Serviceleistungen der Jobcenter

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gegenüber der Regionaldirektion folgende Verbesserungen der Serviceleistungen der Jobcenter durchzusetzen:

Die gegenwärtig praktizierte Teamberatung der Kundinnen und Kunden der Jobcenter soll durch Einzelberatung ersetzt werden.

2 Die Kundenfreundlichkeit der Jobcenter soll generell durch die direkte telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeiter/innen verbessert werden. Das gegenwärtig als telefonische Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden aller Jobcenter eingerichtete Servicecenter soll dabei nur noch für allgemeine Fragen zuständig sein.

3 Für die Jobcenter sollen einheitliche Öffnungszeiten vereinbart werden.

4 Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen soll u.a. durch die verstärkte Einbeziehung der Integrationsfachdienste (s. Drs 15/ 5425), verbessert werden.

5 Die Betreuung der Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund soll durch interkulturelle Schulung der Beschäftigten und interkulturelle Öffnung der Jobcenter verbessert werden.

6 In den Jobcentern soll ein einheitliches Beschwerdemanagement eingerichtet werden.

Darüber hinaus fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf, zu prüfen, inwieweit in Anlehnung an entsprechende Regelungen im SGB XII (§ 116) auch für Leistungsbezieher/innen nach dem SGB II Widerspruchsbeiräte eingerichtet werden können. Gegebenenfalls soll der Senat prüfen, inwieweit bei anderen Bundesländern die Bereitschaft besteht, erforderliche gesetzliche Voraussetzungen über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II (in Verbindung mit § 67ff. SGB X) zu unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.05.2007 Bericht zu erstatten.

Begründung: Zahlreiche einzelne Beschwerden bestätigen ein Bild, welches nunmehr auch durch die Beantwortung einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus deutlich wurde. Das Beschwerdemanagement der einzelnen Jobcenter ist unabgestimmt, lediglich die Häufigkeit der Nennung von Beschwerdegründen zeigt ein Problem auf: Die größte Unzufriedenheit richtet sich auf die Leistungsgewährung und die mangelnde Erreichbarkeit von zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern.

Um diesen Beschwerden besser zu begegnen, andererseits aber die Beschäftigten der Jobcenter nicht zusätzlich zu belasten, ist dringend eine klarere Verantwortungsstruktur notwendig. Dazu gehört die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der Servicecenter und auch in der nächsten Stufe die Möglichkeit, mit dem oder der zuständigen Sachbearbeiter/in telefonisch dringende Fragen zu klären. Mit einheitlichen Angeboten, die auch die Öffnungszeiten umfassen, wird den Kundinnen und Kunden auch nach Umzügen innerhalb der Stadt ein grundsätzlich einheitlicher Service angeboten.

Die im früheren BSHG bzw. jetzt im SGB XII, für das Land Berlin untersetzt durch den § 34 AZG, vorgeschriebene Beteiligung von sozial erfahrenen Personen im Widerspruchsverfahren hat dazu geführt, dass vielfach Widersprüchen gegen Entscheidungen des Sozialhilfeträgers durch Empfehlungen des Beirats abgeholfen wurde, bevor es zu einer Klage vor dem Sozialgericht kam.

Gegenwärtig häufen sich vor den Sozialgerichten Klagen gegen Entscheidungen der jeweiligen Jobcenter. Die Einführung eines Widerspruchsbeirats im Rahmen des SGB II könnte dazu beitragen, die entsprechende Klageflut einzudämmen.