Klare Mehrheitsverhältnisse in den Trägerversammlungen der Arbeitsgemeinschaften schaffen!

Der Senat wird aufgefordert gemeinsam mit den Bezirken unverzüglich alle noch notwendigen Schritte einzuleiten, um die bereits am 1. August 2005 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II in Berlin umzusetzen.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31.01. zu berichten.

Begründung:

Bereits am 24. November 2005 hatte das Abgeordnetenhaus einstimmig beschlossen, die Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften in Berlin umzusetzen. In der Folge gab es dazu am 14.2.2006 den Senatbeschluss „Weiterentwicklung der Strukturen der Berliner Arbeitsgemeinschaften zur Verbesserung der Umsetzung des SGB II in Berlin". Allerdings wurden beide Beschlüsse bisher nur unzureichend umgesetzt. Nach der Neuordnung der Bezirke in Folge der Wahlen müssen nun klare Verhältnisse und vor allem klare Verantwortlichkeiten vor Ort geschaffen werden. Denn dort müssen die notwendigen Entscheidungen gefällt werden.

Voraussetzung hierfür ist es, den zentralen Punkt der Rahmenvereinbarung, nämlich klare Mehrheiten zu Gunsten der Bezirke in den Trägerversammlungen zu schaffen, endlich umzusetzen. Dadurch würde auf die Bezirke die Verantwortung für das operative Geschäft vor Ort ­ also die Umsetzungsverantwortung übertragen. Konkret bedeutet dies, dass die Bezirke entscheiden könnten, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sie durchführen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dabei nach wie vor die Gewährleistungsverantwortung für die soziale Grundsicherung und bleibt verantwortlich für die korrekte Verwendung der vom Bund bereitgestellten Mittel und den Gesamterfolg der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Mit den Veränderungen der Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft und damit der Jobcenter kann die Arbeit vor Ort voll auf die Integration der Arbeitssuchenden konzentriert werden. Profitieren werden davon vor allem die ALG IIEmpfängerInnen in Berlin - durch eine bessere Betreuung und Vermittlung.