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Als Berechnungsgrundlage dieser insgesamt 2 % wird das Investitionsvolumen des jeweils vorvergangenen Haushaltsjahres zugrunde gelegt.

In der Neuregelung der ABau für das Land Berlin ist vorgesehen, dass alle baulichen Investitionsmaßnahmen des Landes mit einem Ansatz für Kunst am Bau versehen werden sollen. Bei der Ermittlung der Höhe bleibt der maßnahmegebundene Einzelbezug erhalten ohne die in der Münchener Regelung vorgesehene Pauschalisierung von 1%.

Eine Übertragbarkeit der Mittel für Kunst am Bau ist in Berlin und München möglich.

Im Rahmen der Beratungen des zuständigen Gremiums Beratungsausschuss Kunst (BAK) ist eine Umverteilung der Mittel nach inhaltlich konzeptionellen Kriterien in der ABau des Landes Berlin ermöglicht.

Eine Ressourcenzuweisung aufgrund einer inhaltlichen Zuweisung, die abweicht von den kalkulatorischen Grundlagen der Ermittlung der Kunst am Bau-Ansätze, ist daher auch in Berlin gegeben.

Der Maßstab der Mittelzuweisung ist anhand der Prozentangaben von 1 ­ 2% in der ABau transparent dargestellt und quantifizierbar. Im Gegensatz zum Münchener Modell liegt in Berlin die inhaltliche Zuständigkeit für Kunst am Bau und im Stadtraum bei einer Senatsverwaltung, d.h. gemäß ABau bei der für Kultur verantwortlichen Senatsverwaltung. Diese Verantwortlichkeit wurde im Zuge der Koalitionsvereinbarungen im Mai 2002 vereinbart.

Die Bewirtschaftung der Kunst am Bau-Ansätze verbleibt im Rahmen der Baumaßnahmen analog des Münchener Modells bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf der Grundlage der inhaltlich-konzeptionellen Verantwortung durch die SenWFK.

Die finanziellen Mittel für Kunst im Stadtraum werden vom Abgeordnetenhaus mit dem Beschluss über den jeweiligen Haushaltsplan festgelegt. Sie sind seit 2005 im Kapitel 1730 Titel 812 78 ­ Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum ­ mit jährlich 307 T veranschlagt.

Die inhaltliche Beratung und Empfehlung über die Projekte der Kunst im Stadtraum sowie der Kunst am Bau erfolgen in Berlin durch einen gemeinsamen Beratungsausschuss Kunst (BAK). Die Überarbeitung der ABau geht auf Struktur und Zuständigkeiten des BAK ausführlich ein, darin ist auch einvernehmlich geregelt worden, dass die Geschäftsführung und die Verantwortung für die Geschäftsstelle dieses Beratungsausschusses Kunst bei der Senatskanzlei ­ Kulturelle Angelegenheiten liegen.

Auf der Grundlage der einvernehmlichen Überarbeitung der ABau hat sich in der Zeit seit der Antragstellung die Offenheit des Kommunikationsflusses zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen sowie die Gesprächskultur mit den Bezirken kontinuierlich entwickelt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 20. März 2007

Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Verkehrsverbindungen Sprechzeiten Zahlungen bitte bargeldlos Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl U-Bahn Rosenthaler Platz - U-8 Montag und Dienstag nur an die Landeshauptkasse Berlin, Postbank Bln 58100 100 100 10

Gemeinsames Rundschreiben SenWissForschKult und SenStadt Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum

Im Vorgriff auf eine Änderung der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen Berlins (Anweisung Bau ­ ABau) gelten für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum ab sofort die folgenden Regelungen (Änderungen gegenüber der ABau im Fettdruck):

(1) Allgemeines

1. Unter „Kunst am Bau" sind künstlerische Gestaltungen in und an Bauwerken, in Grünanlagen, auf Plätzen, Straßen usw. zu verstehen.

2. Unter „Kunst im Stadtraum" sind künstlerische Gestaltungen an stadträumlich bedeutsamen Stellen oder in Bezug auf besondere Bauwerke sowie für besondere gesellschaftlich relevante Themenstellungen zu verstehen.