Bei der Merlitzstraße handelt es sich um öffentliches Straßenland

Des weiteren möchte die Sireo Real Estate Asset Management GmbH die Merlitzstraße mit zwei transparenten Brücken ab dem 1. Obergeschoss überbauen, da der künftige Eigentümer (Deutsche Telekom AG) die Flächen MK 2 und GE 5 mit einem funktional zusammenhängenden Verwaltungsgebäude bebauen will. Sie bittet darum dieses im Bebauungsplan vorzusehen.

Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Bei der Merlitzstraße handelt es sich um öffentliches Straßenland. Da bisher kein Entwurf für die geplanten Überbauungen mit transparenten Brücken vorliegt, ist eine Verortung im Bebauungsplan nicht möglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wäre dies in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Tiefbauamt des Bezirks Treptow-Köpenick) möglich.

Die Deutsche Telekom AG äußert grundsätzlich keine Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans XV-55ba. Sie bittet jedoch darum, dass für die Errichtung der erforderlichen Telekomleitungen, ausreichende Flächen für die Leitungszonen auf jeder Straßenseite der künftigen Wagner-Regeny Straße und der Hans-Schmidt-Straße zur Verfügung stehen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen des Koordinierten Leitungsplanes werden mit der Deutschen Telekom AG und dem Erschließungsträger die notwendigen Abstimmungen erfolgen.

Beschluss des Abgeordnetenhauses:

Das Abgeordnetenhaus hat dem Bebauungsplan XV-55ba am 4. Mai 2006 zugestimmt.

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

Nicht abschätzbar, da der Inhalt des Bebauungsplans eine Angebotsplanung ist und die Umsetzung der planerischen Festsetzungen der Entscheidung der jeweiligen Eigentümer obliegt.

D. Auswirkung auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

Es sind keine Auswirkungen auf das Land Brandenburg zu erwarten.

E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

I. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

a) Kosten des Bebauungsplanverfahrens

· Kosten für das Planungsbüro 51,2 T

· Kosten für Veröffentlichungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung 1,8 T

· Kosten für des Eingriffs-/Ausgleichs-Gutachtens für XV-55ba 6,8 T

· Kosten ÖbVI-Prüfung vor öffentlicher Auslegung 0,7 T 60,5 T

Diese Ausgaben werden aus dem Treuhandvermögen finanziert.

b.) Kosten der Erschließung:

Die öffentliche Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt zur Zeit über die Rudower Chaussee, den Groß-Berliner Damm und den bereits fertiggestellten Abschnitt der Merlitzstraße. Die Wagner-Regeny-Straße und die künftige Hans-Schmidt-Straße sind Privatstraßen, die unzureichend ausgebaut sind. Damit das Bezirksverwaltungszentrum, das Arbeitsamt-Süd und auch zukünftige neue Nutzer an ein öffentliches Straßennetz angeschlossen werden, sollen im Bebauungsplan XV-55ba Abschnitte von zwei geplanten Straßen als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden.

Für den Bau der Straßen liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) für den Straßenbau, einschließlich Regenentwässerung, Beleuchtung und Nebenkosten vor. Diese Kosten sind in der beschlossenen Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsmaßnahme enthalten.

Künftige Pfarrer-Goosmann-Straße 1,31 Mio Hans-Schmitt-Straße 1,25 Mio

Die Ausgaben werden aus dem Treuhandvermögen finanziert.

c.) Kosten soziale Infrastruktur:

Auf einer ca. 0,4 ha großen Fläche befindet sich ein ehemaliger Flugzeughangar, der u.a. als Ersatz für die aufzugebenden Sportnutzungen in dem Gebäude im geplanten MK 2 entlang der Rudower Chaussee, zu einer Sporthalle umgebaut wird.

Die Gesamt-Kosten für die vierteilige Sporthalle betragen nach den geprüften BPU 3,71 Mio. und sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsmaßnahme enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Landeshaushalt (Kapitel 1240, Titel 89 472).

II. Personalwirtschaftliche Auswirkungen Keine.

F. Flächenmäßige Auswirkungen:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 9 ha und ist Teil der Entwicklungsmaßnahme mit insgesamt 420 ha Fläche.

G. Auswirkungen auf die Umwelt:

Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgte eine ökologische Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Die Eingriffe in den Naturhaushalt können innerhalb der Baugebiete vollständig kompensiert werden; die Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Straßen werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gesichert. Die Eingriffe durch Straßen werden vornehmlich im Bereich kleiner Parks, Promenaden und Plätze im Entwicklungsgebiet sowie im Landschaftspark konzentriert (vgl. unter Punkt III.3. Eingriff in Natur und Landschaft).