SGB II: Kapitalisierung von Arbeitslosengeld II ermöglichen!

Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat mit dem Ziel initiativ zu werden, das komplette Einkommen von Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen (u.a. ALG II, Mietkosten, Heizkosten, ggf. auch Mehraufwandsentschädigungen) künftig auch zur befristeten Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen und das Sozialgesetzbuch II um diese Möglichkeit der „Kapitalisierung" zu ergänzen.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31.03. zu berichten.

Begründung:

Selbst wenn Berlin es in den nächsten Jahren schafft, wirtschaftliches Wachstum zu erzeugen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren: Vollbeschäftigung für alle wird es nicht geben. Und wer einmal für einen längeren Zeitraum draußen ist, hat es ungemein schwer, wieder einen Fuß auf den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Daraus erwächst die soziale Verpflichtung, langfristig oder dauerhaft aus der Erwerbsarbeit ausgegrenzten Menschen Alternativen anzubieten. Auch ihnen muss die Möglichkeit würdevoller und sinnvoller Beschäftigung eröffnet werden. Unabhängig davon ist es auch wesentlich sinnvoller Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Daher muss die Möglichkeit der Kapitalisierung von passiven Leistungen zur Finanzierung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung geschaffen werden. Zusätzlich zu den passiven Transferleistungen Arbeitslosengeld II einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen sowie den Kosten der Unterkunft (KdU), soll auch die Umwandlung der Eingliederungsmittel für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in einen Lohnkostenzuschuss möglich sein, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern.

Dies kostet den Staat keinen Cent mehr, eröffnet aber eine Vielzahl von Integrationsmöglichkeiten.

Voraussetzung zur Kapitalisierung von Arbeitslosengeld II zur Schaffung öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ist eine bundesgesetzliche Zustimmung zur Möglichkeit der Übertragung der Mittel für passive Leistungen in das aktive Leistungsbudget zur Finanzierung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes (Stichwort Deckungsfähigkeit). Diese Zustimmung wurde vom Bundesministerium für Arbeit bisher verwehrt. Daher ist es notwendig im Zuge einer Bundesratsinitiative die Änderung des SGB II durchzusetzen.

Drehtüreffekten zurück in die Arbeitslosenversicherung soll dadurch begegnet werden, dass die durch die Kapitalisierung der passiven Transferleistung Geförderten analog zu § 27 Abs. 3 Nr. 5 SGB III von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung befreit sind. Eine Verwendung der Eingliederungsmittel für passive Leistungen („vollständige Deckungsfähigkeit von aktiven und passiven Budgets") soll ausgeschlossen sein.