BA am Straßenrand bis 79 dBA am Tunnelportal tags noch deutlich

Auf dem für den Schienenverkehrslärm verantwortlichen Stadtbahnviadukt verkehren täglich 190 Fern- und Regionalverkehrszüge der DB sowie weitere 360 Züge der S-Bahn GmbH (Angaben der Deutschen Bahn Netz- AG vom 17.2.2006).

Als weitere Schienenverkehrslärmquelle im Nahbereich sind die Straßenbahnlinien der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am S- und U-Bahnhof Alexanderplatz zu nennen. Hier verkehren täglich ca. 790 Fahrzeuge (Personenverkehrspläne der BVG).

Im Rahmen der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan I-B4ba wurden auf Basis der o.g. Verkehrsmengen Rasterlärmkarten für den Untersuchungsraum erstellt und die Schallbelastungssituation ausgewählter Immissionsorte auf Basis der DIN 18005 berechnet. Aus den durchgeführten Untersuchungen ergibt sich am Hochhaus der Rathausstraße 3 eine gegenwärtige Lärmbelastung zwischen 64 und 67 dB(A) tags. Im Bereich des Straßenraumes der Grunerstraße liegt die Belastung mit 70 dB(A) am Straßenrand bis 79 dB(A) am Tunnelportal tags noch deutlich darüber.

Entlang des Stadtbahn-Viaduktes treten Geräuschimmissionen stark streuend zwischen 58 und 73 db(A) auf. An der Rathausstraße beträgt der maßgebliche Außenlärmpegel aufgrund der Belastung durch die Bahn noch 52 bis 64 dB(A).

Auf den straßenabgewandten Fassaden der Rathausstraße 3 und an den Fassaden des Cubix-Kinos sowie der benachbarten auch zu Wohnzwecken genutzten Bebauung Rathausstraße 7 mit Orientierung zum Alexanderplatz liegt die Lärmbelastung mit 49 bis ca. 61 dB(A) deutlich darunter.

Insgesamt muss die vorhandene Lärmbelastung im Plangebiet als hoch eingeschätzt werden. Dies betrifft vor allem den Bereich zwischen Grunerstraße und Hochhaus sowie zwischen Bahnanlagen und Hochhaus bzw. Cubix-Kino. Weniger stark belastet sind durch die abschirmende Wirkung der Bestandsgebäude vor allem der Bereiche zwischen Hochhaus und dem Cubix-Kino sowie zwischen Cubix-Kino und Rathauspassage (Nr. 7). Schwingungen/Körperschall

Durch den vorhandenen Betrieb der bestehenden U-, S- und Fernbahnanlagen sowie der geplanten Straßenbahn werden Erschütterungen auf das Erdreich und damit auf die darin gegründeten Hochbauten ausgelöst, die das Wohnen - und andere empfindliche Nutzungen

- stören bzw. beeinträchtigen könnten.

Im Rahmen einer planbegleitenden Untersuchung wurden die durch die Schienenverkehrswege hervorgerufenen Erschütterungen ermittelt. Die Messwerte lagen weitgehend unterhalb der Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2. Die Belastungen durch die U-Bahn-Linie 2 sind am höchsten, während die Auswirkungen der S-Bahn und die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die mittlerweile in Betrieb genommene Straßenbahn prognostizierten Werte als etwas geringer eingeschätzt wurden. Die zukünftigen Auswirkungen des Fernbahnverkehres werden als mit den heutigen S-Bahn-Fahrten vergleichbar abgeschätzt.

Auf Grund der komplexen Ausbreitungsverhältnisse von Erschütterungen bzw. Schwingungen und des daraus entstehenden sekundären Luftschalls kann es auch bei den gemessenen bzw. abgeschätzten bahnbezogenen Emissionswerten durch Verstärkungserscheinungen (z. B. durch Resonanzen) zu Störungen empfindlicher Nutzungen kommen.

Dies kann jedoch entscheidend durch die Gebäudekonstruktion gemindert werden.

