Empfohlene Minderungsmaßnahme Erhalt von Vegetationsflächen die staubbindend wirken vor allem im Bereich des ehemaligen

Es wird ein klimatisch mäßig bis klimatisch stark belastetes Gebiet entstehen. Düseneffekte können nicht ausgeschlossen werden. Es muss mit einer erhöhten Windbelastung im Umfeld der Hochhäuser auf den Bahnhofsvorplätzen gerechnet werden.

Empfohlene Minderungsmaßnahme:

· Erhalt von Vegetationsflächen, die staubbindend wirken, vor allem im Bereich des ehemaligen ULAP-Geländes.

Umsetzung:

Die Maßnahme wurde durch Festsetzung der öffentlichen Parkanlage berücksichtigt.

Lufthygiene:

Im Hinblick auf die Veränderung der Nutzbarkeit von Freiflächen durch Kfz-bedingte Luftschadstoffe wurden im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens mehrere Gutachten erarbeitet. Dies ist Kapitel II. 1.5.5 der Begründung nachzuvollziehen.

Flora und Fauna:

Nach dem Bau der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich gibt es im Planungsgebiet nur wenige Flächen mit Vegetationsbestand. Bei dem größten Teil der Fläche handelt es sich um offenen, vegetationslosen Boden. Der wertvollste Bereich für Flora und Fauna ist der Baumbestand des ehemaligen ULAP-Geländes, das im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche erhalten bleibt. Abgesehen von einzelnen Bäumen gehen durch die Überbauung jedoch alle anderen Vegetationsbestände verloren (artenreiche ruderale Wiese, sowie Vorwald und Staudenfluren ruderaler Standorte im Gewerbegebiet an der Straße Alt-Moabit). Empfohlene Minderungsmaßnahme:

· Erhalt des Altbaumbestandes im Bereich des ULAP-Geländes sowie Erhalt eines Laubbaumes im Kerngebiet MK 5.

Umsetzung:

Die Maßnahmen wurden durch Festsetzung der öffentlichen Parkanlage und des Baumes im MK5 berücksichtigt.

Landschaftsbild / Stadtbild:

Die Neubebauung am Lehrter Bahnhof wird zu einer grundlegenden Veränderung des vorhanden Stadt- und Landschaftsbildes führen. In Zukunft werden für das Quartier verglichen mit der Ausgangssituation ein hoher Versiegelungsgrad, ein hohes Maß an baulicher Nutzung und ein geringer Anteil an Grünflächen kennzeichnend sein. Das bisher zum Teil unstrukturierte Gelände mit dem schlecht in die Umgebung integrierten historischen Bahnhofsgebäude der S-Bahn wird zu einem verdichteten Stadtquartier mit stadtbildprägenden Strukturen entwickelt, das eine eigenständige Identität erhalten wird.

Allerdings verringert der hohe Verkehrslärm, zusammen mit den von den Kraftfahrzeugen freigesetzten Luftschadstoffen die Aufenthaltsqualität der Freiflächen erheblich.

Empfohlene Minderungsmaßnahme:

· Erhalt der auf die historische Nutzung verweisenden Elemente des ULAPGeländes.

Umsetzung:

Die Maßnahme wurde berücksichtigt.

Ausgleichsmaßnahmen

Die im Folgenden aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen sind von den privaten Bauherren auszuführen, sofern sie die privaten Baugrundstücke betreffen. Anlegen von Vegetationsflächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen am ULAP-Gelände.

Umsetzung:

Die Maßnahmen werden durch das Anlegen eines Baumhaines auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz sowie in der öffentlichen Parkanlage berücksichtigt.

Flora und Fauna: Empfohlene Ausgleichsmaßnahmen:

· Ausweisung von Grünflächen

· Verwendung von heimischen Baumarten.

Umsetzung:

Die Maßnahmen wurden durch die Festsetzung von öffentlicher Grünfläche (ULAP-Park) berücksichtigt.

Die Verwendung heimischer Baumarten erhöht die ökologische Bedeutung einzelner Freiflächen für die Fauna.

Landschaftsbild / Stadtbild: Empfohlene Ausgleichsmaßnahmen:

· Integration der historisch bedeutsamen Elemente des ULAP-Geländes in die Gestaltungskonzeption der öffentlichen Grünanlage

· Wiederanlegen eines Teils der Spreeuferpromenade.

