Wohnungen

Gehrecht für die Allgemeinheit in der Passerelle im MK 8

Im Zusammenhang mit dem U-Bahnbau soll auch ein unterirdisches Verbindungsbauwerk von der U-Bahn zur S-Bahn (S 21) entstehen, um für die Nutzer der verschiedenen Verkehrsmittel eine direkte fußläufige Verbindung zu schaffen. Dies geschieht planungsrechtlich durch die Belastung einer Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit auf der Fläche W6 (Nebenzeichnung 6) gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 4. Diese Fläche liegt unterhalb des Kerngebietes MK 8, das gemäß der textlichen Festsetzung Nr.19 ansonsten ohne Tiefenbegrenzung unterbaubar ist.

Gehrechte auf den Flächen W7, W9, W10, W11, W12 und W13

Durch die textliche Festsetzung Nr. 5 wird die städtebaulich beabsichtigte Nord-SüdWegeverbindung zwischen den Baublöcken MK 1 und MK 2 (Fläche W7) planungsrechtlich umgesetzt. Die Belastung der Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit steht im Kontext der allgemeinen Zugänglichkeit des orthogonalen Rasters, von der Straße Alt-Moabit bis zur Invalidenstraße (südliche Verlängerung der Katharina-Paulus-Straße) bzw. der „Durchlässigkeit" für die Quartiersnutzer.

Darüber hinaus werden durch die textliche Festsetzung Nr. 5 im Sondergebiet unterhalb der überkragenden Bügelbauten, die im ersten Geschoss als Arkaden ausgeprägt werden müssen, Flächen für die Belastung mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit planungsrechtlich vorbereitet (Flächen W9, W10, W11, W12). Diese Bereiche sind eigentumsrechtlich dem Bahnhofsgebiet zugeordnet, nutzungsstrukturell sind sie jedoch Teile des Straßenlandes bzw. der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ­ Bahnhofsvorplatz ­.

Schließlich bereitet die textliche Festsetzung Nr. 5 die Belastung der Fläche W13 mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit auf demjenigen Teil der Gustav-Heinemann-Brücke vor, der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201a befindet. Südlich ergänzt der angrenzende Bebauungsplan II-200 b diese Belastung planungsrechtlich. Die GustavHeinemann-Brücke ist eine Fußgängerbrücke über die Spree, die das Quartier um den Hauptbahnhof sowie den Bahnhof selbst mit dem Regierungsviertel verbindet. Die Brücke ist bereits hergestellt und für den Fußgängerverkehr freigegeben.

Leitungsrechte in Verlängerung der Katharina-Paulus-Straße

Die zum MK 2 zugehörige Fläche W7 soll als Kerngebietsfläche festgesetzt werden. Für diejenigen Leitungen, die von übergeordnetem Interesse sind, das heißt der Versorgung des Gesamtgebietes dienen, ist die planungsrechtliche Vorbereitung von Leitungsrechten erforderlich (textliche Festsetzung Nr. 6). Da unterhalb der Fläche W7 eine Tiefgarage planungsrechtlich ermöglicht wird, ist für die Leitungsrechte eine Tiefenbegrenzung notwendig.

Vorgesehen sind nach gegenwärtigem Stand Leitungen für die Wasser- und Gasversorgung sowie für das BEWAG- und Telekom-Netz. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung in diesem Bereich ist z.Zt. nicht vorgesehen. Sie würde eine Verbreiterung des Korridors W8 auf 4,3 m erforderlich machen (siehe Nebenzeichnung 9). Die Einengung des Leitungsrechts auf den Korridor W8 ist ­ im Unterschied zur Fläche W7 ­ notwendig, um unter dem Viadukt nicht in Konflikt mit den planfestgestellten Anlagen wie Stützen, Rampen, Rettungsaufzügen etc. der Fernbahn und der Tiefgarage zu geraten.

