Steuerungs und Finanzierungssystem Hilfe zur Erziehung stellt den zentralen Leistungsbereich innerhalb der Jugendhilfe dar

Bericht Bericht-HzE-Stadtstaatenvergleich-final.doc

5. Februar 2007

© Steria Mummert Consulting AG Seite 70 von 152

Institutionell-organisatorische Einflussfaktoren Art und Umfang der Inanspruchnahme der Hilfe zur Erziehung werden nicht alleine durch soziostrukturelle und sozioökonomische Faktoren beeinflusst. Vielmehr werden die spezifischen Definitions- und Entscheidungsprozesse im Rahmen der Hilfe zur Erziehung maßgeblich auch durch die jeweiligen Arbeitsweisen und Arbeitsbedingungen in den Jugendämtern geprägt. Im Folgenden werden deshalb ausgewählte Merkmale der in den Vergleichskommunen vorhandenen Steuerungs- und Finanzierungssysteme gegenübergestellt.

Steuerungs- und Finanzierungssystem Hilfe zur Erziehung stellt den zentralen Leistungsbereich innerhalb der Jugendhilfe dar. Die Steuerung dieses Leistungsbereichs wird zuvorderst durch den in § 27 Abs. 1 SGB VIII angelegten individuellen Rechtsanspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe geprägt, der greift, sofern eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und Notwendig ist.

Das übergeordnete Ziel der Steuerung liegt demnach in der Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten zum Wohle der Kinder und Jugendlichen unter Wahrung des rechtmäßigen Verwaltungshandels. Hierzu zählen v. a. die Klärung der Leistungsvoraussetzungen und die Verfahrensverantwortung für den Hilfeprozess.

Steuerungsmöglichkeiten (so genannte Stellschrauben) gibt es dabei v. a. auf folgenden Ebenen der Prozesskette (Input Prozessqualität Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung), wie z. B: Input: Gewährleistung effektiver organisatorischer Strukturen Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Gewährleistung des individuellen Rechtsanspruchs.

Bereitstellung eines nach Art und Umfang angemessenen Hilfeportfolios Prozessqualität Gewährleistung eines zielorientiertes Handelns Standardisierung der Verfahren und Instrumente der Hilfegewährung Bereitstellung einer angemessenen IuK - Unterstützung der Hilfeverfahren Wirtschaftlichkeit Einrichtung eines ziel- und wirkungsorientierten Fach- und Finanzcontrollings Steuerung der Leistungsanbieter

Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ansätze in den Vergleichskommunen skizziert und synoptisch gegenübergestellt: Bericht Bericht-HzE-Stadtstaatenvergleich-final.doc

5. Februar 2007

© Sie ist oberste Landesjugendbehörde und nimmt auch die Aufgaben des Landesjugendamtes wahr.

Fach- und Entgeltreferat sind zusammengefasst. Es gibt einen eigenen von den Bezirkskapiteln getrennten Haushalt der Senatsverwaltung.

Die Senatorische Behörde umfasst die oberste Landesjugendbehörde, das Landesjugendamt sowie das Jugenddezernat). I nnerhalb der Behörde gibt es ­ bei enger verbindlicher Zusammenarbeit ­ eine Zuständigkeitstrennung von Fachabteilungen und der Abteilung für Zentrale Dienste, zu der auch das Referat für Vertragswesen (Entgelte) gehört.

Die Fachaufgaben der verschieden Ebenen werden im zuständigen Referat Erziehungsund Eingliederungshilfe jeweils in Personalunion wahrgenommen.

Die Senatorische Behörde verfügt über ein so genanntes Senatorenbudget, das nach Rechtsbereichen in verschiedene ­ untereinander deckungsfähige - Teilbudgets untergliedert ist. Hierzu gehört auch das Budget Erziehungshilfen.doc

5. Februar 2007

© fachl. Steuerung z. B. AV Hilfeplanung

­ Beteiligung an der Budgetplanung und ­ aufstellung (Planmengenverfahren); kein gemeinsames HzE-Budget mit den Bezirken

­ Verantwortlichkeit für die berlinweiten ITFachverfahren zur Jugendhilfe.

[...]

Der Senatorischen Behörde obliegt

­ die Wahrnehmung fachpolitischer, rechtlicher und fiskalischer Grundsatzaufgaben wie z. B. die Haushalts-/Produktbereichsverantwortung gegenüber Senat und Bürgerschaft und Deputationen

­ die Richtlinienkompetenz gegenüber dem Amt für Soziale Dienste als örtlichem Jugendamt (z.B. die Vereinbarung von Kernprozessen und Fachstandards)

­ die Strukturverantwortung für die Aufbauorganisation der nachgeordneten Ämter

­ die fachpolitische Außenvertretung des Aufgabenbereichs

­ die ressortübergreifende fachpolitische Koordination das Vertragswesen für Entgelte und sonstige Grundsatzverträge z. B. im Zuwendungsbereich A.1.3 Struktur / Aufgaben der Bezirke bzw. der Kommune

Die Bezirke nehmen die kommunalen Aufgaben eigenständig wahr und unterliegen nicht der Fachaufsicht von SenBildWiss.

Es gibt eine einheitliche Struktur der Jugendämter (AV Org), aber Möglichkeiten zur individuellen Ausgestaltung der Organisation.

Organisation des ASD nach dem Sozialraumprinzip.

Eigene Personalhoheit über den ASD Budgetverwaltung und Möglichkeit zur thematischen Schwerpunktsetzung innerhalb des bezirklichen Globalbudgets.

Das Amt für Soziale Dienste Bremen (AfSD) verantwortet als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die fachliche und fiskalische Produktverantwortung für die Hilfen und Leistungen der Erziehungshilfe sowie sämtliche operativen Umsetzungsaufgaben der HzE.

Die Organisationshoheit für die Gestaltung der Binnenstruktur liegt faktisch bei den Bezirken. So haben sich in den Jugendämtern heterogene Binnenorganisationen herausgebildet. Diese soll im Zuge der Verwaltungsreform ab 2007 vereinheitlicht werden.

Unterhalb der Bezirksebene gibt es eine Regionale Gliederung. Je nach Größe des Bezirks variiert die Zahl der Regionen zwischen 1 und 3. Eine der Regionen pro Bezirk ist als Kernregion definiert. Hier sind einzelne Aufgabenbereiche wie die wirtschaftliche Jugendhilfe, die Trägerberatung oder die Pflegeelternberatung zentral angesiedelt.