Darlehen

Der Gnadenausschuss, der aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern besteht, die zum Abgeordnetenhaus wählbar sein müssen, aber nicht Abgeordnete zu sein brauchen, ist gemäß § 1 Abs. 2 und 3 des oben bezeichneten Gesetzes unverzüglich nach dem Zusammentritt eines neu gewählten Abgeordnetenhauses von diesem neu zu wählen. Die ordentlichen Mitglieder bilden zugleich den Vorstand der Stiftung Gustav Radbruch - Unterstützungsfonds -, deren Zweck es ist, die finanzielle Notlage von Straffälligen durch Vergabe von Darlehen oder Übernahme von Bürgschaften zu beheben oder zu lindern, um der Rückfallgefahr entgegenzuwirken.

Dem bisherigen vom Abgeordnetenhaus gewählten Gnadenausschuss gehören an: als ordentliche Mitglieder: auf Vorschlag der Fraktion der SPD Frau Gisela Grotzke auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Uwe Schmidt auf Vorschlag der Fraktion. Die LINKE.PDS Frau Kerstin Pohnke auf Vorschlag der Fraktion der FDP Frau Mieke Senftleben auf Vorschlag der Fraktion der Grünen Frau Ursula Groos als stellvertretende Mitglieder: auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herr Dr. Fritz Felgentreu auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Norbert Atzler auf Vorschlag der Fraktion der PDS Frau Hallina Wawzyniak auf Vorschlag der Fraktion der FDP Herr Rainer Michael Lehmann auf Vorschlag der Fraktion der Grünen Herr Volker Ratzmann.