Kinderbetreuung

Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung vor Ort werden einerseits langzeiterkrankte Lehrkräfte nicht mehr in die Unterrichtsversorgung der Schulen einbezogen; andererseits sollen zusätzliche Vertretungsmittel in Höhe von 3 % des Unterrichtsbedarfs in die Eigenverantwortung der Schulen gegeben werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel, die sich insbesondere aus der Lehrkräftebestandsentwicklung ergeben.

Kindertagesstätten

Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum 1. Januar 2006, in dem unter anderem das neue Berliner Bildungsprogramm für alle Einrichtungsträger verbindlich festgeschrieben worden ist, sieht eine Absenkung des Trägereigenanteils um 1,5 % zum Jahresbeginn 2006 und eine weitere Absenkung um 0,5 % zum 1. Januar 2008 vor. Daher war die Ausgabenplanung ab diesem Zeitpunkt um 28 Mio Euro anzupassen. Als Folge der Entscheidung, das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen, war zugleich die Einnahmeplanung um 11 Mio Euro zu reduzieren.

Im Zusammenhang mit der sukzessiven Einführung der Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung von Dreijährigen bis zur Einschulung ist für das Planjahr 2010 ein weiterer Einnahmerückgang für eine Beitragsfreistellung für das zweite Betreuungsjahr in Höhe von 19 Mio berücksichtigt. Der letzte Schritt zur vollen Beitragsfreiheit wird bei der Fortschreibung der Finanzplanung im Jahr 2007 (auf 2011) berücksichtigt.

Landesinstitut für Schule und Medien, Sozialpädagogische Fortbildungsstätte

Die strukturellen Veränderungen beim Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) und der Soziapädagogischen Fortbildungsstätte Jagdschloss Glienicke (zukünftig SFBB) aufgrund der Staatsverträge über die Fusion der jeweils Berliner mit der jeweiligen brandenburgischen Einrichtung sind im Zahlenwerk nicht abgebildet. Es handelt sich im Wesentlichen um haushaltsneutrale Vorgänge gegenüber der bisherigen Finanzplanung, die sich lediglich in einer Umschichtung auswirken.

Jugendaufbauwerk

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit dem Gesetz zur Neuausrichtung des Jugendaufbauwerkes (JAW) vom 27. Januar 2005 dessen Auflösung in der bisherigen Rechtsform beschlossen. Damit endet auch die Beteiligung des JAW an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Gemäß der Satzung der VBL sind bei Beendigung der Beteiligung Gegenwertzahlungen an die VBL zu leisten, die hier aufgrund der Gewährträgereigenschaft das Land Berlin treffen.

Die VBL verliert allerdings Beitragzahler nur in dem Umfang, in dem bisherige JAW-Mitarbeiter zu freien Trägern wechseln. Hierfür hat die Finanzplanung eine Vorsorge in Höhe von rund 21 Mio Euro vorgesehen.

Gemeinsame Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen

Die Bundesregierung und die Länder fördern in einem Wettbewerb deutsche Universitäten, um die universitäre Spitzenforschung auf internationales Niveau zu heben. Bund und Länder finanzieren die Exzellenzinitiative auf der Grundlage von Art. 91b GG im Verhältnis von 75 : 25.

Nach der Entscheidung im Bewilligungsausschuss vom 13. Oktober 2006 zur ersten Wettbewerbsrunde konnte nur ein Teil der von den Berliner Hochschulen gestellten Anträge in die Förderung über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgenommen werden. Die Hochschulen erhalten damit Fördermittel bis zu einer Höhe von insgesamt 18 Mio Euro, davon 13,5 Mio Euro aus Bundesmitteln und 4,5 Mio Euro als Landesmittel. Dies entspricht für den Berliner Kofinanzierungsanteil einer jährlichen Tranche von 0,9 Mio Euro für die Jahre 2006 bis 2010.