Lufthygiene

- Es gelten die Ausführungen zum Schutzgut Klima/Luft 3.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Freiraumstruktur

Das Plangebiet liegt im Kern des städtischen Raumes von Berlin. Es ist mit Ausnahme einzelner Baumpflanzflächen (s.u.) stark anthropogen beeinflusst. Nur im Bereich des nördlich angrenzenden Fernsehturmes schließen sich baumbestandene Freiflächen an.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-B4ba liegt nicht innerhalb eines nationalen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietes oder innerhalb eines Flora Fauna Habitat (FFH)Gebietes der Europäischen Union.

Im Rahmen des Fachbeitrages Biotop und Artenschutz wurden der Einzelbaumbestand, die Vegetationsstrukturen sowie der Brutvogel- und Fledermausbestand erfasst.

Tiere Bezüglich der Avifauna ergaben die Untersuchungen für den Gesamtplanungsbereich (Bebauungspläne I-B4a, I-B4ba, I-B4bb, I-B4ca) des Alexanderplatzes, dass nur häufige und verstädterte Arten als Brutvögel nachgewiesen werden konnten. Eine besondere avifaunistische Bedeutung kommt dem Brutvogel-Artenspektrum nicht zu. In den Plangebieten konnte auf Basis langjähriger Untersuchungen das Auftreten von fünf Fledermausarten allesamt Arten der Roten Listen Berlins und Deutschlands - nachgewiesen werden. Der Alexanderplatz hat dabei vorwiegend Bedeutung als Durchzugsgebiet. Möglicherweise dienen die hohen Gebäude den Tieren als Landmarken. Lediglich die Breitflügel-Fledermaus ist in den Plangebieten ganzjährig anwesend, zwei weitere Arten konnten im weiteren Umfeld nachgewiesen werden. Eine Ansiedelung der Breitflügelfledermaus im bestehenden Hochhaus Rathausstraße 3, welches zur Realisierung der Planung im Block C 3/2 abzubrechen wäre, ist jedoch nicht zu erwarten, da der potentielle Lebensraum für die Fledermausart durch das seit mehreren Jahren bestehende Schutznetz praktisch zu einer Unzugänglichkeit des Gebäudes für Flugtiere führt.

Pflanzen

Bei der Erfassung der Flora im Gesamtbereich Alexanderplatz wurden keine gefährdeten oder geschützten Farn- und Blütenpflanzen aufgefunden.

Im Plangebiet des Bebauungsplanes I-B4ba sind 7 Bäume vorhanden. Zu Beginn des Planungsverfahrens wurden noch 10 Bäume kartiert. Die vorhanden Bäume, sind überwiegend durch die Baumschutzverordnung geschützt. Die Bäume weisen inzwischen einen Gesamtstammumfang von rund 800 cm auf. Alle anderen 3 Bäume waren bereits abgängig oder bereits im Rahmen des nach § 34 BauGB genehmigten Kinos (Block C3/1) gefällt worden.

Der vorhandene Baumbestand ist mit Ausnahme der Birke inzwischen auf 25 bis 40 Jahre gealtert. Hierbei handelt es sich um Schwarzpappeln und Hybridformen bzw. Ahörner.

Drei Baumscheiben sind zusätzlich mit einer Zierheckenform bepflanzt.

Im Plangebiet sind mit Ausnahme der vorhanden Baumscheiben keine Vegetations- oder Biotopflächen anzutreffen.

Schutzgut Boden

Der Alexanderplatz liegt im Berliner Urstromtal, einem der Hauptabflusswege der Schmelzwässer der Weichsel-Eiszeit. Unter den weitgehend ebenen Plangebieten (Geländehöhe 36,2 - 38,1 m über NN) befinden sich anthropogene Geländeauffüllungen aus unterschiedlichen Epochen. Die ältesten Schichten stammen aus der Zeit der Verfüllung des Festungsgrabens. Generalisierte Aussagen zur Mächtigkeit dieser Schicht sind nicht möglich.