Öffentliche Grünflächen [Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB] (zeichnerische Festsetzung)

Der Nachweis von wohnungs- und siedlungsnahen öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Kinderspielplätzen ist zwar nicht zu erbringen, weil der Bebauungsplan keinen Wohnungsanteil festsetzt und es somit keine verlässliche Größenordnung für zu realisierende Wohnungen gibt. Da der Bebauungsplan jedoch einen Wohnungsanteil ermöglicht, bleibt eine Betrachtung der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen weiterhin Bestandteil der Abwägung.

Die im Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm 1994 aufgeführten Richtwerte für Freiund Grünflächen dienen der Analyse und Definition von unterschiedlichem Handlungsbedarf und entsprechenden Entwicklungszielen. Dies beinhaltet aber nicht die Forderung nach einer vollständigen richtwertbezogenen Bedarfsdeckung.

Auf lokaler Ebene sind bei der Entwicklung gebietsbezogener Freiraumkonzepte auch Faktoren wie die Lage des Gebietes im Stadtgebiet, die Siedlungsstrukturen und Qualitäten im Umfeld und die historisch gewachsene Struktur des Planungsgebietes selbst zu betrachten.

Dies wurde im Rahmen des landschaftsplanerischen Fachbeitrages „Untersuchung zur Freiraumstruktur" (Juli 1996) und seinen Empfehlungen berücksichtigt.

Als siedlungsnahe Grünflächen stehen dem Planungsgebiet im Wesentlichen der Große Tiergarten und die neuen Parkanlagen im Spreebogen und im Bereich des „Geschichtsparks Zellengefängnis" zur Verfügung. Auch die geplanten öffentlichen Uferpromenaden am Humboldthafen können zur Bedarfsdeckung siedlungsnaher Grünflächen dienen, da sie Teil eines übergeordneten Grünverbindungsnetzes sind. Dies betrifft insbesondere die nördliche und die westliche Ladestraße.

Der potentielle Bedarf an wohnungsnahen Grünflächen kann mit der öffentlichen Parkanlage des ULAP-Geländes gedeckt werden.

ULAP-Gelände

Die Freifläche des ULAP-Geländes wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage" festgesetzt. Es handelt sich hier um die Restflächen des ehemaligen „Universum-Landesausstellungsparks", der zum Zeitpunkt seiner Anlage 1879 etwa das 8-fache der Fläche des heutigen ULAP-Geländes einnahm.

Das ULAP-Gelände soll als vegetationsgeprägter Freiraum entwickelt werden. Es ist das größte Gebiet im neuen Stadtquartier, in dem nennenswerter Altbaumbestand, teilweise noch aus der Zeit der Anlage des Ausstellungsparks, erhalten bleiben kann. Der Empfehlung des Freiraumstrukturkonzeptes zufolge muss der Gehölzbestand jedoch erheblich ausgelichtet werden, um eine angemessene Belichtung und Aufenthaltsqualität zu erzielen. Dabei sollten die Lindenalleen, die Bestandteil des „Universum Landesausstellungsparks" waren, erhalten werden. Auch die baulichen Rudimente der historischen Nutzung, d. h. im Wesentlichen die Treppenanlage zur Straße Alt-Moabit, die Reste der Einfriedung und die ausgelagerten Löwenskulpturen, sind bei der Gestaltung der Parkanlagen zu erhalten und zu restaurieren.

Das ULAP-Gelände soll als öffentliche Parkanlage vor allem den Bewohnern und Nutzern des Quartiers zugute kommen. Hier können wohnungsnahe Freiflächen für die Bewohner der unmittelbar östlich benachbarten Blöcke angeboten werden. Die Nutzungsmöglichkeit und die Aufenthaltsqualität im zukünftigen Park werden allerdings durch die hohe Lärmbelastung der Freiflächen insbesondere durch die Bahn eingeschränkt. Um zumindest die Störfaktoren von der Invalidenstraße und der Straßenbahnaufstellfläche auszuschließen, empfiehlt das Gutachten die Schließung der Flächen unter dem Viadukt.