Umsetzung:

Die Maßnahmen wurden durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (ULAP-Park und Uferpromenaden) berücksichtigt.

Das Landschafts- und Stadtbild im Planungsgebiet wird völlig neu gestaltet. Die bisher in weiten Teilen vegetationslose Fläche erhält durch die von Straßen und Plätzen gegliederte Bebauung eine neue Struktur, welche dem bisher ungeordneten Gelände eine Raumwirkung von hoher Qualität verleiht. Das neue Bahnhofsgebäude des Hauptbahnhofes wird in das neue Stadtquartier eingebunden. Die Bebauung bildet eine neue, nach Süden orientierte Stadtkante am Spreebogen. Ein Teil des Spreeufers wird durch die neu angelegte Spreeuferpromenade wieder erlebbar und mit den Anbindungen an die Ladestraßen des Humboldthafens und den Promenaden am Schinkelschen Horn zu einem durchgehenden Grünzug von überörtlicher Bedeutung entwickelt. Ebenso wird das ULAP-Gelände durch die Ges69 taltung als nutzbare öffentliche Grünanlage besser wahrnehmbar.

Das Landschaftsbild wird durch die Entwicklung des neuen Stadtquartiers völlig neu gestaltet, so dass der Eingriff hierdurch ausgeglichen wird.

Zusammenfassende Bewertung:

Auch unter Berücksichtigung der Minderungs- sowie der Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet bleiben die Eingriffe im Bereich aller Schutzgüter (bis auf das Landschaftsbild) erheblich und nachhaltig.

Im Hinblick auf die umweltschützenden Belange gemäß § 1a BauGB hat die Abwägung zum Ergebnis geführt, dass die Eingriffe, die im Sinne des Naturschutzes in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne II-201a, II-201c und II-201d zu erwarten sind, nicht im gebotenen Umfang innerhalb dieser Geltungsbereiche ausgeglichen werden können. Daher übernimmt der Bebauungsplan II-201b die Funktion eines „Kompensationsbebauungsplanes" für die Eingriffe in den oben genannten Geltungsbereichen. Das Gros der Eingriffe wird durch den Bebauungsplan II-201a ermöglicht.

Ein vollständiger Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird im Ergebnis der Abwägung zurückgestellt, da die Entwicklung der Stadtquartiere um den Hauptbahnhof höher gewichtet wird.

Ersatzmaßnahme „Geschichtspark Ehemaliges Zellengefängnis"

Die Flächen des ehemaligen Zellengefängnisses Moabit grenzen nördlich unmittelbar an das Planungsgebiet an. Betrachtet werden die Bereiche innerhalb der inneren Gefängnismauer.

Auf den zurzeit als Lagerplatz dienenden Flächen soll zukünftig ein Geschichtspark entstehen. Zur Beurteilung des Ausgleichs- und Ersatzpotentials wird das 1994 erarbeitete Konzept für diesen Geschichtspark herangezogen. Es sieht einen von Wegen und im Grundriss angedeuteten Zellenflügeln gegliederten Park mit Gehölz- und Wiesenflächen vor.

Die vorgesehenen Maßnahmen auf der Fläche des ehemaligen Zellengefängnisses tragen deutlich zur Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bei. Das wesentliche Ersatzpotential liegt jedoch in den mit den Parkanlagen neu geschaffenen Erholungsflächen. Durch die Umsetzung dieser Ersatzmaßnahmen kann der Gesamteingriff des ehemaligen Bebauungsplanes II-201 zu großen Teilen kompensiert werden. Sie werden deshalb durch die Entwicklungsmaßnahme finanziert, auch wenn die zukünftige Parkanlage außerhalb der Entwicklungsmaßnahme liegt. Das rechtliche Instrumentarium der Entwicklungsmaßnahme ermöglicht eine verbindliche und konkrete Sicherung der finanziellen Mittel für die Kompensationsmaßnahme, so dass hier auf eine Zuordnungsfestsetzung verzichtet werden kann.

Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen zu den einzelnen Bebauungsplänen

Die mathematische Zuordnung zur Ermittlung der Eingriffspunkte ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hier dargestellt ist die resultierende Summe der Eingriffspunkte, der prozentuale Eingriffsanteil an den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und jeweils der Vorschlag zur Zuordnung der konkreten Maßnahmen.