Unterhalb der Aufschüttungsschicht bzw. der Bauwerke befinden sich bis zu 45 m unter Gelände pleistozäne Sande, die teilweise von Grundmoränen durchbrochen sind.

Das Plangebiet ist mit Ausnahme der sieben 7 Baumscheiben bzw. -pflanzflächen unterschiedlicher Größe mit insgesamt ca. 200 m² Bodenanschluss nahezu vollständig, d.h. zu ca. 98% durch bauliche Anlagen oder Wegedecken versiegelt. Einzelne nicht überbaute Flächen sind darüber hinaus zusätzlich durch Tunnelanlagen der U-Bahn sowie durch einzelne Tiefgaragenzufahrten unterbaut. Vom Vorhandensein natürlicher, ökologischer Funktionen des Bodens (Filter-, Puffer- und Transformationsfunktion, Lebensraum, Ertragsund Archivfunktion) ist nicht oder nur noch sehr eingeschränkt auszugehen. Das Vorhandensein schutzwürdiger Bodengesellschaften ist daher nicht zu erwarten.

Für das Plangebiet liegen im Bodenbelastungskataster keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Es liegen auch keine Kenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet vor; eine präventive Untersuchung vor Baubeginn liegt im Interesse des Bauherrn und ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Erfahrungsgemäß kann jedoch bedingt durch die anthropogenen Geländeaufschüttungen oder Kriegsschäden (Brand- und Trümmerschutt) das Vorhandensein einzelner Schadstoffe im Untergrund nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzend befindet sich in der Nähe des Fernsehturmes ein unterirdisches Tanklager. Eine Verunreinigung des Bodens ist nicht bekannt.

Bezüglich eines in der Nähe befindlichen LCKW-Schadens wird auf die folgenden Ausführungen zum Schutzgut Wasser (3.2.1.4) verwiesen.

Schutzgut Wasser

Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Es liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

Die Grundwasserhöhe im Bereich des Alexanderplatzes liegt bei etwa 31,3 - 31,5 m über NN, d. h. der Flurabstand liegt bei etwa 5 m.

Aufgrund der nicht bindigen Böden (vorhandene Talsande) und der Nähe des Grundwasserleiters ist von einer generell hohen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen auszugehen, die jedoch wiederum durch die hohe Bodenversiegelung an der Geländeoberfläche eingeschränkt wird.

Die Karte „Versickerung aus Niederschlägen ohne Berücksichtigung der Versiegelung" (Digitaler Umweltatlas SenStadt, Ausg. 1999) zeigt im Plangebiet eine theoretische Grundwasserneubildungsrate von 200-250 mm/Jahr (etwa 50% der Niederschlagsmenge im Jahr). Aufgrund der fast vollständigen Bodenversiegelung im Plangebiet ist die faktische Grundwasserneubildungsrate jedoch als äußerst gering zu werten.

Ca. 220 m Meter nördlich des Plangebietes befindet sich ein LCKW-Schaden mit 600 800µg/m³ Perchlorethylen verursacht durch eine ehemalige chemische Reinigung im Berolinahaus. Aufgrund von Untersuchungen sind lt. Umweltamt nur noch geringe Belastung von 4µg/m³ Perchlorethylen zwischen Alexanderhaus und Stadtbahnviadukt und das Nichtvorhandensein einer Grundwasserfließrichtung festzustellen, sodass von einer grundsätzlichen Eignung des Geltungsbereiches als Baugebiet, d.h. auch als Kerngebiet, auszugehen ist. Da nicht grundsätzlich ausschließbar ist, dass es im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen zu Verschleppungen kommen könnte, sind im Falle von Wasserhaltungsmaßnahmen bei Bau- oder Abbruchmaßnahmen ggf. erforderliche Vorkehrungen im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu klären.

Dies steht der beabsichtigten Nutzungsausweisung jedoch nicht entgegen, sondern sichert vielmehr, dass Grundwasser und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht während zukünftiger Bau- und Abbruchmaßnahmen durch Schadstoffeinträge kontaminiert werden.