Vorsorge

Die zugelassenen und in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Hauptverwaltung von 1.454.731.295,63 sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2005. Die aufgrund über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005 eingegangenen Verpflichtungen sind, soweit sie sich auf das Haushaltsjahr 2006 beziehen, regelmäßig durch veranschlagte Ausgaben gedeckt. Zu Lasten späterer Haushaltsjahre eingegangene Verpflichtungen werden durch entsprechende Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen berücksichtigt werden.

E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

Um Leistungen gemäß Ausbildungsvergütungsverordnung zu erbringen, mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden. Die Mehrausgaben sind aufgrund der rechtlichen Verpflichtung unabweisbar. Die Unvorhersehbarkeit ist gegeben, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung die bestehende Leistungspflicht nicht bekannt war und dementsprechend keine haushaltsmäßige Vorsorge getroffen werden konnte.

Um Leistungen gemäß Ausbildungsvergütungsverordnung zu erbringen, mussten außerplanmäßige Ausgaben gegen Ausgleich zugelassen werden. Die Mehrausgaben sind aufgrund der rechtlichen Verpflichtung unabweisbar. Die Unvorhersehbarkeit ist gegeben, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung die bestehende Leistungspflicht nicht bekannt war und dementsprechend keine haushaltsmäßige Vorsorge getroffen werden konnte.