Der Ausschuss teilt die in der Stellungnahme der ZGF zum LGGBericht formulierte Einschätzung und Kritik in wesentlichen Punkten

(zu Drs. 15/180)

Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau zu Personalcontrolling Band III: Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), Mitteilung des Senats vom 25. Januar 2000, Drucksache 15/180

Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2000 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes - Personalcontrolling Band III (Mitteilung des Senats vom 25. Januar 2000, Drucksache 15/180) an den ständigen Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss hat den Bericht in seinen Sitzungen vom 30. Mai 2000 und 4. Oktober 2000 beraten und erstattet der Bürgerschaft (Landtag) den nachfolgenden Bericht:

Der Ausschuss begrüßt die Aufnahme der Berichterstattung zum Landesgleichstellungsgesetz in das Personalcontrolling durch den Senator für Finanzen und erwartet, dass künftig der jeweils aktuelle Datenbestand der Berichterstattung zugrunde gelegt und damit der zeitliche Abstand zwischen Erarbeitung der Daten und Berichterstattung an das Parlament erheblich verkürzt wird.

Der Ausschuss teilt die in der Stellungnahme der ZGF zum LGG-Bericht formulierte Einschätzung und Kritik in wesentlichen Punkten. Dies gilt sowohl für die vertikale als auch für die horizontale Betrachtungsweise.

Aus vertikaler Sicht, also bei der Betrachtung der einzelnen Beschäftigungsebenen und -bereiche ist eine anhaltende Benachteiligung von Frauen festzustellen:

- Von den Gesamtbeschäftigten sind bei den Frauen nur 11,2 Prozent im höheren Dienst beschäftigt gegenüber 24,2 % bei den Männern.

- Während im einfachen Dienst 94,1 % der Beschäftigten Frauen sind, beträgt ihr Anteil im höheren Dienst nur 32,3 %.

- Der Frauenanteil bei den Beamten beträgt insgesamt 35,4 %, im höheren Dienst liegt der Anteil der Beamtinnen allerdings nur bei 26,7 %.

- Nur 22,5 % der Leitungsfunktionen werden von Frauen wahrgenommen (Ausnahme beim Lehrpersonal: 38,6 %).

Die leichten prozentualen Erhöhungen des Frauenanteils bei den oben genannten Tätigkeiten hängen aufgrund der restriktiven Einstellungspolitik eher mit dem Rückgang der Beschäftigungszahlen insgesamt (immer mehr Männer gehen in Rente) zusammen als mit der Neueinstellung von Frauen. Auch wenn positiv erwähnt werden muss, dass die Auszubildendenquote der Mädchen 54,1 % beträgt, haben nachhaltige Umstrukturierungen zugunsten von Frauen nicht stattgefunden.

Nach Auffassung des Ausschusses wird die Einhaltung der Vorschriften des LGG nicht konsequent genug beachtet. Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung der Frauenförderpläne, bei der Beförderung und der Einstellung von Frauen gibt es Defizite. Der Ausschuss erwartet, dass künftig der Frauenanteil bei den Beförderungen bei gleicher Qualifikation erheblich gesteigert wird. Frauenförderpläne sind von allen bremischen Dienststellen aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Problem der zeitlich begrenzten Freistellung bzw. Entlastung der Frauenbeauftragten von ihren dienstlichen Aufgaben noch verbessert werden kann. Er erwartet, dass der Ausbau der Führungskräfte Fortbildung zu den Themenbereichen Frauenförderung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zügig nachgeholt wird.

Die Aufnahme der Berichterstattung in das Personalcontrolling hat insgesamt zu einer detaillierten Darstellung über die Situation der Frauenförderung sowie über die bestehenden Defizite geführt. Der Ausschuss erwartet, dass die Ankündigung, auch die Betriebe nach § 26 Abs. 1 und 2 LHO, die Sonderhaushalte nach § 15 LHO sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen in die Berichterstattung mit einzubeziehen, auch umgesetzt wird.