlament und Regierung des Bundes Rechnung zu tragen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans geboten (§ 247 Abs. 1 und 4 BauGB).

Der westliche Teil des Plangebiets liegt im Entwicklungsbereich der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel". In städtebaulichen Entwicklungsbereichen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. (§ 166 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Der östliche Teil des Plangebiets liegt im Anpassungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme und ist mit Wohnhäusern, einem Schulsportplatz und einer Kindertagesstätte bebaut. Er wurde in den Geltungsbereich einbezogen, um die Auswirkungen der Planungen im Entwicklungsbereich auf das Wohnen planungsrechtlich bewältigen zu können.

I.2 Plangebiet I.2.1 Gebietsentwicklung Karten des 17. Jahrhunderts weisen die Fläche der späteren Ministergärten als Teile des Tiergartens im Norden und der Feldflur im Süden aus. Mit der Erweiterung der Friedrichstadt ab 1734 wurden die Flächen in den stadträumlichen Kontext einbezogen. Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das zwischen Pariser und Leipziger Platz gelegene Areal durch die (heutige) Wilhelmstraße erschlossen.

Im Zusammenhang mit den auf Wunsch von König Friedrich Wilhelm I. entstandenen repräsentativen Adelspalaisbauten entlang der Wilhelmstraße wurden auf ost-west-gerichteten, langgestreckten Parzellen barocke Gärten angelegt.

Diese reichten bis an den damaligen Tiergarten-Park bzw. an die spätere Akzisemauer.

Mit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Barockgärten allmählich dem sich wandelnden Zeitgeist und Zeitgeschmack folgend zu landschaftlichen Gärten umgestaltet. Im Zuge des Nutzungswandels und der Ansiedlung von Regierungsbauten an Stelle der ehemaligen Adelspalais wurden die Gärten seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Ministergärten genannt. Im Gegensatz zum benachbarten Tiergarten waren die Ministergärten allerdings nie öffentlich zugänglich.