Das stationäre System in der Stadtgemeinde Bremen ist altersspezifisch und

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5. Februar 2007

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Die Übergangspflegestellen haben mit der Stadtgemeinde Bremen einen Vertrag abgeschlossen und erhalten eine Bereitstellungspauschale in Höhe von monatlich 138,05. Bei Unterbringung eines Kindes bzw. Jugendlichen werden je nach Alter zwischen 1.078,00 bis 1.340,00 gezahlt.

Das stationäre System in der Stadtgemeinde Bremen ist altersspezifisch und geschlechtsspezifisch ausdifferenziert.

Die Kosten für die Inobhutnahme beinhalten in Bremen nicht nur die Inobhutnahme, sondern auch die anschließenden befristeten Unterbringungen, also alle "Systemplätze".

Für beide Leistungsbereiche sind mit den freien Trägern unterschiedliche Entgelte verhandelt.

Insgesamt stehen 52 stationäre Inobhutnahmeplätze zielgruppenbezogen zur Verfügung.

Die Notaufnahmeeinrichtungen haben mit dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen.

Das Amt für Soziale Dienste hat für die Inobhutnahme einen Maximalzeitraum von 4 Wochen festgelegt und diesen für besondere Fallkonstellationen um zusätzlich 8 Wochen erweitert (sog. befristete Übergangsplätze). Dieser Anspruch lässt sich in der Praxis nicht immer realisieren. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Konstellationen und Verläufe der Inobhutnahme - ggf. unter Einschaltung des Familiengerichtes - scheidet eine generelle zeitliche Befristung einer Inobhutnahme aus.

Bei jeder Inobhutnahme in Übergangspflegestellen und Notaufnahmeeinrichtungen ist der Beratungsdienst Fremdplatzierung verpflichtend zu beteiligen. Von hier aus wird die Belegung der Notaufnahmeplätze gesteuert.

Die Notwendigkeit für anonyme Unterbringungen ­ insbesondere für Mädchen - ergibt sich im Einzelfall. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass im Jahresschnitt in 3 bis 4 Fällen Anonymität gewahrt werden muss, um den Schutz des Kindes bzw. der Jugendlichen sicherzustellen.

Vor Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen ist von der fallführenden sozialpädagogischen Fachkraft der Vorrang des Einsatzes der Familienkriseninterventionsprogramme zu prüfen. Darüber hinaus hat die Unterbringung in Übergangspflegestellen und sonstigen Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen des sozialen Netzes Vorrang vor der Unterbringung in Einrichtungen.

Die Kosten für die Inobhutnahme beinhalten in Bremen nicht nur die Inobhutnahme, sondern auch die anschließenden befristeten Unterbringungen, also alle "Systemplätze". Diese Besonderheit hat Auswirkungen auf die dargestellten Fallkosten.

Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Abteilung des Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung (LEB). Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen soll mit dem KJND in akuten sozialen Krisen erste Hilfe geleistet werden. Der Dienst ist rund-um-die-Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar.

Gehen während der Dienstzeiten der bezirklichen Jugendämter Meldungen oder Anfragen von Hilfe Suchenden beim KJND ein, verweist der KJND auf die Jugendämter. Außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter sowie der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) übernimmt der KJND die Aufgaben Beratung und Krisenintervention sowie die Einleitung vorläufiger Schutzmaßnahmen. Bericht Bericht-HzE-Stadtstaatenvergleich-final.doc

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Zuständig für die Entscheidung und Verfügung von Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII ist der KJND damit außerhalb der Dienstzeiten der bezirklichen Jugendämter/Allgemeinen Sozialen Dienste, abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Während der regulären Dienstzeiten werden erforderliche Inobhutnahmen von den bezirklichen Jugendämtern verfügt.

Für nicht Hamburger Minderjährige besteht eine Zuständigkeit des KJND rund-um-die-Uhr.

Inobhutnahmen werden überwiegend im KJND, für Kinder unter sechs Jahren zumeist in den ebenfalls vom LEB betriebenen drei Kinderschutzhäusern oder auch in geringerem Maße bei freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt.

Im KJND stehen für vorläufige Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen zum Schutze vor Gefahren ihres Wohles 36 Plätze zur Verfügung.

Im Mädchenhaus des KJND finden misshandelte sowie psychisch und sexuell bedrohte und missbrauchte Mädchen ab 13 Jahren auf 10 Plätzen Aufnahme und Hilfe.

Die Kinderschutzhäuser verfügen über 46 Plätze.

Eine seit dem Jahre 2005 eingerichtete zentrale Kinderschutz-Hotline wird vom KJND bedient. Hier eingehende Meldungen werden an die bezirklichen Jugendämter während deren Dienstzeiten unverzüglich weiter gegeben. Außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter werden diese Meldungen vom KJND selber bearbeitet.

Eine weitere Hotline „Sei stark ­ hol dir Rat" ­ für Kinder und Jugendliche, die bedroht, geschlagen, erpresst oder gemobbt werden, wird ebenfalls von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KJND bedient.

Auch die Anrufe auf dem „Krisentelefon für Schwangere" gehen beim KJND ein.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge finden Aufnahme (Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII) in einer ­ ebenfalls zum Kinder- und Jugendnotdienst gehörenden ­ Erstversorgungseinrichtung. Hierfür stehen 14 Plätze zur Verfügung.

Vereinbarungsgemäß werden im Folgenden die Fallzahlen und die Ausgaben lediglich in Bezug gesetzt zur Anzahl der Einwohner unter 21 Jahren. Bericht Bericht-HzE-Stadtstaatenvergleich-final.doc

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Hilfedichte Erläuterung: Die Hilfedichte weist die Anzahl der Fälle pro 1.000 Einwohner unter 21 Jahren aus.

Berlin weist mit 6,0 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII innerhalb des Stadtstaatenvergleichs die höchste Hilfedichte aus. In Bremen liegt der Wert bei lediglich 4,6 Inobhutnahmen je 1.

Einwohner unter 21 Jahren. In Hamburg bei 3,5 Fällen.

Im Jahr 2005 wurden in Berlin Insgesamt rund 9,58 Mio. Euro für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII verausgabt. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Ausgaben um rund 1,0 Mio. Euro bzw. 9,6 Prozent.

Auch in Bremen gingen die Ausgaben für Inobhutnahmen im Betrachtungszeitraum deutlich zurück.

So sanken die Kosten um 517 TEuro bzw. 15,2 Prozent auf 2,9 Mio. Euro im Jahr 2005. Eine gegenläufige Tendenz ist hingegen in Hamburg erkennbar. Hier stiegen die Ausgaben um 133 TEuro auf 4,24 Mio. Euro. Dies war ein Anstieg von 3,3 Prozent.