Die vorliegende Finanzplanung berücksichtigt den Kofinanzierungsanteil des Landes ab 2008 entsprechend. Die den Berliner Universitäten zustehenden Bundesmittel fließen direkt an die DFG. Eine zweite Wettbewerbsrunde wird im Jahre 2007 stattfinden; die Entscheidung hierzu wird im Oktober 2007 getroffen.

Pakt für Forschung und Innovation Bund und Länder haben in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung am 15. November 2004 den »Pakt für Forschung und Innovation« verabschiedet und darin erklärt, den großen Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen trotz der erforderlichen Haushaltskonsolidierung mit einer jährlichen Erhöhung der institutionellen Förderung um mindestens 3 % eine finanzielle Planungssicherheit zu geben. Diese Zusage umfasst die Jahre 2006 bis 2010; Berlin hat der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt.

Für das Jahr 2010 war deshalb für alle betroffenen Forschungseinrichtungen letztmalig ein Zuwachs der Förderungsmittel um 3 % vorzusehen, was einem Anstieg des Finanzvolumens um 6,4 Mio Euro gegenüber dem Jahr 2009 entspricht.

Zuschüsse an die Vertragshochschulen

Die Hochschulfinanzierung im Land Berlin erfolgt durch ein System mehrjähriger Verträge zwischen dem Land und den staatlichen Hochschulen. Die Verträge und ihre Verlängerungen bedürfen der Einwilligung des Abgeordnetenhauses. Der gegenwärtige Vertrag umfasst den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2009.

Hochschulbauförderungsgesetz

Das Föderalismusreform-Begleitgesetz (Art. 13, Entflechtungsgesetz)26 sieht vor, den Ländern für wegfallende Gemeinschaftsaufgaben Kompensationsbeträge aus dem Haushalt des Bundes zur Verfügung zu stellen. Der auf das Land Berlin entfallende Betrag für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe »Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken« beträgt zweckgebunden ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 jährlich 34,2 Mio Euro und liegt damit um 12 Mio Euro (2007), 6 Mio Euro (2008) bzw. 5 Mio Euro (2009) unter den bisherigen Planzahlen. Die Finanzplanung berücksichtigt diese Mindereinnahmen.

Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009

Die Vorbereitung und Durchführung der IAAF Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin wird durch die BOC GmbH wahrgenommen. Die BOC hatte erst im November 2005 den endgültigen Wirtschaftsplan hinsichtlich der Finanzierung eingereicht. Danach bestand die Notwendigkeit, die im Doppelhaushalt 2006/2007 und der Finanzplanung 2005 bis 2009 abgesicherten Finanzierungsraten anzupassen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat in seiner 112. Sitzung am 8. März 2006 davon zustimmend Kenntnis genommen.

Kürzung der Regionalisierungsmittel

Die vom Bund mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgenommene Kürzung der Regionalisierungsmittel hat für das Land Berlin einen Einnahmeverlust in Höhe von 5,6 Mio Euro bereits im Jahre 2006 zur Folge. 2007 steigt der Einnahmeverlust auf 30,2 Mio Euro an, im Jahre 2008 beträgt er 32,1 Mio Euro. Mit der Dynamisierung der Zuweisungsbeträge ab dem Jahre 2009 ­ dies war Kern der Kompromisslösung im Vorfeld der Bundesrats-Sitzung vom 16. Juni 2006 ­ sinkt der Einnahmeverlust auf 26,6 Mio Euro bzw. 21,1 Mio Euro (2010). Die Finanzplanung berücksichtigt diese Einnahmeminderungen.

Zuschuss an die BVG

Mit dem Auslaufen des Unternehmensvertrages BVG im Jahr 2007 wird die Finanzierung der ÖPNV-Leistungen der BVG ab dem Jahr 2008 auf eine neue Basis gestellt. Analog zu den vertraglichen Regelungen mit der S-Bahn wird auch mit der BVG ein Bestellvertrag auszuhandeln sein.