Reorganisation der Berliner Finanzämter

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, alle Aufgaben, die von verschiedenen Finanzämtern zentral für Berlin wahrgenommen werden, zu bündeln und einem neuen Finanzamt, das ausschließlich zentrale Aufgaben wahrnimmt zu übertragen.

Der Senat wird ferner aufgefordert, die Finanzämter für Körperschaften zu einem Finanzamt zusammenzufassen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zu den Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2008/09 zu berichten.

Begründung: Zahlreiche regionale Finanzämter nehmen für ganz Berlin zentrale Aufgaben wahr, insbesondere

· Charlottenburg: Zahlungsverkehr der Berliner Finanzämter

· Kreuzberg: Passive Gewerbesteuerzerlegung für Berlin

· Mitte/Tiergarten: Verwaltung der Zweitwohnungsteuer für Berlin

· Neukölln: Beschränkt Steuerpflichtige natürliche Personen, Umsatzsteuer bestimmter ausländischer Unternehmer

· Pankow/Weißensee: Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer für Berlin

· Schöneberg: Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Berlin

· Spandau: Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Berlin.

Damit ist es nur bedingt möglich, die Ausstattung, und die Arbeitsprozesse der regionalen Finanzämter zu standardisieren, kundenorientiert auszurichten und hinsichtlich ihres Erfolgs zu kontrollieren.

Durch die Herauslösung dieser besonderen Aufgaben und die Zuordnung zu einem "zentralen Finanzamt" können die bisher vernachlässigten Rationalisierungspotentiale erschlossen werden.

Gleichzeitig sind auch die vier Finanzämter für Körperschaften von ihren Zentralfunktionen zu entlasten und auf zwei Finanzämter zusammenzuführen. Dadurch können sowohl die Overhead- als auch die kalkulatorischen Kosten gesenkt werden, die von den Finanzämtern genutzten Immobilien können neugeordnet, nicht mehr benötigte Flächen aufgegeben bzw. verwertet werden.