Bericht

Elektronische Zeiterfassung in der Berliner Hauptverwaltung

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die bereits in den Berliner Finanzämtern angestrebte Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems auf die gesamte Berliner Verwaltung auszudehnen. Dazu sind noch in diesem Jahr die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Dabei sind die Daten über die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Es muss sichergestellt sein, dass der Zugang zu den mit dem Zeiterfassungssystem gesammelten personenbezogenen Daten nur dem mit der Verwaltung beauftragten Personen zusteht.

Eine personenbezogene Auswertung der erfassten Daten darf nur zum Zwecke der Ermittlung und Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeit erfolgen. Die erfassten und ermittelten personenbezogenen Daten sind durch organisatorische und technische Maßnahmen gegen unzulässige Verarbeitung und Nutzung sowie gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2007 zu berichten.

Begründung:

Ein elektronisches Zeiterfassungssystem ermöglicht die unkomplizierte und korrekte Darstellung der geleisteten Arbeitszeit jedes Angestellten und Arbeiters in der Berliner Verwaltung. Es ist obendrein das gerechteste Arbeitszeitsystem und schafft einen deutlichen Anstieg der Flexibilität der Arbeitszeit.

Die Arbeitszeitauswertung, die dann nicht mehr mit erheblichem Personalaufwand manuell in den einzelnen Abteilungen und Serviceeinheiten erfolgen muss, ermöglicht neben den Kosteneinsparungen im Personalbereich eine Reihe von weiteren Vorteilen.

Diese Auffassung wird nicht nur von einer Reihe von Kommunalverwaltungen, sondern auch von Finanzsenator Sarrazin geteilt. Dieser kündigte im August 2005 an, dass dieses System der elektronischen Zeiterfassung zügig im Jahr 2005 in der Berliner Finanzverwaltung eingeführt wird. Allerdings wurde diese Ankündigung nicht umgesetzt. Im Januar 2006 versprach Sarrazin dann die Einführung zum Ende des Jahres 2006.

Jedoch existiert bis heute kein funktionierendes elektronisches Zeiterfassungssystem in der Berliner Verwaltung. Besonders für die Finanzverwaltung ist dieser Schritt dringend erforderlich, um insbesondere einen Benchmarkvergleich mit den Finanzverwaltungen der übrigen Bundesländer zu realisieren, die alle seit 2005 eine funktionierende elektronische Zeiterfassung in den Finanzverwaltungen vorhalten und diese bereits auf weitere Verwaltungsebenen ausdehnen.

Zudem kann durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem schnell und unkompliziert auf ein Übermaß an Überstunden reagiert werden. Nicht nur der Anspruch auf die ordnungsgemäße Vergütung im Sinn eines Zeitausgleichs kann damit korrekt erfüllt werden, sondern auch notwendige personelle Konsequenzen können erfolgen, wenn erkennbar wird, dass es in bestimmten Bereichen zu einer dauerhaften Anzahl von Über- oder Unterstunden kommt.

Demzufolge wird es mittelfristig zu einem Rückgang der Überstunden kommen.

Durch die schnelle und exakte Erfassung der Arbeitszeiten ist ebenso eine Gegenüberstellung von geplanten und effektiv geleisteten Arbeitsstunden, monatlich oder quartalsbezogen angefallene Überstunden, Analysen der Fehlzeiten in bestimmten Bereichen, sowie ein Benchmark möglich.

Berlin, den 12. Juni 2007

Dr. Lindner Jotzo und die Mitglieder der Fraktion der FDP