Für das ULAP-Gelände wurde ein Wettbewerb als "Kooperativer Landschaftsplanerischer Einladungswettbewerb, Freiraumgestaltung des ehemaligen ULAP-Geländes Berlin Mitte" durchgeführt. Das Preisgericht fand am 14.07.05 statt.

Die nachrichtliche Übernahme eines denkmalgeschützten Ensembles für das ULAP-Gelände ist entfallen, da die Denkmalwürdigkeit der verbliebenen Relikte des ehemaligen Ausstellungsgeländes (Treppenanlage und Bäume) den Status eines Denkmales nicht mehr haben, nachdem andere konstituierende Bestandteile wie das Baudenkmal Alt-Moabit 5 im Zuge des Baues der planfestgestellten Verkehrsanlagen entfernt worden sind. Eine Eintragung in der Denkmalliste liegt nicht mehr vor.

Spreeuferpromenade

Die Freiflächen der Spreeuferpromenade werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Uferpromenade" festgesetzt.

Die Promenaden sind im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt. Sie sind Teil des im Landschaftsprogramm dargestellten übergeordneten Grünverbindungsnetzes. Durch die Zweckbestimmung „Promenade" wird der städtische Zusammenhang betont und die übergeordnete Verbindungsfunktion dieser Flächen herausgestellt. Hinsichtlich der Gestaltung der Stützmauern wurde eine schlichte und zurückhaltende Gestaltung in Anlehnung an die historische Situation vorgenommen. Die Mauer soll dabei zwischen den alten und neuen Brücken vermitteln und für den gesamten Bereich des äußeren Spreebogens von der Moltkebrücke bis zum Luisenblock ein gestalterisches Rückgrat bilden.

Im Bereich des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals („Hafenhals") musste die Uferpromenade auf jeder Seite von 8 m auf 5 m aus konstruktiven Gründen für die Brückenbauwerke eingeschränkt werden. Ihre Verbindungsfunktion bleibt aber auch mit 5 m Breite gewahrt. Die hierzu erforderliche Homogenität soll durch Materialkontinuität (Anpassung historischer Kalkstein, Granitabdeckstein, gusseiserne Geländer) und Formkontinuität erzielt werden.

Die vorhandene Treppenanlage sowie ein Großteil der Stützmauer im Bereich der Moltkebrücke sind erhalten geblieben. Dies wird durch die ausgewiesene Straßenbegrenzungslinie der künftigen Rahel-Hirsch-Straße ermöglicht. Die zu erhaltenen historischen Anlagen liegen weitgehend innerhalb der ausgewiesenen öffentlichen Uferpromenade und können dort integriert werden. Dies betrifft die Treppenanlage und einen ca. 20 m langen Abschnitt der Ufermauer. Im weiteren Verlauf nach Nordosten konnte die Ufermauer wegen der Herstellung des Gehweges in der künftigen Rahel-Hirsch-Straße nicht erhalten werden.

Die spreeseitigen Geh- und Radwegbereiche der Uferstraße dienen gleichzeitig als obere Spreepromenade. Für einen möglichst großzügigen Charakter wurden alle Treppen und Rampen außerhalb der Bewegungslinie von 4 m Breite angebunden. Auch ihre Auftrittsflächen (so genannte Spreebalkone) werden nicht in die obere Promenade eingeschoben, sondern jeweils außen vorgelagert.

Mit der Fertigstellung der Gustav-Heinemann-Brücke im Juni 2005 und dem Brückenschlag über die Spree sind die Uferpromenaden auch de facto Bestandteil der übergeordneten Grünverbindung geworden. Durch die unmittelbare Erreichbarkeit der Promenaden und der Parkanlagen im südlichen Spreebogen ist eine bedeutsame Aufwertung des Quartiers um den Hauptbahnhof verbunden und hat sich der Erholungsfunktion für die Nutzer des Gebietes erheblich verbessert.