Subvention

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2007 zen. Setzt man wegen des höher als erwartet ausgefallenen Kaufpreises und eines guten baulichen Zustands lediglich die Hälfte dieser Quote an, ergibt sich ein rechnerischer Instandhaltungsaufwand von 140 000 jährlich bzw. 2,1 Mio. für die gesamte Vertragslaufzeit. Die BWB haben diesen Aufwand in ihrer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht berücksichtigt.

Demnach wird die von den BWB behauptete Tarifentlastung nicht eintreten.

Das Gebäude Eisenzahnstraße 36 und teilweise das Gebäude Hohenzollerndamm 44 werden u. a. durch die Berlinwasser Service GmbH (BWS), eine Tochtergesellschaft der Berlinwasser Holding AG, genutzt. Der Rechnungshof hat geprüft, ob die von den BWB von ihrer Untermieterin verlangten Entgelte angemessen sind und ggf. welche Differenzen zu dem von ihnen zu zahlenden Mietpreis bestehen. Mit der Änderungsvereinbarung vom August 2005 werden rückwirkend vom 1. Januar 2004 an 10,00 /m2

(netto) verlangt. Die zum Betrieb eines Rechenzentrums erforderlichen Ausrüstungen und die spezielle Gebäudetechnik sind mit vermietet. Der Rechnungshof hat die teilweise Subventionierung der BWS durch die BWB beanstandet.

Die BWB haben den Untermietpreis von 10,00 /m2 damit begründet, dass zwar für vergleichbare Rechenzentrumsflächen etwa 22,00 /m2 marktüblich seien, sie diesen Preis aber der BWS nicht hätten zumuten können.

Zudem habe man den Vorwurf vermeiden wollen, mit einer derartigen Maßnahme den Kaufpreis für den Gebäudekomplex künstlich in die Höhe treiben zu wollen. Zu berücksichtigen sei weiterhin, dass die BWB eine Erhöhung des Mietzinses über eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze der BWS in Rechnung gestellt bekämen.

Diese Position ist nicht nachvollziehbar, zumal die Akzeptanz der Kalkulationen bei den BWB liegt. Sie verkennen, dass mit der Teilprivatisierung sowohl eine Orientierung an marktüblichen Preisen als auch Kostentransparenz erreicht werden sollte. Das Verhalten der BWB läuft auf eine konzerninterne Subvention der BWS zulasten der Gebührenzahler hinaus.

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327 Die BWB haben 98 Pkw-Stellflächen für jeweils 50,00 monatlich von der Y-GmbH angemietet. Hiervon wurden anfänglich 86 für jeweils 17,63 monatlich an die BWS untervermietet. Die Miete entspricht den seit dem 1. Juli 1996 in der Parkplatzbewirtschaftung der BWB festgelegten Sätzen, die seither unverändert sind. h. insgesamt 20 000 jährlich. Der Rechnungshof hat die BWB aufgefordert, ein Nutzungskonzept für die Pkw-Stellflächen zu erarbeiten, um zumindest die eigenen Anmietungskosten vollständig zu decken.

Der Argumentation der BWB, dass die eingeschränkten Nutzungszeiten (werktags von 6.00 bis 20.00 Uhr, sonnabends von 6.00 bis 13.00 Uhr) den gegenüber dem Hauptmietvertrag geringeren Mietzins rechtfertigen, vermag der Rechnungshof nicht zu folgen.

Die BWB haben zur Vermietungssituation vorgetragen, dass man sich der entstandenen Differenzen zwischen dem Hauptmietvertrag mit der Y-GmbH und dem Untermietvertrag mit der BWS durchaus bewusst gewesen sei. Eine Änderung des Vertrages solle im Jahr 2007 durchgesetzt werden, da einerseits zu diesem Zeitpunkt erstmals eine Mietpreisanpassung möglich sei und andererseits nunmehr auch die im ursprünglichen Mietvertrag teilweise noch recht unklar formulierten Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien bezüglich der Objektbetreuung geregelt seien. Allerdings brauche die BWS einer für sie nachteiligen Vertragsänderung nicht zuzustimmen. Sie sei aufgrund der Marktsituation möglicherweise sogar berechtigt, eine Verringerung des Mietzinses zu verlangen; insofern sei die BWS wie ein fremder Dritter zu behandeln.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wenn die BWB die ihnen entstehenden Ausgaben aus der Anmietung bislang weder auf die BWS (Rechenzentrum) noch die Mieter von Stellflächen in voller Höhe abwälzen, werden über die Vertragslaufzeit Verluste von voraussichtlich insgesamt mehr als 1 Mio. verursacht. Der Rechnungshof erwartet, dass die BWB das Erforderliche umsetzen, um weitere Verluste zu vermeiden.

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328 Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass die BWB

· mit der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Grundstücke an die MOLAVIA unverhältnismäßige Risiken eingegangen sind und vermeidbare Verluste in Millionenhöhe verursacht haben,

· mit dem Verkauf und der gleichzeitigen Anmietung des Gebäudekomplexes Hohenzollerndamm unwirtschaftlich gehandelt und dabei Pflichten übernommen haben, die üblicherweise einem Vermieter obliegen, sowie

· bei der Untervermietung des Gebäudekomplexes Hohenzollerndamm die ihnen entstehenden Aufwendungen für die Anmietung nicht in voller Höhe umgelegt und dadurch ein Tochterunternehmen der Berlinwasser Holding AG subventioniert haben.

Der Rechnungshof erwartet, dass die BWB drohende weitere Verluste bei der Verwaltung von Immobilien so weit wie möglich reduzieren und bei der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Immobilien von Anfang an wirtschaftlich verfahren.

3. Unangemessene finanzielle Leistungen an Führungskräfte der Charite - Universitätsmedizin Berlin

Die Charite - Universitätsmedizin Berlin gewährt Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene aufgrund von außertariflichen Verträgen teilweise überhöhte Vergütungen. Dabei wurde in zahlreichen Fällen der vom Aufsichtsrat vorgegebene Vergütungsrahmen überschritten. Hinzu kommen Mängel bei der Vertragsgestaltung.

Die Charite - Universitätsmedizin Berlin (Charite) zahlt ihren Führungskräften sowie weiteren Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene teilweise überhöhte Vergütungen und gewährt zusätzlich Nebenleistungen. Sie hat seit dem Jahr 2004 mit einer erheblichen Zahl von Beschäftigten Sondervereinbarungen in Form von außertariflichen Verträgen (AT-Verträge) geschlossen. Zum Stichtag 16. Oktober 2006 lagen 55 AT-Verträge vor, und zwar

· 15 im Bereich der Zentralen Verwaltung,

· 17 für die kaufmännische Leitung der 17 medizinischen Zentren,

· 10 für die Pflegedienstleitung in den 11 Kliniken und

· 13 im Bereich des ärztlichen Dienstes.